Wärmepumpe für Eigentümer im Einfamilienhaus.
Du bist die Ziel-Persona, für die KfW 458 gemacht wurde — Selbstnutzer im eigenen Einfamilienhaus mit Bestand. Seit 21.07.2026 sind drei Bausteine stapelbar, der Maximalfall ist bis zu 22.400 € Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) bei 28.000 € förderfähigen Kosten — regulär bis 19.600 €.
Welche KfW-458-Boni greifen für dich?
Grundförderung
+30 %✓ Greift immer für Selbstnutzer im Bestand
Voraussetzung: Wohngebäude in Deutschland, Bauantrag mind. 5 Jahre alt, du nutzt das Haus selbst (mind. 50 % Wohnfläche).
Klima-Geschwindigkeit
+16 %✓ Greift für Anträge bis 31.07.2028
Voraussetzung: alte fossile Heizung wird getauscht (Öl/Kohle/Gas-Etagen — jedes Alter; Gas/Biomasse — mind. 20 Jahre alt). Funktionstüchtig zum Antragszeitpunkt. Ab 01.02.2027 sinkt der Satz halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Einkommens-Bonus
bis +40 %✓ Gestaffelt bis 50.000 €/Jahr
Seit 21.07.2026 gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (letzte 2 Steuerbescheide). Mind. 1 Kind unter 18 mit Kindergeldberechtigung hebt alle Grenzen einmalig um 10.000 €.
Effizienz-Bonus
entfallen✗ Zum 21.07.2026 gestrichen
Der frühere 5-%-Bonus für Sole-Wasser, Wasser-Wasser und Luft-Wasser mit natürlichem Kältemittel (Propan R290, CO2 R744) ist für Anträge seit dem 21.07.2026 entfallen.
Wie kommst du auf 70 % Förderung?
| Position | Wert |
|---|---|
| Investitionssumme (Sole-WP, EFH 8 kW) | 35.000 € |
| davon förderfähig (Cap KfW 458, 1. Wohneinheit) | 28.000 € |
| + 30 % Grundförderung | 8.400 € |
| + 16 % Klima-Geschwindigkeit | 4.480 € |
| + 30 % Einkommen (zvE ≤ 40.000 €) | 8.400 € |
| KfW-458-Zuschuss (Cap 70 % = 19.600 €) | 19.600 € |
| Eigenanteil | 15.400 € |
Wichtig: der Bonus-Stack ist auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Das obige Beispiel ergibt rechnerisch 76 % — die KfW zahlt aber max. 70 % = 19.600 €. Selbstnutzer mit zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €) erreichen bis zu 80 % = 22.400 €. Der Höchstbetrag der 1. Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.
Wie beantragst du die KfW-458-Förderung?
- 1 Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen — durch einen Energieeffizienz-Experten oder den Fachunternehmer, mit Heizlast nach DIN EN 12831, Gerätedaten und voraussichtlichen Kosten.
- 2 Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingung schließen — VOR dem Antrag, mit aufschiebender oder auflösender Bedingung auf die Förderzusage (Pflichtbestandteil). Ein Vertrag ohne diese Klausel gefährdet den Anspruch.
- 3 Antrag im Kundenportal „Meine KfW" stellen — VOR Vorhabensbeginn, mit der BzA. Bei Einkommensbonus die letzten 2 Steuerbescheide hochladen.
- 4 Einbau und Inbetriebnahme — innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten. Hydraulischer Abgleich ist Pflicht.
- 5 Bestätigung nach Durchführung (BnD) + Rechnungen einreichen — danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Häufige Fragen
Welche KfW-458-Boni greifen für mich als Selbstnutzer im Einfamilienhaus?
Was zählt als „alte fossile Heizung" für den Klima-Geschwindigkeitsbonus?
Wie weise ich das Haushaltseinkommen für den Einkommensbonus nach?
Gibt es den Effizienzbonus für Erd- und Wasser-Wärmepumpen noch?
Unsere Quellen
- [01]KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]Merkblatt 458 — Förderbedingungen, Bonus-Stack, Antragswegkfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
Andere Personas: Vermieter, WEG-Bewohner (MFH), Mieter. Zurück zur Hub-Seite.