BundesBonus
Elterngeld · Partnerschaftsbonus

Partnerschaftsbonus: +8 Plus-Monate für beide Eltern.

Der Partnerschaftsbonus (§ 4 Abs. 3 BEEG) belohnt Paare, in denen BEIDE Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten: jeder Partner bekommt 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate (= +8 zusammen). Voraussetzung: 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes, in denen beide gleichzeitig 24-32 Stunden pro Woche arbeiten.

Beispiel-Rechnung
Beispiel: Beide Eltern 30 h/Woche für 4 Monate

2.000 € × 65 % = 1.300 € Basis. Plus halbiert: 650 €/Mt × 24 = 15.600 € regulär. Plus 8 Partnerbonus-Mt × 650 € = 5.200 € extra. Gesamt: 20.800 € statt 15.600 €.

Wie hoch ist dein Elterngeld in diesem Fall?

Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Bemessungs-Netto, Variante (Basis vs. Plus) und Bezugsmonate anpassen und siehst sofort, wie sich das auf deinen Anspruch nach § 2 BEEG auswirkt [1].

Dein Elterngeld-Profil
Variante
Boni
MehrlingsgeburtEinling
+ 300 € pro weiterem Kind nach § 2a (4) BEEG. Zwillinge = 1 Zusatzkind.
Zu versteuerndes Einkommen prüfen (Reform 2024)aufklappen
Geschätztes Elterngeld
650 €/ Monat
× 24 Monate = 15.600 € + 8 PB-Mt
Partnerschaftsbonus: +5.200 €
Gesamt-Auszahlung: 20.800 €
So wird gerechnet
Bemessungs-Netto2.000 €
Quote (65 %)1.300 €
= Monats-Höhe1.300 €
Bei Plus: halbe Auszahlung, doppelte Dauer → 650 €/Mt × 24 Mt
Verbindlich rechnen: BMFSFJ-Rechner →
So haben wir gerechnetaufklappen

Formel nach § 2 Abs. 1 BEEG: Standardquote 67 % vom maßgeblichen Netto. Cap 1.800 €/Monat, Mindest 300 €/Monat, Bemessungs-Cap bei 2.770 € Netto.

Gleitende Quote § 2 Abs. 2: bei Netto unter 1.000 € steigt die Quote um 0,1 pp pro 2 € (max 100 %). Im Korridor 1.000-1.200 € flat 67 %. Bei Netto über 1.200 € sinkt die Quote um 0,1 pp pro 2 €, bis 65 % erreicht ist (ab 1.240 €).

Geschwisterbonus § 2a Abs. 1: +10 % (mind. 75 €) wenn 2 Kinder unter 3 oder 3+ Kinder unter 6 im Haushalt leben. Mehrlingszuschlag § 2a Abs. 4: + 300 € pro weiterem Kind.

ElterngeldPlus § 4 Abs. 3: halber Monatsbetrag, doppelte Bezugsdauer. Partnerschaftsbonus: +4 Plus-Monate je Partner, wenn beide gleichzeitig 24-32 h/Woche arbeiten.

Einkommensgrenze § 1 Abs. 8: 175.000 € zu versteuerndes Einkommen einheitlich für Paare und Alleinerziehende (Reform 2024). Über der Grenze entfällt der Anspruch komplett.

Was wir vereinfachen: Spezielle Bemessungen für Selbstständige (§ 2d), Beamte (Dienstbezüge), BAföG-/Mutterschaftsgeld-Anrechnung, Verkürzungen wegen Krankheit oder Elternzeit-Unterbrechung sind hier nicht modelliert. Für die Antragsstellung den BMFSFJ-Rechner auf familienportal.de nutzen.

Quellen: § 1 (8), § 2, § 2a, § 4 BEEG (gesetze-im-internet.de). Stand der Reform 2024. Verbindlich ist der Bescheid der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes.

Welche Eckwerte gelten 2026?

Die folgenden Sätze sind die aktuell gültigen Bezugsgrößen für jede Elterngeld-Berechnung — sie kommen direkt aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) [1][2].

Elterngeld-Eckwerte: Mindest- und Höchstbeträge, Quote, Bezugsdauer, Einkommensgrenze
Kennzahl Wert Rechtsgrundlage
Mindestbetrag (alle Varianten) 300 €/Monat § 2 Abs. 4 BEEG [1]
Höchstbetrag Basis-Elterngeld 1.800 €/Monat § 2 Abs. 1 BEEG [1]
Höchstbetrag ElterngeldPlus 900 €/Monat § 4a BEEG [3]
Bemessungsquote (gleitend) 65–100 % vom Netto § 2 Abs. 2 BEEG [1]
Bezugsdauer Basis (Paar) bis 14 Lebensmonate § 4 BEEG [4]
Bezugsdauer ElterngeldPlus bis 28 Lebensmonate § 4a BEEG [3]
Geschwisterbonus +10 % oder min. 75 € § 2a BEEG [5]
Mehrlingszuschlag pro Kind +300 € bzw. +150 € (Plus) § 2a Abs. 4 BEEG [5]
Einkommensgrenze (zvE) 175.000 €/Jahr § 1 Abs. 8 BEEG [1]

Die Werte basieren auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der aktuell gültigen Fassung sowie auf den Anwendungshinweisen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [6].

24-32 Stunden pro Woche — gleichzeitig

Die Kernbedingung: beide Eltern arbeiten in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes parallel zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche. Untergrenze 24 h verhindert Tricksen mit Mini-Jobs, Obergrenze 32 h ist die übliche Elterngeld-Teilzeit-Grenze. "Gleichzeitig" bedeutet: in den gleichen Lebensmonaten (z. B. Lebensmonate 13-16 des Kindes), nicht jeden Tag zur gleichen Uhrzeit.

Wie wird der Bonus ausgezahlt?

Pro Bonus-Monat erhält der jeweilige Partner den halben Plus-Monatsbetrag — also identisch zur regulären Plus-Auszahlung. Beispiel: Bei 1.300 € Basis-Niveau → 650 €/Plus-Mt → 4 × 650 = 2.600 € pro Partner = 5.200 € insgesamt für 8 Bonus-Monate. Die Bonus-Monate werden nach den regulären 12-14 Basis- bzw. 24-28 Plus-Monaten angehängt.

Was bei Verstoß gegen die Bedingungen passiert

Wenn ein Partner in einem der 4 Bonus-Monate die 24-h-Grenze unterschreitet ODER die 32-h-Grenze überschreitet, entfallen ALLE 4 Bonus-Monate für BEIDE Partner. Es ist alles oder nichts. Der Stundennachweis muss bei der Elterngeldstelle eingereicht werden (Stundenkonto, Arbeitsvertrag, ggf. Arbeitgeberbestätigung). Praktischer Tipp: Stunden-Buffer einbauen (z. B. 27 h vereinbaren statt 24 h), um bei kurzer Krankheit nicht unter die Grenze zu fallen.

Partnerschaftsbonus + Geschwisterbonus + Mehrlinge

Alle drei Boni sind kombinierbar. Beispiel: Basis-Netto 2.000 €/Mt, Geschwisterbonus aktiv, Zwillinge, Plus-Variante mit Partnerschaftsbonus. → Plus-Mt-Höhe = (2000 × 0,65 + 130 Geschwisterbonus + 300 Mehrlinge) / 2 = ca. 865 €/Mt. Plus 8 Partner-Bonus-Mt × 865 = 6.920 € extra. Über 24+8 = 32 Mt: 27.680 € + 5.200 €? Nein — Geschwisterbonus + Mehrlinge laufen während aller Plus-Monate (inkl. Bonus), Gesamt grob 27.680 €.

Häufige Fragen

Können beide Partner gleichzeitig den Partnerschaftsbonus nehmen?

Ja — das ist sogar Voraussetzung. "Beide gleichzeitig" bedeutet: in den 4 Bonus-Monaten beziehen beide Plus, beide arbeiten 24-32 h/Woche. Wenn ein Partner mehr arbeitet (oder weniger), entfällt der Bonus für beide. Die Bonus-Monate sind nicht aufteilbar.

Müssen es genau 4 zusammenhängende Monate sein?

Ja — 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes. Nicht 2 + 2 verteilt. Auch nicht 4 nicht-zusammenhängende Monate. Wenn ein Monat dazwischen "scheitert" (z. B. einer von beiden krank, Stunden zu niedrig), beginnt die Zählung neu — und du verlierst die bisherigen Bonus-Monate.

Geht der Partnerschaftsbonus auch bei Alleinerziehenden?

Ja, eingeschränkt. Alleinerziehende, die nicht mit dem anderen Elternteil zusammenleben, bekommen alle 4 Bonus-Monate für sich allein (statt 4+4) — wenn sie in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten 24-32 h/Woche arbeiten. Voraussetzung: Hauptwohnsitz mit dem Kind, kein anderer im Haushalt, der 32-h-Bedingung erfüllt.

Was zählt als "Erwerbstätigkeit" für den Bonus?

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, selbstständige Arbeit (Stunden müssen plausibel dokumentiert sein, z. B. über Auftragslisten), Beamtendienst. NICHT: Studium, Mini-Jobs unter 24 h, ehrenamtliche Arbeit. Bei Selbstständigen gilt: durchschnittliche Wochenstunden, ableitbar aus dem Jahresumsatz / Stundensatz. Praktisch wird das per eidesstattlicher Erklärung beim Antrag bestätigt.

Welche verwandten Rechner helfen weiter?

Originalquellen

  1. [1] § 2 BEEG — Höhe des ElterngeldsBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  2. [2] BEEG-Volltext (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
  3. [3] § 4a BEEG — ElterngeldPlusBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  4. [4] § 4 BEEG — BezugszeitraumBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  5. [5] § 2a BEEG — Geschwisterbonus + MehrlingszuschlagBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  6. [6] Familienportal — ElterngeldBMFSFJ.
  7. [7] § 4 Abs. 3 BEEG — Partnerschaftsbonus Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  8. [8] § 1 Abs. 6 BEEG — Stundengrenzen Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  9. [9] Hub-Seite mit voller Quote-Tabelle/rechner/elterngeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
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