BundesBonus
Wärmepumpe · Persona

Wärmepumpe als Vermieter.

Vermieter bekommen seit 21.07.2026 nur noch die Grundförderung von 30 % — der frühere Effizienzbonus (5 %) ist entfallen. Die zwei Selbstnutzer-Boni (Klimageschwindigkeit +16 %, Einkommen bis +40 %) sind explizit ausgeschlossen. Trotzdem lohnt es sich — wir rechnen vor.

Welche KfW-458-Boni bekommt ein Vermieter?

Seit 21.07.2026 nur noch die 30 % Grundförderung (immer). Der frühere Effizienzbonus (5 %) für Sole-/Wasser-Wärmepumpen oder Luft-Wasser mit natürlichem Kältemittel ist zum 21.07.2026 entfallen. Klimageschwindigkeit (+16 %) und Einkommensbonus (gestaffelt 10–40 %) sind explizit nur für selbstnutzende Eigentümer reserviert. Trotz dieser Deckelung ist der Heizungstausch oft wirtschaftlich, weil sich auch 30 % Förderung plus modernisierungsbedingte Mietumlage über die Lebensdauer rechnen.

Wieviel kann ein Vermieter maximal bekommen?

Bei voller Ausschöpfung der seit 21.07.2026 förderfähigen 28.000 € für die erste Wohneinheit kommen 8.400 € Direktzuschuss heraus (30 % von 28.000 €). Für weitere Wohneinheiten gelten eigene Höchstbeträge: je 15.000 € für die 2.–6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Bei einem 6-Parteien-Mehrfamilienhaus mit zentraler Wärmepumpe sind also bis zu 30.900 € drin (30 % von 103.000 €). Klima-Geschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es laut Merkblatt nur für die selbstgenutzte Wohneinheit — und pro Wohneinheit nur einmal. Bei selbstgenutzter Wohnung im Vermieter-Haus gelten für DIESE WE die vollen Selbstnutzer-Boni bis 70 % (bei geringem Einkommen bis 80 %) — die anderen WEs bleiben bei 30 %.

Wie wird die Förderung mit der Modernisierungsumlage verrechnet?

Für den Heizungstausch gilt nicht der allgemeine Satz von 8 % aus § 559 BGB, sondern § 559e BGB: Wer für den Einbau öffentliche Fördermittel in Anspruch nimmt, darf 10 % der aufgewendeten Kosten abzüglich dieser Fördermittel jährlich auf die Mieten umlegen. Der KfW-Zuschuss muss also VOR der Umlage abgezogen werden — nicht der volle Investitionsbetrag. Beispiel: Wärmepumpe kostet 30.000 €, die KfW gibt 8.400 € (30 % der auf 28.000 € gedeckelten förderfähigen Kosten), umlagefähig sind also 21.600 €. Die jährliche Mieterhöhung beträgt 10 % davon = 2.160 €/Jahr — verteilt nach Wohnfläche auf alle Mieter. Bei einer 80-m²-Wohnung im 6-Parteien-Haus mit insgesamt 480 m² sind das 30 €/Monat, also 0,375 € je Quadratmeter — und damit unter der Kappungsgrenze.

Diese Kappungsgrenze steht in § 559e Absatz 3 BGB: höchstens 0,50 € je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren. Sie greift beim Heizungstausch auch dann, wenn ohne Förderung nach § 559 BGB mit 8 % umgelegt wird (§ 559 Absatz 3a Satz 3 BGB) — die dort sonst geltenden 3 € beziehungsweise 2 € je Quadratmeter sind sonstigen Modernisierungen vorbehalten. Ein Pluspunkt für Vermieter: Für die Kosten des Heizungseinbaus entfällt der pauschale 15-%-Abzug für ersparte Erhaltungskosten, den § 559e Absatz 2 BGB ansonsten vorschreibt.

Seit dem 29.07.2026 verlangt § 559f BGB für die volle Umlage zusätzlich den Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 durch einen Fachunternehmer vor Inbetriebnahme (entbehrlich u. a. bei Baujahr nach 1996 oder Vorlauftemperatur bis 55 °C) — ohne Nachweis ist nur die Hälfte der Kosten umlagefähig.

Eligibility

Welche KfW-458-Boni greifen für Vermieter?

Grundförderung

+30 %

✓ Greift auch für Vermieter

Voraussetzung: Wohngebäude in Deutschland mit mindestens 5 Jahre altem Bauantrag. Bestand wird gefördert, Neubau nicht.

Effizienzbonus

+5 %

✗ Zum 21.07.2026 entfallen

Der frühere 5-%-Bonus für Sole-Wasser, Wasser-Wasser oder Luft-Wasser mit Propan/CO2-Kältemittel wird für neue Anträge nicht mehr gewährt.

Klima-Geschwindigkeit

+16 %

✗ Nur Selbstnutzer

Vermieter sind explizit ausgeschlossen — auch wenn sie selbst eine Mietwohnung im Haus bewohnen, gilt der Bonus nur für die eigene Wohneinheit, nicht für die vermieteten.

Einkommens-Bonus

bis +40 %

✗ Nur Selbstnutzer

Wird nur für selbstbewohnte Wohneinheiten geprüft — Vermieter bekommen ihn nie für vermietete Einheiten, unabhängig vom eigenen Einkommen.

Beispiel

Vermieter-Maximalfall: 30 % Förderung

Position Wert
Investitionssumme (Sole-WP, MFH 14 kW, 6 Wohneinheiten)42.000 €
davon förderfähig (Höchstbetrag bei 6 WE: 103.000 €)42.000 €
+ 30 % Grundförderung12.600 €
KfW-458-Zuschuss (30 %)12.600 €
+ Modernisierungsumlage § 559e BGB (10 % p.a. auf Eigenanteil)2.940 €/Jahr

Vermieter kombinieren KfW-Zuschuss mit der Modernisierungsumlage: Beim Heizungstausch dürfen nach § 559e BGB 10 % der nicht durch Förderung gedeckten Kosten jährlich auf die Miete umgelegt werden — verteilt nach Wohnfläche auf alle Wohneinheiten im Gebäude und gedeckelt auf 0,50 € je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren.

Häufige Fragen

Welche KfW-458-Boni greifen für Vermieter?
Seit 21.07.2026 nur noch die Grundförderung von 30 %. Der frühere Effizienzbonus (5 % bei Sole-/Wasser-WP und natürlichem Kältemittel) ist entfallen — bis 20.07.2026 kamen Vermieter damit auf max. 35 %. Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und Einkommensbonus (gestaffelt 10–40 %) sind weiterhin nur für Selbstnutzer reserviert — Vermieter bekommen sie nicht.
Kann ich die Wärmepumpe-Kosten auf die Miete umlegen?
Ja — für den Heizungstausch gilt dabei nicht der allgemeine Satz von 8 % aus § 559 BGB, sondern § 559e BGB. Wer für den Einbau öffentliche Fördermittel in Anspruch nimmt, darf 10 % der aufgewendeten Kosten abzüglich dieser Fördermittel jährlich auf die Mieten umlegen — verteilt nach Wohnfläche auf alle Mieter im Gebäude. Der KfW-Zuschuss muss also vor der Umlage abgezogen werden; den vollen Investitionsbetrag kannst du nicht umlegen. Gedeckelt ist die Erhöhung auf 0,50 € je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren (§ 559e Absatz 3 BGB). Ohne Förderung bleibt es bei den 8 % nach § 559 BGB — die 0,50-€-Grenze gilt für Heizungsanlagen dort genauso (§ 559 Absatz 3a Satz 3 BGB). Neu seit dem 29.07.2026 (§ 559f BGB): Die volle Umlage setzt voraus, dass ein Fachunternehmer vor Inbetriebnahme eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachweist (VDI 4650; entbehrlich u. a. bei Baujahr nach 1996 oder Vorlauftemperatur bis 55 °C). Ohne Nachweis darfst du nur die Hälfte der aufgewendeten Kosten zugrunde legen.
Lohnt sich § 35c EStG als Alternative für Vermieter?
Nein, § 35c EStG gilt nur für selbstgenutzte Wohngebäude. Vermieter sind explizit ausgeschlossen. Alternative: Sonderabschreibung nach § 7 EStG für vermietete Wohnungen — über 4 Jahre 5 % p.a. zusätzlich zur linearen Abschreibung. Steuerberater fragen.
Was ist der Unterschied zu KfW 459 (Mehrfamilienhaus)?
KfW 459 (BEG WG NWG-Heizungsförderung) ist für gewerblich vermietete Mehrfamilienhäuser bzw. NichtWohnGebäude konzipiert — andere Antragswege, andere Cap-Beträge pro Wohneinheit. Privat-Vermieter mit einem Mietshaus (Wohnzwecke) bleiben bei KfW 458 — pro Wohneinheit jeweils eigenes Antragspaket.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 458 — Heizungsförderung Wohngebäude
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    § 559e BGB — Mieterhöhung nach Einbau einer Heizungsanlage
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
    § 559 BGB — Modernisierungsumlage
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Andere Personas: EFH-Eigentümer, WEG-Bewohner (MFH), Mieter.