Wärmepumpe als Vermieter.
Vermieter bekommen nur einen Teil der KfW-458-Boni: 30 % Grund + 5 % Effizienz = max. 35 %. Die zwei Selbstnutzer-Boni (Klima-Geschwindigkeit +20 %, Einkommen +30 %) sind explizit ausgeschlossen. Trotzdem lohnt es sich — wir rechnen vor.
Welche KfW-458-Boni bekommt ein Vermieter?
Nur zwei der vier Boni: 30 % Grundförderung (immer) plus 5 % Effizienzbonus bei Sole-/Wasser-Wärmepumpe oder Luft-Wasser mit natürlichem Kältemittel. Klima-Geschwindigkeit (+20 %) und Einkommens-Bonus (+30 %) sind explizit nur für selbstnutzende Eigentümer reserviert. Trotz dieser Deckelung ist der Heizungstausch fast immer wirtschaftlich, weil sich auch 35 % Förderung plus modernisierungsbedingte Mietumlage über die Lebensdauer rechnen.
Wieviel kann ein Vermieter maximal bekommen?
Bei voller Ausschöpfung der förderfähigen 30.000 € pro Wohneinheit kommen 10.500 € Direktzuschuss heraus (35 % von 30.000 €). Bei einem 6-Parteien-Mehrfamilienhaus mit zentraler Wärmepumpe also bis zu 63.000 €. Pro Wohneinheit muss ein eigenes Antragspaket gestellt werden — die KfW prüft jeweils, dass die Voraussetzungen pro WE erfüllt sind. Bei selbstgenutzter Wohnung im Vermieter-Haus gelten für DIESE WE die vollen 70 % Selbstnutzer-Boni — die anderen WEs bleiben bei 35 %.
Wie wird die Förderung mit der Modernisierungsumlage verrechnet?
Nach § 559 BGB dürfen 8 % der nicht durch Förderung gedeckten Investitionskosten jährlich auf die Mieten umgelegt werden. Wichtig: der KfW-Zuschuss muss VOR der Umlage abgezogen werden — nicht der volle Investitionsbetrag. Beispiel: Wärmepumpe kostet 30.000 €, KfW gibt 10.500 € (35 %), umlagefähig sind also nur 19.500 €. Die jährliche Mieterhöhung beträgt 8 % davon = 1.560 €/Jahr — verteilt nach Wohnfläche auf alle Mieter. Bei einer 80-m²-Wohnung im 6-Parteien-Haus mit insgesamt 480 m² also ~21,7 €/Monat Mieterhöhung.
Welche der 4 KfW-458-Boni greifen für Vermieter?
Grundförderung
+30 %✓ Greift auch für Vermieter
Voraussetzung: Wohngebäude in Deutschland mit mindestens 5 Jahre altem Bauantrag. Bestand wird gefördert, Neubau nicht.
Effizienzbonus
+5 %✓ Bei Sole/Wasser-WP automatisch
Sole-Wasser, Wasser-Wasser oder Luft-Wasser mit Propan/CO2-Kältemittel. Standard-R32-Luft-WP fällt heraus.
Klima-Geschwindigkeit
+20 %✗ Nur Selbstnutzer
Vermieter sind explizit ausgeschlossen — auch wenn sie selbst eine Mietwohnung im Haus bewohnen, gilt der Bonus nur für die eigene Wohneinheit, nicht für die vermieteten.
Einkommens-Bonus
+30 %✗ Nur Selbstnutzer
Wird nur für selbstbewohnte Wohneinheiten geprüft — Vermieter bekommen ihn nie für vermietete Einheiten, unabhängig vom eigenen Einkommen.
Vermieter-Maximalfall: 35 % Förderung
| Position | Wert |
|---|---|
| Investitionssumme (Sole-WP, MFH 14 kW) | 42.000 € |
| davon förderfähig (Cap KfW 458) | 30.000 € |
| + 30 % Grundförderung | 9.000 € |
| + 5 % Effizienzbonus (Sole) | 1.500 € |
| KfW-458-Zuschuss (35 %) | 10.500 € |
| + Modernisierungsumlage § 559 BGB (8 % p.a. auf Eigenanteil) | 2.520 €/Jahr |
Vermieter kombinieren KfW-Zuschuss mit der Modernisierungsumlage: 8 % der nicht durch Förderung gedeckten Kosten dürfen jährlich auf die Miete umgelegt werden — verteilt auf alle Wohneinheiten im Gebäude.
Häufige Fragen
Welche KfW-458-Boni greifen für Vermieter?
Kann ich die Wärmepumpe-Kosten auf die Miete umlegen?
Lohnt sich § 35c EStG als Alternative für Vermieter?
Was ist der Unterschied zu KfW 459 (Mehrfamilienhaus)?
Unsere Quellen
- [01]KfW 458 — Heizungsförderung Wohngebäudekfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]§ 559 BGB — Modernisierungsumlagegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
Andere Personas: EFH-Eigentümer, WEG-Bewohner (MFH), Mieter.