Partnerschaftsbonus: +8 Plus-Monate für beide Eltern.
Der Partnerschaftsbonus (§ 4 Abs. 3 BEEG) belohnt Paare, in denen BEIDE Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten: jeder Partner bekommt 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate (= +8 zusammen). Voraussetzung: 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes, in denen beide gleichzeitig 24-32 Stunden pro Woche arbeiten.
2.000 € × 65 % = 1.300 € Basis. Plus halbiert: 650 €/Mt × 24 = 15.600 € regulär. Plus 8 Partnerbonus-Mt × 650 € = 5.200 € extra. Gesamt: 20.800 € statt 15.600 €.
Wie hoch ist dein Elterngeld in diesem Fall?
Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Bemessungs-Netto, Variante (Basis vs. Plus) und Bezugsmonate anpassen und siehst sofort, wie sich das auf deinen Anspruch nach § 2 BEEG auswirkt [1].
Zu versteuerndes Einkommen prüfen (Reform 2024)aufklappen
So haben wir gerechnetaufklappen
Formel nach § 2 Abs. 1 BEEG: Standardquote 67 % vom maßgeblichen Netto. Cap 1.800 €/Monat, Mindest 300 €/Monat, Bemessungs-Cap bei 2.770 € Netto.
Gleitende Quote § 2 Abs. 2: bei Netto unter 1.000 € steigt die Quote um 0,1 pp pro 2 € (max 100 %). Im Korridor 1.000-1.200 € flat 67 %. Bei Netto über 1.200 € sinkt die Quote um 0,1 pp pro 2 €, bis 65 % erreicht ist (ab 1.240 €).
Geschwisterbonus § 2a Abs. 1: +10 % (mind. 75 €) wenn 2 Kinder unter 3 oder 3+ Kinder unter 6 im Haushalt leben. Mehrlingszuschlag § 2a Abs. 4: + 300 € pro weiterem Kind.
ElterngeldPlus § 4 Abs. 3: halber Monatsbetrag, doppelte Bezugsdauer. Partnerschaftsbonus: +4 Plus-Monate je Partner, wenn beide gleichzeitig 24-32 h/Woche arbeiten.
Einkommensgrenze § 1 Abs. 8: 175.000 € zu versteuerndes Einkommen einheitlich für Paare und Alleinerziehende (Reform 2024). Über der Grenze entfällt der Anspruch komplett.
Was wir vereinfachen: Spezielle Bemessungen für Selbstständige (§ 2d), Beamte (Dienstbezüge), BAföG-/Mutterschaftsgeld-Anrechnung, Verkürzungen wegen Krankheit oder Elternzeit-Unterbrechung sind hier nicht modelliert. Für die Antragsstellung den BMFSFJ-Rechner auf familienportal.de nutzen.
Quellen: § 1 (8), § 2, § 2a, § 4 BEEG (gesetze-im-internet.de). Stand der Reform 2024. Verbindlich ist der Bescheid der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes.
Welche Eckwerte gelten 2026?
Die folgenden Sätze sind die aktuell gültigen Bezugsgrößen für jede Elterngeld-Berechnung — sie kommen direkt aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) [1][2].
| Kennzahl | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mindestbetrag (alle Varianten) | 300 €/Monat | § 2 Abs. 4 BEEG [1] |
| Höchstbetrag Basis-Elterngeld | 1.800 €/Monat | § 2 Abs. 1 BEEG [1] |
| Höchstbetrag ElterngeldPlus | 900 €/Monat | § 4a BEEG [3] |
| Bemessungsquote (gleitend) | 65–100 % vom Netto | § 2 Abs. 2 BEEG [1] |
| Bezugsdauer Basis (Paar) | bis 14 Lebensmonate | § 4 BEEG [4] |
| Bezugsdauer ElterngeldPlus | bis 28 Lebensmonate | § 4a BEEG [3] |
| Geschwisterbonus | +10 % oder min. 75 € | § 2a BEEG [5] |
| Mehrlingszuschlag pro Kind | +300 € bzw. +150 € (Plus) | § 2a Abs. 4 BEEG [5] |
| Einkommensgrenze (zvE) | 175.000 €/Jahr | § 1 Abs. 8 BEEG [1] |
Die Werte basieren auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der aktuell gültigen Fassung sowie auf den Anwendungshinweisen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [6].
24-32 Stunden pro Woche — gleichzeitig
Die Kernbedingung: beide Eltern arbeiten in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes parallel zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche. Untergrenze 24 h verhindert Tricksen mit Mini-Jobs, Obergrenze 32 h ist die übliche Elterngeld-Teilzeit-Grenze. "Gleichzeitig" bedeutet: in den gleichen Lebensmonaten (z. B. Lebensmonate 13-16 des Kindes), nicht jeden Tag zur gleichen Uhrzeit.
Wie wird der Bonus ausgezahlt?
Pro Bonus-Monat erhält der jeweilige Partner den halben Plus-Monatsbetrag — also identisch zur regulären Plus-Auszahlung. Beispiel: Bei 1.300 € Basis-Niveau → 650 €/Plus-Mt → 4 × 650 = 2.600 € pro Partner = 5.200 € insgesamt für 8 Bonus-Monate. Die Bonus-Monate werden nach den regulären 12-14 Basis- bzw. 24-28 Plus-Monaten angehängt.
Was bei Verstoß gegen die Bedingungen passiert
Wenn ein Partner in einem der 4 Bonus-Monate die 24-h-Grenze unterschreitet ODER die 32-h-Grenze überschreitet, entfallen ALLE 4 Bonus-Monate für BEIDE Partner. Es ist alles oder nichts. Der Stundennachweis muss bei der Elterngeldstelle eingereicht werden (Stundenkonto, Arbeitsvertrag, ggf. Arbeitgeberbestätigung). Praktischer Tipp: Stunden-Buffer einbauen (z. B. 27 h vereinbaren statt 24 h), um bei kurzer Krankheit nicht unter die Grenze zu fallen.
Partnerschaftsbonus + Geschwisterbonus + Mehrlinge
Alle drei Boni sind kombinierbar. Beispiel: Basis-Netto 2.000 €/Mt, Geschwisterbonus aktiv, Zwillinge, Plus-Variante mit Partnerschaftsbonus. → Plus-Mt-Höhe = (2000 × 0,65 + 130 Geschwisterbonus + 300 Mehrlinge) / 2 = ca. 865 €/Mt. Plus 8 Partner-Bonus-Mt × 865 = 6.920 € extra. Über 24+8 = 32 Mt: 27.680 € + 5.200 €? Nein — Geschwisterbonus + Mehrlinge laufen während aller Plus-Monate (inkl. Bonus), Gesamt grob 27.680 €.
Häufige Fragen
Können beide Partner gleichzeitig den Partnerschaftsbonus nehmen?
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Ja — das ist sogar Voraussetzung. "Beide gleichzeitig" bedeutet: in den 4 Bonus-Monaten beziehen beide Plus, beide arbeiten 24-32 h/Woche. Wenn ein Partner mehr arbeitet (oder weniger), entfällt der Bonus für beide. Die Bonus-Monate sind nicht aufteilbar.
Müssen es genau 4 zusammenhängende Monate sein?
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Ja — 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes. Nicht 2 + 2 verteilt. Auch nicht 4 nicht-zusammenhängende Monate. Wenn ein Monat dazwischen "scheitert" (z. B. einer von beiden krank, Stunden zu niedrig), beginnt die Zählung neu — und du verlierst die bisherigen Bonus-Monate.
Geht der Partnerschaftsbonus auch bei Alleinerziehenden?
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Ja, eingeschränkt. Alleinerziehende, die nicht mit dem anderen Elternteil zusammenleben, bekommen alle 4 Bonus-Monate für sich allein (statt 4+4) — wenn sie in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten 24-32 h/Woche arbeiten. Voraussetzung: Hauptwohnsitz mit dem Kind, kein anderer im Haushalt, der 32-h-Bedingung erfüllt.
Was zählt als "Erwerbstätigkeit" für den Bonus?
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Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, selbstständige Arbeit (Stunden müssen plausibel dokumentiert sein, z. B. über Auftragslisten), Beamtendienst. NICHT: Studium, Mini-Jobs unter 24 h, ehrenamtliche Arbeit. Bei Selbstständigen gilt: durchschnittliche Wochenstunden, ableitbar aus dem Jahresumsatz / Stundensatz. Praktisch wird das per eidesstattlicher Erklärung beim Antrag bestätigt.
Welche verwandten Rechner helfen weiter?
Originalquellen
- [1] § 2 BEEG — Höhe des Elterngelds — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [2] BEEG-Volltext (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [3] § 4a BEEG — ElterngeldPlus — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [4] § 4 BEEG — Bezugszeitraum — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [5] § 2a BEEG — Geschwisterbonus + Mehrlingszuschlag — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [6] Familienportal — Elterngeld — BMFSFJ.
- [7] § 4 Abs. 3 BEEG — Partnerschaftsbonus — Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
- [8] § 1 Abs. 6 BEEG — Stundengrenzen — Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
- [9] Hub-Seite mit voller Quote-Tabelle — /rechner/elterngeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
Du suchst die volle Übersicht aller Elterngeld-Konstellationen? Der Elterngeld-Rechner-Hub zeigt die komplette Quote-Tabelle (65-100 %), Variantenvergleich Basis/Plus/Kombi und alle FAQ.
Verbindlich rechnen kannst du beim BMFSFJ-Elterngeldrechner.