BundesBonus
Elterngeld · Geschwisterbonus

Geschwisterbonus: +10 % oder mindestens 75 €.

Der Geschwisterbonus (§ 2a Abs. 1 BEEG) erhöht das Elterngeld um 10 %, mindestens aber 75 € pro Monat. Voraussetzung: 2 Kinder unter 3 Jahren ODER 3+ Kinder unter 6 Jahren leben mit dir im selben Haushalt. Der Bonus läuft in jedem Bezugsmonat, in dem die Bedingung erfüllt ist — fällt das ältere Kind aus der Altersgrenze, endet der Bonus.

Beispiel-Rechnung
Beispiel: 1.500 € Netto, 2. Kind unter 3 Jahren

1.500 € × 65 % = 975 € Basis. 10 % davon = 97,50 € → über 75 € → Bonus 97,50 €/Mt. Total: 1.072,50 €/Mt × 12 = 12.870 € (statt 11.700 € ohne Bonus). Bei niedrigerem Netto (z.B. 700 €) greift der Mindestbonus 75 € statt 10 %.

Wie hoch ist dein Elterngeld in diesem Fall?

Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Bemessungs-Netto, Variante (Basis vs. Plus) und Bezugsmonate anpassen und siehst sofort, wie sich das auf deinen Anspruch nach § 2 BEEG auswirkt [1].

Dein Elterngeld-Profil
Variante
Boni
MehrlingsgeburtEinling
+ 300 € pro weiterem Kind nach § 2a (4) BEEG. Zwillinge = 1 Zusatzkind.
Zu versteuerndes Einkommen prüfen (Reform 2024)aufklappen
Geschätztes Elterngeld
1.073 €/ Monat
× 12 Monate = 12.876 €
Gesamt-Auszahlung: 12.876 €
So wird gerechnet
Bemessungs-Netto1.500 €
Quote (65 %)975 €
+ Geschwisterbonus98 €
= Monats-Höhe1.073 €
Verbindlich rechnen: BMFSFJ-Rechner →
So haben wir gerechnetaufklappen

Formel nach § 2 Abs. 1 BEEG: Standardquote 67 % vom maßgeblichen Netto. Cap 1.800 €/Monat, Mindest 300 €/Monat, Bemessungs-Cap bei 2.770 € Netto.

Gleitende Quote § 2 Abs. 2: bei Netto unter 1.000 € steigt die Quote um 0,1 pp pro 2 € (max 100 %). Im Korridor 1.000-1.200 € flat 67 %. Bei Netto über 1.200 € sinkt die Quote um 0,1 pp pro 2 €, bis 65 % erreicht ist (ab 1.240 €).

Geschwisterbonus § 2a Abs. 1: +10 % (mind. 75 €) wenn 2 Kinder unter 3 oder 3+ Kinder unter 6 im Haushalt leben. Mehrlingszuschlag § 2a Abs. 4: + 300 € pro weiterem Kind.

ElterngeldPlus § 4 Abs. 3: halber Monatsbetrag, doppelte Bezugsdauer. Partnerschaftsbonus: +4 Plus-Monate je Partner, wenn beide gleichzeitig 24-32 h/Woche arbeiten.

Einkommensgrenze § 1 Abs. 8: 175.000 € zu versteuerndes Einkommen einheitlich für Paare und Alleinerziehende (Reform 2024). Über der Grenze entfällt der Anspruch komplett.

Was wir vereinfachen: Spezielle Bemessungen für Selbstständige (§ 2d), Beamte (Dienstbezüge), BAföG-/Mutterschaftsgeld-Anrechnung, Verkürzungen wegen Krankheit oder Elternzeit-Unterbrechung sind hier nicht modelliert. Für die Antragsstellung den BMFSFJ-Rechner auf familienportal.de nutzen.

Quellen: § 1 (8), § 2, § 2a, § 4 BEEG (gesetze-im-internet.de). Stand der Reform 2024. Verbindlich ist der Bescheid der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes.

Welche Eckwerte gelten 2026?

Die folgenden Sätze sind die aktuell gültigen Bezugsgrößen für jede Elterngeld-Berechnung — sie kommen direkt aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) [1][2].

Elterngeld-Eckwerte: Mindest- und Höchstbeträge, Quote, Bezugsdauer, Einkommensgrenze
Kennzahl Wert Rechtsgrundlage
Mindestbetrag (alle Varianten) 300 €/Monat § 2 Abs. 4 BEEG [1]
Höchstbetrag Basis-Elterngeld 1.800 €/Monat § 2 Abs. 1 BEEG [1]
Höchstbetrag ElterngeldPlus 900 €/Monat § 4a BEEG [3]
Bemessungsquote (gleitend) 65–100 % vom Netto § 2 Abs. 2 BEEG [1]
Bezugsdauer Basis (Paar) bis 14 Lebensmonate § 4 BEEG [4]
Bezugsdauer ElterngeldPlus bis 28 Lebensmonate § 4a BEEG [3]
Geschwisterbonus +10 % oder min. 75 € § 2a BEEG [5]
Mehrlingszuschlag pro Kind +300 € bzw. +150 € (Plus) § 2a Abs. 4 BEEG [5]
Einkommensgrenze (zvE) 175.000 €/Jahr § 1 Abs. 8 BEEG [1]

Die Werte basieren auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der aktuell gültigen Fassung sowie auf den Anwendungshinweisen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [6].

Bedingung: 2 Kinder < 3 ODER 3+ Kinder < 6

§ 2a Abs. 1 BEEG: "Lebt mit der berechtigten Person im gleichen Haushalt 1. ein leibliches Kind unter drei Jahren oder zwei oder mehr Kinder unter sechs Jahren, so erhöht sich das ihr zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro." Beachten: Das Bezug-Kind selbst ist eines dieser Kinder. Beispiel: Bezug für Kind A, älteres Kind B (1,5 J) im Haushalt → Bonus aktiv (2 Kinder < 3 J).

Bonus endet mit Altersgrenze

Sobald das ältere Kind 3 (bzw. 6) Jahre alt wird, entfällt der Bonus für die Folgemonate — auch wenn der Elterngeld-Bezug noch läuft. Beispiel: Bezug startet bei 6 Mt des jüngeren Kindes, älteres Kind ist 2 J 6 Mt. Bonus läuft 6 Monate (bis älteres Kind 3 wird), danach normaler Elterngeld-Betrag ohne Bonus. Achtung beim Antrag: Bonus muss aktiv beantragt werden, läuft nicht automatisch.

Stapelbar mit Mehrlingszuschlag

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag sind unabhängig. Beispiel: Zwillinge geboren, älteres Kind 1 Jahr alt → Geschwisterbonus + Mehrlingszuschlag. 1.500 € Basis + 97,50 € Geschwisterbonus + 300 € Mehrlinge = 1.897,50 €/Mt. Achtung: Bei Cap-Berechnung (1.800 €) wird die Reihenfolge wichtig — der Geschwisterbonus gehört zur "Höhe des Elterngeldes" nach § 2a, der Mehrlingszuschlag wird separat draufgepackt. Praktisch: Cap greift bei der Basis + Geschwisterbonus, der Mehrlingszuschlag kommt obendrauf.

Adoptiv- und Pflegekinder zählen

Auch Adoptivkinder und Pflegekinder (im Sinne der Adoptionspflege) zählen für den Geschwisterbonus. Bei Patchwork-Familien zählen die Kinder aus dem leiblichen Sorgerecht des berechtigten Elternteils. Bei einer Stiefmutter mit Kind aus erster Ehe und gemeinsamem Baby zählt das Stiefkind nur, wenn rechtliche Sorgerechtsbeziehung besteht (Stiefkind-Adoption oder gemeinsame elterliche Sorge per Familiengericht).

Häufige Fragen

Was ist mit Geschwistern in einem anderen Haushalt?

Der Geschwisterbonus zählt nur Kinder, die mit der berechtigten Person im SELBEN Haushalt leben. Bei Trennung/Scheidung: Kinder, die hauptsächlich beim anderen Elternteil leben, zählen nicht für den Geschwisterbonus des bezugsberechtigten Elternteils. Bei "Wechselmodell" (50:50): juristisch umstritten, oft wird der Wohnsitz maßgeblich gewertet.

Bekomme ich den Bonus auch bei Plus-Variante?

Ja, mit halbiertem Mindestbetrag-Bonus: Bei Plus zahlt der Bonus mindestens 37,50 €/Mt (halber Mindestbetrag), bei höherem Elterngeld weiterhin 10 % der halben Auszahlung. Über die Plus-Dauer von 24-28 Monaten ergibt das mehr Bonus-Gesamtsumme als bei Basis. Faustregel: Plus + Geschwisterbonus = 1.800-2.500 € Bonus über die ganze Bezugsdauer.

Was passiert bei mehreren älteren Kindern unterschiedlichen Alters?

Du bekommst den Bonus, solange irgendeine Bedingung erfüllt ist: entweder ein älteres Kind < 3 J ODER 2+ ältere Kinder < 6 J. Beispiel: Älteres Kind 2 J + älteres Kind 5 J + Baby → 2 Kinder unter 3 (das Baby + 2-jähriges) erfüllt die Bedingung 1. Bonus läuft, bis das 2-jährige Kind 3 wird. Danach prüft die Behörde, ob "3+ Kinder < 6" greift (also nur, wenn noch ein viertes Kind dabei wäre).

Welche verwandten Rechner helfen weiter?

Originalquellen

  1. [1] § 2 BEEG — Höhe des ElterngeldsBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  2. [2] BEEG-Volltext (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
  3. [3] § 4a BEEG — ElterngeldPlusBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  4. [4] § 4 BEEG — BezugszeitraumBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  5. [5] § 2a BEEG — Geschwisterbonus + MehrlingszuschlagBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  6. [6] Familienportal — ElterngeldBMFSFJ.
  7. [7] § 2a Abs. 1 BEEG — Geschwisterbonus Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  8. [8] BMFSFJ FAQ Geschwisterbonus BMFSFJ .
  9. [9] Hub-Seite mit voller Quote-Tabelle/rechner/elterngeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
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