BundesBonus
E-Auto · Bracket 1 von 3

Einkommen bis 45.000 € — die volle Bracket.

Wer mit dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bei höchstens 45.000 € liegt, fällt in die höchste Förder-Bracket der E-Auto-Förderung 2026. Für reine Elektroautos sind 5.000 bis 6.000 € drin, für Plug-in-Hybride 3.500 bis 4.500 €. Hier zählen beide Stufen der sozialen Staffelung plus der Kinderbonus — der Weg zum 6.000-€-Maximum [1].

Förderhöhe

Wie viel bekomme ich in dieser Bracket?

In der 45.000-€-Bracket greifen beide Sozialbonus-Stufen kumulativ: +1.000 € bei zvE bis 60.000 € und nochmals +1.000 € bei zvE bis 45.000 €. Dazu kommen optional 500 € pro Kind.

Fahrzeug-Typ 0 Kinder 1 Kind 2+ Kinder
BEV / Brennstoffzelle 5.000 € 5.500 € 6.000 €
Plug-in-Hybrid (PHEV) / Range-Extender 3.500 € 4.000 € 4.500 €
Einkommens-Definition

Was zählt für die 45.000-€-Grenze?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) aus dem Steuerbescheid — nicht das Brutto-Jahresgehalt, nicht das Netto-Auszahlungs-Einkommen. Bei Verheirateten, eingetragenen Lebenspartnern und Paaren in eheähnlicher Gemeinschaft wird das zvE beider Partner addiert — egal ob gemeinsam oder getrennt veranlagt [4]. Wer unverheiratet mit einem anderen Erwachsenen den Hauptwohnsitz teilt, gilt als eheähnliche Gemeinschaft, solange keine Eigenerklärung über dauerhaft getrenntes Wirtschaften vorliegt.

Das BAFA bildet je Person aus den zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheiden (geprüfte Steuerjahre höchstens drei Kalenderjahre zurück) einen Durchschnitt. Das Einkommen erwerbstätiger Kinder, die im Haushalt leben, wird nicht berücksichtigt [5].

Beispiel: Paar, getrennt veranlagt

Partner A hat in den zwei aktuellsten Bescheiden 30.000 € und 32.000 € zvE (Durchschnitt 31.000 €), Partner B 12.000 € und 16.000 € (Durchschnitt 14.000 €). Summe: genau 45.000 € — die Stufe gilt einschließlich 45.000 €, also noch erreicht.

Beispiel: Ehepaar, gemeinsam veranlagt

Die zwei gemeinsamen Bescheide weisen 44.000 € und 47.000 € zvE aus — je Jahr genügt der gemeinsame Bescheid. Durchschnitt: 45.500 €. Das liegt über der Grenze; es gilt die Stufe 45.001 bis 60.000 €.

Antrags-Nachweise

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

  1. 1
    Zwei aktuellste Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen, aufeinander folgend, geprüfte Steuerjahre höchstens drei Jahre vor Antragstellung. Ohne diese Bescheide ist laut BAFA keine finale Bearbeitung möglich; wer nicht erklärungspflichtig ist, kann die Steuererklärung nachträglich abgeben. Für gemeinsam veranlagte Jahre genügt der gemeinsame Bescheid.
  2. 2
    Kindergeldnachweis, sofern Kinder geltend gemacht werden — Kindergeldbescheinigung der Familienkasse, Kindergeldbescheid mit Erklärung zur Aktualität oder erweiterte Meldebescheinigung des Bürgeramts — das Geburtsdatum der Kinder muss ersichtlich sein.
  3. 3
    FIN des Fahrzeugs — sie wird im Formular eingetragen. Zulassungsbescheinigung und Kaufvertrag stehen nicht auf der BAFA-Liste der hochzuladenden Unterlagen. Bei PHEV / Range-Extender mit mehr als 60 g CO₂/km zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) als Reichweitennachweis. Das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein.
  4. 4
    BundID-Konto — Pflicht für den Login im Antragsportal Förderzentrale Deutschland. Vorab unter id.bund.de einrichten [3].
Andere Brackets

Was passiert bei höherem Einkommen?

Häufige Fragen

Was zählt als zu versteuerndes Haushaltseinkommen (zvE)?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 1 EStG, so wie es im Einkommensteuerbescheid des Finanzamts ausgewiesen ist — weder das Brutto noch das Netto. Zum Haushaltsjahreseinkommen zählen nur die antragstellende Person und ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner bzw. der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft. Eine Umrechnung vom Bruttogehalt ist nicht verlässlich möglich, weil das zvE von den individuellen Abzügen abhängt — entscheidend ist allein die Zahl im Bescheid.
Welche Steuerbescheide werden für die 45.000-€-Bracket geprüft?
Je beitragender Person die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide; die geprüften Steuerjahre dürfen höchstens drei Kalenderjahre zurückliegen. Für jede Person wird der Durchschnitt der beiden zvE gebildet, die Durchschnitte werden addiert. Wer für zwei Jahre 43.000 € und 46.000 € zvE ausgewiesen hat, kommt auf 44.500 € und liegt damit in der höchsten Stufe — ein einzelnes Jahr über 45.000 € schließt sie also nicht aus. Bei gemeinsamer Veranlagung genügt je Jahr der gemeinsame Bescheid.
Was passiert, wenn mein zvE knapp über 45.000 € liegt?
Es gilt eine harte Stufengrenze, kein gleitender Übergang. Die Stufe reicht laut Förderrichtlinie von 0 € bis einschließlich 45.000 €. Liegt das gemittelte Haushaltsjahreseinkommen bei 45.001 € oder mehr, gilt die nächste Stufe (45.001 bis 60.000 €): ohne förderrelevantes Kind 4.000 € statt 5.000 € für ein reines Elektroauto. Spätere Einkommensänderungen nach dem Antrag spielen laut BAFA keine Rolle mehr.
Wie wird der maximale 6.000-€-Zuschuss erreicht?
Nur mit zvE bis 45.000 € und zwei oder mehr förderrelevanten Kindern (im Haushalt lebend, kindergeldberechtigt, am Tag der Erstzulassung unter 18), bei einem reinen Elektroauto oder Brennstoffzellenfahrzeug: 3.000 € Basis + 1.000 € Sozialbonus bei zvE ≤ 60.000 € + 1.000 € Sozialbonus bei zvE ≤ 45.000 € + 500 € pro Kind × 2 = 6.000 €. Plug-in-Hybride bleiben in derselben Konstellation bei maximal 4.500 €, weil die Basis dort nur 1.500 € beträgt.
Gilt die Förderung auch für Studierende mit niedrigem Einkommen?
Ja. Laut BAFA können Studierende und Auszubildende beantragen, wenn sie volljährig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, das Fahrzeug auf sie zugelassen ist und ihr Haushaltseinkommen unter der Grenze liegt. Das Einkommen der Eltern zählt nicht: Zum Haushaltseinkommen gehören nur Antragsteller und Partner, volljährige Kinder führt das BAFA-Schaubild wie WG-Mitbewohner. Nachweis sind auch hier Einkommensteuerbescheide; ohne Erklärungspflicht kann die Steuererklärung nachträglich abgegeben werden — ein Bescheid über 0 € zvE gilt als Nachweis.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BAFA — Fördervoraussetzungen E-Auto 2026
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  2. [02]
    BAFA — Antrag vorbereiten (Unterlagen-Checkliste)
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  3. [03]
    BundID-Konto einrichten
    id.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
  4. [04]
    BMUKN — Förderrichtlinie E-Auto-Förderung vom 19.05.2026, BAnz AT 19.06.2026 B3 (PDF)
    bafa.deRechtsgrundlageBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  5. [05]
    BAFA — Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung 2026
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite gibt einen Überblick über die staatliche E-Auto-Kaufförderung — sie ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindlich ist die jeweils aktuelle BAFA-Förderrichtlinie.