BundesBonus
Wärmepumpe · Persona

Wärmepumpe für Eigentümer im Einfamilienhaus.

Du bist die Ziel-Persona, für die KfW 458 gemacht wurde — Selbstnutzer im eigenen Einfamilienhaus mit Bestand. Seit 21.07.2026 sind drei Bausteine stapelbar, der Maximalfall ist bis zu 22.400 € Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) bei 28.000 € förderfähigen Kosten — regulär bis 19.600 €.

Welche Boni greifen?

Welche KfW-458-Boni greifen für dich?

Grundförderung

+30 %

✓ Greift immer für Selbstnutzer im Bestand

Voraussetzung: Wohngebäude in Deutschland, Bauantrag mind. 5 Jahre alt, du nutzt das Haus selbst (mind. 50 % Wohnfläche).

Klima-Geschwindigkeit

+16 %

✓ Greift für Anträge bis 31.07.2028

Voraussetzung: alte fossile Heizung wird getauscht (Öl/Kohle/Gas-Etagen — jedes Alter; Gas/Biomasse — mind. 20 Jahre alt). Funktionstüchtig zum Antragszeitpunkt. Ab 01.02.2027 sinkt der Satz halbjährlich um 4 Prozentpunkte.

Einkommens-Bonus

bis +40 %

✓ Gestaffelt bis 50.000 €/Jahr

Seit 21.07.2026 gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (letzte 2 Steuerbescheide). Mind. 1 Kind unter 18 mit Kindergeldberechtigung hebt alle Grenzen einmalig um 10.000 €.

Effizienz-Bonus

entfallen

✗ Zum 21.07.2026 gestrichen

Der frühere 5-%-Bonus für Sole-Wasser, Wasser-Wasser und Luft-Wasser mit natürlichem Kältemittel (Propan R290, CO2 R744) ist für Anträge seit dem 21.07.2026 entfallen.

Beispiel

Wie kommst du auf 70 % Förderung?

Position Wert
Investitionssumme (Sole-WP, EFH 8 kW)35.000 €
davon förderfähig (Cap KfW 458, 1. Wohneinheit)28.000 €
+ 30 % Grundförderung8.400 €
+ 16 % Klima-Geschwindigkeit4.480 €
+ 30 % Einkommen (zvE ≤ 40.000 €)8.400 €
KfW-458-Zuschuss (Cap 70 % = 19.600 €)19.600 €
Eigenanteil15.400 €

Wichtig: der Bonus-Stack ist auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Das obige Beispiel ergibt rechnerisch 76 % — die KfW zahlt aber max. 70 % = 19.600 €. Selbstnutzer mit zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €) erreichen bis zu 80 % = 22.400 €. Der Höchstbetrag der 1. Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.

Antrag

Wie beantragst du die KfW-458-Förderung?

  1. 1
    Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen — durch einen Energieeffizienz-Experten oder den Fachunternehmer, mit Heizlast nach DIN EN 12831, Gerätedaten und voraussichtlichen Kosten.
  2. 2
    Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingung schließen — VOR dem Antrag, mit aufschiebender oder auflösender Bedingung auf die Förderzusage (Pflichtbestandteil). Ein Vertrag ohne diese Klausel gefährdet den Anspruch.
  3. 3
    Antrag im Kundenportal „Meine KfW" stellen — VOR Vorhabensbeginn, mit der BzA. Bei Einkommensbonus die letzten 2 Steuerbescheide hochladen.
  4. 4
    Einbau und Inbetriebnahme — innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten. Hydraulischer Abgleich ist Pflicht.
  5. 5
    Bestätigung nach Durchführung (BnD) + Rechnungen einreichen — danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Häufige Fragen

Welche KfW-458-Boni greifen für mich als Selbstnutzer im Einfamilienhaus?
Seit 21.07.2026 drei Bausteine: 30 % Grundförderung (immer), 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (wenn eine alte fossile Heizung getauscht wird; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er) und der gestaffelte Einkommensbonus (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen). Der frühere Effizienzbonus (5 %) ist zum 21.07.2026 entfallen. Maximalfall: 70 % Förderquote — Selbstnutzer mit Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 % — auf 28.000 € förderfähige Kosten = 19.600 € bzw. 22.400 € Zuschuss.
Was zählt als „alte fossile Heizung" für den Klima-Geschwindigkeitsbonus?
Funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen — unabhängig vom Alter. Plus Gas- oder Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre in Betrieb sind. Eine kaputte Heizung zählt NICHT — sie muss zum Zeitpunkt des Antrags noch funktionieren. Und: nur Selbstnutzer bekommen den Bonus.
Wie weise ich das Haushaltseinkommen für den Einkommensbonus nach?
Mit den letzten beiden Steuerbescheiden — KfW prüft das zu versteuernde Einkommen aller Haushaltsmitglieder zusammen. Seit 21.07.2026 ist der Bonus gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Lebt mindestens ein Kind unter 18 mit Kindergeldberechtigung im Haushalt, steigen alle Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag). Wer über der obersten Grenze liegt, bekommt Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus (zusammen bis 46 %).
Gibt es den Effizienzbonus für Erd- und Wasser-Wärmepumpen noch?
Nein. Der frühere Effizienzbonus (5 % für Sole-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen und Geräte mit natürlichem Kältemittel wie Propan R290) ist zum 21.07.2026 entfallen. Für neue Anträge zählen nur noch Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Die Bauart bleibt trotzdem wichtig — für Effizienz und Betriebskosten, nicht mehr für die Förderquote.
Transparenz

Unsere Quellen

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Andere Personas: Vermieter, WEG-Bewohner (MFH), Mieter. Zurück zur Hub-Seite.