BundesBonus
Zuschuss · bis 90 % Land

Arbeitsmarktfonds (AMF)

Der Arbeitsmarktfonds foerdert Massnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsfoerderung mit dem Ziel der Integration von benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit. Unterstuetzung fuer Initiativen in vier Foerderschwerpunkten mit degressiver Finanzierung bis zu 3 Jahren.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium fuer Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium fuer Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Förderhöhe
Förderquote 90 %
Zielgruppe Unternehmen, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Arbeitsmarktfonds (AMF) ist eine subsidiäre Projektförderung des Freistaates Bayern. Ziel ist die Sicherung der Fachkräftebedarfe auf dem bayerischen Arbeitsmarkt durch Qualifizierung und Arbeitsförderung, insbesondere für arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Das Programm wird über einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren gefördert mit degressiver Finanzierung: bis zu 90% im 1. Jahr, bis zu 80% im 2. Jahr, bis zu 70% im 3. Jahr der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Ausgaben.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Rechtsfähiger Träger (keine Jobcenter)

Massnahmen für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen

Projektbezogene Personal-, Sach- oder Overheadausgaben

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag per E-Mail ans StMAS senden

    Der Antrag ist während der Auswahlrunde ausschließlich in elektronischer Form als PDF per E-Mail an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu senden.

  2. 02

    Ausschlussfrist beachten

    Es gilt eine Ausschlussfrist; verspätete Anträge oder unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

  3. 03

    Auswahl durch die Arbeitsgruppe

    Die Auswahl der Projekte erfolgt voraussichtlich Ende Juli durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds. Gegen die Auswahlentscheidung besteht kein Rechtsbehelf.

Häufige Fragen

Wer kann beim Arbeitsmarktfonds einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Massnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsfoerderung durchführt. Dies können auch Kommunen sein. Jobcenter nach § 6a SGB II und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es erfolgt keine direkte Förderung einzelner Personen.
Wie hoch ist die Förderung beim Arbeitsmarktfonds?
Die Förderung erfolgt degressive mit: bis zu 90% der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Ausgaben im 1. Jahr, bis zu 80% im 2. Jahr, bis zu 70% im 3. Jahr.
Wie lange kann eine Massnahme über den Arbeitsmarktfonds gefördert werden?
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Jahr und 3 Jahren. Es handelt sich um eine befristete, anteilige Förderung der Ausgaben entsprechend ANBest-P / ANBest-K.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Arbeitsmarktfonds (AMF) — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
  2. [02]
    Arbeitsmarktfonds beim StMAS
    stmas.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium fuer Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)