BundesBonus
Elterngeld · Mehrlinge

Elterngeld bei Zwillingen und Mehrlingen.

Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 € pro Monat für jedes weitere Kind (§ 2a Abs. 4 BEEG). Zwillinge bedeuten +300 €, Drillinge +600 € usw. Der Cap auf 1.800 €/Mt aus § 2 Abs. 1 wird durch den Mehrlingszuschlag NICHT eingehalten — er kommt obendrauf.

Beispiel-Rechnung
Beispiel: Zwillinge bei 2.000 € Netto, Basis-Bezug

2.000 € × 65 % = 1.300 € Basis + 300 € Mehrlingszuschlag = 1.600 €/Mt. Über 12 Monate Basis = 19.200 €. Bei Drillingen wäre es 1.300 + 600 = 1.900 €/Mt — also der Höchstbetrag fast erreicht.

Wie hoch ist dein Elterngeld in diesem Fall?

Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Bemessungs-Netto, Variante (Basis vs. Plus) und Bezugsmonate anpassen und siehst sofort, wie sich das auf deinen Anspruch nach § 2 BEEG auswirkt [1].

Dein Elterngeld-Profil
Variante
Boni
MehrlingsgeburtZwillinge (+300 €)
+ 300 € pro weiterem Kind nach § 2a (4) BEEG. Zwillinge = 1 Zusatzkind.
Zu versteuerndes Einkommen prüfen (Reform 2024)aufklappen
Geschätztes Elterngeld
1.600 €/ Monat
× 12 Monate = 19.200 €
Gesamt-Auszahlung: 19.200 €
So wird gerechnet
Bemessungs-Netto2.000 €
Quote (65 %)1.300 €
+ Mehrlingszuschlag300 €
= Monats-Höhe1.600 €
Verbindlich rechnen: BMFSFJ-Rechner →
So haben wir gerechnetaufklappen

Formel nach § 2 Abs. 1 BEEG: Standardquote 67 % vom maßgeblichen Netto. Cap 1.800 €/Monat, Mindest 300 €/Monat, Bemessungs-Cap bei 2.770 € Netto.

Gleitende Quote § 2 Abs. 2: bei Netto unter 1.000 € steigt die Quote um 0,1 pp pro 2 € (max 100 %). Im Korridor 1.000-1.200 € flat 67 %. Bei Netto über 1.200 € sinkt die Quote um 0,1 pp pro 2 €, bis 65 % erreicht ist (ab 1.240 €).

Geschwisterbonus § 2a Abs. 1: +10 % (mind. 75 €) wenn 2 Kinder unter 3 oder 3+ Kinder unter 6 im Haushalt leben. Mehrlingszuschlag § 2a Abs. 4: + 300 € pro weiterem Kind.

ElterngeldPlus § 4 Abs. 3: halber Monatsbetrag, doppelte Bezugsdauer. Partnerschaftsbonus: +4 Plus-Monate je Partner, wenn beide gleichzeitig 24-32 h/Woche arbeiten.

Einkommensgrenze § 1 Abs. 8: 175.000 € zu versteuerndes Einkommen einheitlich für Paare und Alleinerziehende (Reform 2024). Über der Grenze entfällt der Anspruch komplett.

Was wir vereinfachen: Spezielle Bemessungen für Selbstständige (§ 2d), Beamte (Dienstbezüge), BAföG-/Mutterschaftsgeld-Anrechnung, Verkürzungen wegen Krankheit oder Elternzeit-Unterbrechung sind hier nicht modelliert. Für die Antragsstellung den BMFSFJ-Rechner auf familienportal.de nutzen.

Quellen: § 1 (8), § 2, § 2a, § 4 BEEG (gesetze-im-internet.de). Stand der Reform 2024. Verbindlich ist der Bescheid der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes.

Welche Eckwerte gelten 2026?

Die folgenden Sätze sind die aktuell gültigen Bezugsgrößen für jede Elterngeld-Berechnung — sie kommen direkt aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) [1][2].

Elterngeld-Eckwerte: Mindest- und Höchstbeträge, Quote, Bezugsdauer, Einkommensgrenze
Kennzahl Wert Rechtsgrundlage
Mindestbetrag (alle Varianten) 300 €/Monat § 2 Abs. 4 BEEG [1]
Höchstbetrag Basis-Elterngeld 1.800 €/Monat § 2 Abs. 1 BEEG [1]
Höchstbetrag ElterngeldPlus 900 €/Monat § 4a BEEG [3]
Bemessungsquote (gleitend) 65–100 % vom Netto § 2 Abs. 2 BEEG [1]
Bezugsdauer Basis (Paar) bis 14 Lebensmonate § 4 BEEG [4]
Bezugsdauer ElterngeldPlus bis 28 Lebensmonate § 4a BEEG [3]
Geschwisterbonus +10 % oder min. 75 € § 2a BEEG [5]
Mehrlingszuschlag pro Kind +300 € bzw. +150 € (Plus) § 2a Abs. 4 BEEG [5]
Einkommensgrenze (zvE) 175.000 €/Jahr § 1 Abs. 8 BEEG [1]

Die Werte basieren auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der aktuell gültigen Fassung sowie auf den Anwendungshinweisen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [6].

Mehrlingszuschlag § 2a Abs. 4 BEEG

Pro weiterem Kind ab dem zweiten erhöht sich das Elterngeld um 300 € pro Monat. Zwillinge = 1 Zusatzkind = +300 €. Drillinge = 2 Zusatzkinder = +600 €. Vierlinge = 3 Zusatzkinder = +900 €. Der Mehrlingszuschlag ist NICHT vom Höchstbetrag-Cap (1.800 €) gedeckelt — der Cap wirkt nur auf die Basis-Auszahlung. Bei Plus-Variante halbiert sich auch der Mehrlingszuschlag.

Bezugsdauer bleibt gleich

Der Mehrlingszuschlag verlängert die Elterngeld-Dauer NICHT. Zwillinge bekommen die gleichen 12 Basis-Monate (oder 24 Plus-Monate) wie Einzelkinder, nur mit höherer monatlicher Auszahlung. Das ist ein häufiger Irrtum: "Zwei Kinder = doppeltes Elterngeld" ist falsch. Vorteil: gleiche Logistik (gleicher Antragsweg, gleiche Bezugsdauer), Nachteil: doppelter Aufwand mit gleichbleibender Zeit.

Mehrlinge + Geschwisterbonus stapeln

Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus sind stapelbar — wer Zwillinge bekommt UND bereits ein älteres Kind unter 3 hat, erhält BEIDE Boni. Beispiel: 1.500 € Basis + 150 € Geschwisterbonus + 300 € Mehrlinge = 1.950 €/Mt. Beim Cap 1.800 € muss man genau hinsehen: § 2 Abs. 1 cappt nur die Basis (Quote × Netto). Der Mehrlingszuschlag (§ 2a Abs. 4) und Geschwisterbonus (§ 2a Abs. 1) kommen unabhängig dazu — der Endbetrag kann also über 1.800 € liegen.

Häufige Fragen

Können beide Eltern bei Zwillingen Elterngeld nehmen?

Ja — die normale Aufteilungslogik gilt. 12 Basis-Monate (14 mit Partner-Mt) bzw. 24 Plus-Monate (28 mit Partner-Mt) verteilt auf beide Eltern. Der Mehrlingszuschlag wird in jedem Bezugsmonat gewährt — egal welches Elternteil bezieht. Praktisch: 7 Mt Mama + 7 Mt Papa Basis bei Zwillingen = je 7 × (1.170 + 300) = 10.290 € pro Elternteil.

Wie ist es bei Mehrlingen mit unterschiedlichen Geburts-Tagen (Spätgeburt)?

Wenn z. B. ein Zwilling bei 36 SSW und der andere bei 37 SSW geboren wird (selten), gilt der Tag der ersten Geburt als Stichtag — Elterngeld läuft ab da. Der Mehrlingszuschlag wird ab Geburt des zweiten Kindes gezahlt. Praktisch sind solche Spätgeburten extrem selten; die meisten Zwillinge kommen am gleichen Tag oder maximal Stunden auseinander.

Zählt der Mehrlingszuschlag beim Bürgergeld?

Ja — der Mehrlingszuschlag zählt als Elterngeld-Bestandteil und wird beim Bürgergeld nach den gleichen Regeln behandelt. Freibetrag 300 € (Basis) bzw. 150 € (Plus) gilt für die gesamte Elterngeld-Auszahlung inkl. Zuschlag. Bei Zwillingen mit Mindestbetrag 600 €/Mt (300 + 300 Mehrlinge) wären 300 € freigestellt, 300 € werden angerechnet.

Welche verwandten Rechner helfen weiter?

Originalquellen

  1. [1] § 2 BEEG — Höhe des ElterngeldsBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  2. [2] BEEG-Volltext (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
  3. [3] § 4a BEEG — ElterngeldPlusBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  4. [4] § 4 BEEG — BezugszeitraumBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  5. [5] § 2a BEEG — Geschwisterbonus + MehrlingszuschlagBundesrepublik Deutschland (BMJ).
  6. [6] Familienportal — ElterngeldBMFSFJ.
  7. [7] § 2a Abs. 4 BEEG — Mehrlingszuschlag Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
  8. [8] Destatis Mehrlingsgeburten 2024 Statistisches Bundesamt .
  9. [9] Hub-Seite mit voller Quote-Tabelle/rechner/elterngeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
Zurück zum Standard-Rechner

Du suchst die volle Übersicht aller Elterngeld-Konstellationen? Der Elterngeld-Rechner-Hub zeigt die komplette Quote-Tabelle (65-100 %), Variantenvergleich Basis/Plus/Kombi und alle FAQ.

Verbindlich rechnen kannst du beim BMFSFJ-Elterngeldrechner.