BundesBonus
Wärmepumpe · Persona

Wärmepumpe in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Wohnungseigentümer im Mehrfamilienhaus bekommen alle drei KfW-458-Bausteine — wenn sie selbst nutzen. Der Antragsweg läuft aber über die WEG, nicht über jede einzelne Wohnung. Das ändert die Reihenfolge und braucht einen Eigentümerbeschluss.

Auf einen Blick

Aspekt Hinweis
AntragstellerWEG (Verwalter)
Beschluss-Mehrheiteinfache Mehrheit (§ 20 WEG seit 2020)
Grundförderung30 % auf alle WEs, anteilig nach Miteigentumsanteilen
Klima-Geschwindigkeitnur selbstnutzende WEs (+16 %, sinkt ab 01.02.2027)
Einkommensbonuspro selbstnutzender WE individuell geprüft (gestaffelt 10–40 %)
Effizienzbonuszum 21.07.2026 entfallen (früher 5 %)

Im Maximalfall stapeln sich für eine selbstnutzende Wohneinheit mit niedrigem Haushaltseinkommen die Boni auf 70 % — Selbstnutzer mit zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €) erreichen bis zu 80 %. Förderfähig sind seit 21.07.2026 je Objekt 28.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Vermieter-Anteile bekommen nur die Grundförderung von 30 % — der frühere Effizienzbonus (5 %) ist zum 21.07.2026 entfallen.

Wer beantragt KfW 458 in einer WEG?

Die WEG selbst, vertreten durch den Verwalter. Beim Heizungstausch der Zentralheizung ist die Wärmepumpe Gemeinschaftseigentum, nicht Sondereigentum — der Antrag wird also gemeinsam gestellt. Der Zuschuss wird auf die einzelnen Wohneinheiten anteilig verteilt, typisch nach Miteigentumsanteilen aus dem Aufteilungsplan. Der Einkommensbonus (gestaffelt 10–40 %) und der Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) werden pro selbstnutzendem Eigentümer individuell geprüft — Vermieter-Anteile bekommen diese Boni nicht.

Welche Mehrheit braucht der WEG-Beschluss?

Seit der WEG-Reform 2020 reicht eine einfache Mehrheit für klimaneutrale Maßnahmen wie den Heizungstausch auf Wärmepumpe (§ 20 WEG). Vor 2020 war eine doppelte qualifizierte Mehrheit nötig — die Hürde ist also gesenkt. Wichtig: der Beschluss muss die Kostenverteilung explizit festhalten (typisch nach Miteigentumsanteilen), sonst drohen spätere Konflikte. Bei knapper Mehrheit empfiehlt es sich, die Variante mit den höchsten Förderungen (volle Wärmepumpe statt Hybridlösung) zu wählen — das maximiert den Zuschuss und senkt die Eigenanteile aller.

WEG-Antragsweg

Wie läuft der WEG-Antrag in 6 Schritten ab?

  1. 1
    Energieberater + Verwalter beauftragen — Heizlast, Bauart-Vorschlag, Kostenrahmen für die zentrale WP. Bestätigung zum Antrag (BzA) für den KfW-Antrag erstellen lassen.
  2. 2
    Eigentümerversammlung einberufen — Beschluss zur baulichen Veränderung mit einfacher Mehrheit (§ 20 WEG seit 2020). Kostenverteilung im Beschluss festhalten.
  3. 3
    Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingung schließen — VOR dem Antrag, mit aufschiebender oder auflösender Bedingung auf die Förderzusage (Pflichtbestandteil des KfW-Antrags).
  4. 4
    KfW-458-Antrag durch die WEG stellen — Verwalter ist Antragsteller, der Antrag läuft VOR Vorhabensbeginn über das Kundenportal „Meine KfW". Bei Einkommensbonus werden Steuerbescheide der selbstnutzenden Eigentümer hochgeladen.
  5. 5
    Einbau & Inbetriebnahme — Heizungsbauer setzt zentrale WP um, hydraulischer Abgleich auf alle Wohneinheiten. Bewilligungszeitraum: 36 Monate.
  6. 6
    Bestätigung nach Durchführung (BnD) & Auszahlung — BnD + Rechnungen einreichen; Auszahlung erfolgt an die WEG, Verwalter verteilt anteilig auf die Eigentümer-Konten.
Boni-Verteilung

Wie werden die KfW-458-Boni in der WEG aufgeteilt?

  • Grundförderung (+30 %): auf alle Wohneinheiten — anteilig nach Miteigentumsanteilen.
  • Klima-Geschwindigkeit (+16 %): nur für die selbstnutzenden Wohneinheiten — Vermieter-Anteile entfallen. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte; für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er.
  • Einkommens-Bonus (10–40 %): pro selbstnutzender Wohneinheit individuell geprüft — seit 21.07.2026 gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (Familienzuschlag: +10.000 € auf alle Grenzen bei mind. 1 Kind unter 18 mit Kindergeldberechtigung).
  • Effizienzbonus: zum 21.07.2026 entfallen — der frühere 5-%-Bonus für Sole/Wasser-Bauart oder natürliches Kältemittel wird für neue Anträge nicht mehr gewährt.

Häufige Fragen

Wer beantragt KfW 458 in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?
Die WEG selbst — vertreten durch den Verwalter. Beim Heizungstausch der Zentralheizung im MFH ist die Wärmepumpe Gemeinschaftseigentum, nicht Sondereigentum. Der Antrag wird gemeinsam gestellt, der Zuschuss wird auf die Wohneinheiten anteilig verteilt — typisch nach Miteigentumsanteilen.
Brauche ich einen WEG-Beschluss?
Ja — eine Heizungserneuerung mit Wärmepumpe gilt als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums und braucht einen Beschluss in der Eigentümerversammlung. Seit der WEG-Reform 2020 reicht eine einfache Mehrheit (statt früher Doppelmehrheit) für „klimaneutrale" Maßnahmen — die Hürde ist also gesenkt.
Wird der Einkommensbonus pro Wohneinheit oder für die WEG geprüft?
Pro Wohneinheit. Wenn die WEG den Antrag stellt, wird der Einkommensbonus für jede selbstnutzende Wohneinheit individuell geprüft — und entsprechend nur für deren Anteil an der Investition vergeben. Seit 21.07.2026 ist er gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen; mind. 1 Kind unter 18 mit Kindergeldberechtigung hebt alle Grenzen einmalig um 10.000 €. Vermieter-Anteile bekommen den Einkommensbonus nicht.
Was ist mit Wärmepumpen für die einzelne Eigentumswohnung?
Wer in einer Eigentumswohnung mit Etagenheizung lebt und nur seine eigene Wohnung mit einer eigenen WP heizen will (z. B. Luft-Luft-Splitgerät), kann theoretisch eigenständig KfW 458 beantragen — aber nur, wenn das Gerät als BAFA-gelistete Vollheizung der Wohnung dient (Netzdienlichkeit + Wärmemengenmessung); eine gewöhnliche Kühl-Klima ist nicht förderfähig. Standardweg: zentrale WP für die WEG, anteilige Kostenverteilung.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 458 — Heizungsförderung Wohngebäude
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    WEG-Reform 2020 — § 20 WEG (Bauliche Veränderung)
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Andere Personas: EFH-Eigentümer, Vermieter, Mieter.