Elterngeld bei Teilzeit-Arbeit.
Wer während des Elterngeld-Bezugs in Teilzeit arbeitet, bekommt das Elterngeld nicht voll — der Verdienst wird auf das Elterngeld angerechnet. § 2 Abs. 3 BEEG regelt die Berechnung: Elterngeld zahlt den Anteil der Differenz zwischen Vor- und Nach-Geburts-Einkommen, multipliziert mit der Quote. Maximal sind 32 Stunden pro Woche erlaubt.
Differenz 1.200 €, Quote 65 % = 780 € Elterngeld-Plus pro Monat. Über 24 Monate Plus = 18.720 € Elterngeld + 24.000 € Teilzeit-Lohn = 42.720 € statt nur 28.080 € bei reinem Plus-Bezug ohne Job.
Wie hoch ist dein Elterngeld in diesem Fall?
Der Rechner unten nimmt die typischen Eckwerte für deine Lebenssituation vorbelegt — du kannst Bemessungs-Netto, Variante (Basis vs. Plus) und Bezugsmonate anpassen und siehst sofort, wie sich das auf deinen Anspruch nach § 2 BEEG auswirkt [1].
Zu versteuerndes Einkommen prüfen (Reform 2024)aufklappen
So haben wir gerechnetaufklappen
Formel nach § 2 Abs. 1 BEEG: Standardquote 67 % vom maßgeblichen Netto. Cap 1.800 €/Monat, Mindest 300 €/Monat, Bemessungs-Cap bei 2.770 € Netto.
Gleitende Quote § 2 Abs. 2: bei Netto unter 1.000 € steigt die Quote um 0,1 pp pro 2 € (max 100 %). Im Korridor 1.000-1.200 € flat 67 %. Bei Netto über 1.200 € sinkt die Quote um 0,1 pp pro 2 €, bis 65 % erreicht ist (ab 1.240 €).
Geschwisterbonus § 2a Abs. 1: +10 % (mind. 75 €) wenn 2 Kinder unter 3 oder 3+ Kinder unter 6 im Haushalt leben. Mehrlingszuschlag § 2a Abs. 4: + 300 € pro weiterem Kind.
ElterngeldPlus § 4 Abs. 3: halber Monatsbetrag, doppelte Bezugsdauer. Partnerschaftsbonus: +4 Plus-Monate je Partner, wenn beide gleichzeitig 24-32 h/Woche arbeiten.
Einkommensgrenze § 1 Abs. 8: 175.000 € zu versteuerndes Einkommen einheitlich für Paare und Alleinerziehende (Reform 2024). Über der Grenze entfällt der Anspruch komplett.
Was wir vereinfachen: Spezielle Bemessungen für Selbstständige (§ 2d), Beamte (Dienstbezüge), BAföG-/Mutterschaftsgeld-Anrechnung, Verkürzungen wegen Krankheit oder Elternzeit-Unterbrechung sind hier nicht modelliert. Für die Antragsstellung den BMFSFJ-Rechner auf familienportal.de nutzen.
Quellen: § 1 (8), § 2, § 2a, § 4 BEEG (gesetze-im-internet.de). Stand der Reform 2024. Verbindlich ist der Bescheid der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes.
Welche Eckwerte gelten 2026?
Die folgenden Sätze sind die aktuell gültigen Bezugsgrößen für jede Elterngeld-Berechnung — sie kommen direkt aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) [1][2].
| Kennzahl | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mindestbetrag (alle Varianten) | 300 €/Monat | § 2 Abs. 4 BEEG [1] |
| Höchstbetrag Basis-Elterngeld | 1.800 €/Monat | § 2 Abs. 1 BEEG [1] |
| Höchstbetrag ElterngeldPlus | 900 €/Monat | § 4a BEEG [3] |
| Bemessungsquote (gleitend) | 65–100 % vom Netto | § 2 Abs. 2 BEEG [1] |
| Bezugsdauer Basis (Paar) | bis 14 Lebensmonate | § 4 BEEG [4] |
| Bezugsdauer ElterngeldPlus | bis 28 Lebensmonate | § 4a BEEG [3] |
| Geschwisterbonus | +10 % oder min. 75 € | § 2a BEEG [5] |
| Mehrlingszuschlag pro Kind | +300 € bzw. +150 € (Plus) | § 2a Abs. 4 BEEG [5] |
| Einkommensgrenze (zvE) | 175.000 €/Jahr | § 1 Abs. 8 BEEG [1] |
Die Werte basieren auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der aktuell gültigen Fassung sowie auf den Anwendungshinweisen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [6].
Wie wird der Hinzuverdienst angerechnet?
Nach § 2 Abs. 3 BEEG wird das Elterngeld auf die Differenz zwischen Bemessungs-Netto (vor Geburt) und Netto-Teilzeitlohn (während Bezug) berechnet, multipliziert mit der Quote. Der Mindestbetrag 300 €/Monat bleibt aber garantiert — auch wenn der Teilzeit-Lohn fast das Vor-Geburts-Niveau erreicht. Wichtig: Der Vergleich ist immer Netto-Mt vs Netto-Mt, nicht Brutto-Lohn.
Die 32-Stunden-Regel
Während des Elterngeld-Bezugs darfst du höchstens 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt arbeiten (§ 1 Abs. 6 BEEG). Wer mehr arbeitet, verliert den Elterngeld-Anspruch für den jeweiligen Monat komplett — nicht nur anteilig. Die Berechnung erfolgt im Monatsdurchschnitt, einzelne Wochen mit mehr Stunden sind also OK, solange der Monat im Schnitt unter 32 h bleibt.
Teilzeit + Plus = Standard-Pattern
ElterngeldPlus ist explizit für Teilzeit-Arbeit ausgelegt: halbierter Monatsbetrag, doppelte Bezugsdauer. Der Vorteil: Du bekommst über 24-28 Monate kontinuierlich Geld, kannst beruflich am Ball bleiben und vermeidest den schroffen Übergang nach 12 Basis-Monaten. Praktisches Beispiel: 4 Tage à 6 Stunden = 24 Stunden/Woche → klar unter 32 h, voll mit Plus kompatibel.
Häufige Fragen
Wie wird der Stundendurchschnitt pro Woche berechnet?
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Pro Lebensmonat des Kindes: alle gearbeiteten Stunden geteilt durch die Anzahl der Wochen im Monat (üblicherweise 4,33). Wenn du an einer Woche 40 h arbeitest und in einer anderen 20 h, ist der Durchschnitt 30 h — also OK. Im Krankheitsfall oder Urlaub gelten die regulären Stunden des Arbeitsvertrags.
Was passiert, wenn ich versehentlich über 32 h arbeite?
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Für den betreffenden Monat entfällt das Elterngeld komplett — nicht nur anteilig. Du musst es bei Feststellung an die Elterngeldstelle melden und ggf. zurückzahlen. Tipp: Stundenkonto führen und im Zweifel mit dem Arbeitgeber Sondervereinbarung treffen, um den Monatsdurchschnitt sauber zu halten.
Wird Bonus oder Weihnachtsgeld angerechnet?
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Einmalzahlungen (13. Gehalt, Weihnachts-, Urlaubsgeld) zählen nicht zum Hinzuverdienst während des Bezugs (sie sind kein "monatlich erzieltes Arbeitsentgelt"). Das ist günstig — der laufende Lohn wird verrechnet, aber Sonderzahlungen bleiben außen vor. Anders bei Selbstständigen: hier wird der Jahresgewinn betrachtet, also auch unregelmäßige Einnahmen.
Lohnt sich Plus oder Basis bei geplanter Teilzeit?
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Bei dauerhafter Teilzeit (z.B. 20 h/Woche): Plus ist fast immer besser. Du bekommst über 24-28 Monate halbiertes Elterngeld zusätzlich zum Lohn. Basis hingegen kürzt das Elterngeld in den 12 Monaten so stark, dass nur noch der Mindestbetrag 300 € bleibt — und nach 12 Monaten ist Schluss. Faustregel: Wer plant, mehr als 20 h/Woche zu arbeiten, sollte Plus oder Kombi wählen.
Welche verwandten Rechner helfen weiter?
Originalquellen
- [1] § 2 BEEG — Höhe des Elterngelds — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [2] BEEG-Volltext (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [3] § 4a BEEG — ElterngeldPlus — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [4] § 4 BEEG — Bezugszeitraum — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [5] § 2a BEEG — Geschwisterbonus + Mehrlingszuschlag — Bundesrepublik Deutschland (BMJ).
- [6] Familienportal — Elterngeld — BMFSFJ.
- [7] § 2 Abs. 3 BEEG — Hinzuverdienst-Anrechnung — Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
- [8] § 1 Abs. 6 BEEG — 32-Stunden-Grenze — Bundesrepublik Deutschland (BMJ) .
- [9] Hub-Seite mit voller Quote-Tabelle — /rechner/elterngeld (Standard-Rechner mit allen Optionen).
Du suchst die volle Übersicht aller Elterngeld-Konstellationen? Der Elterngeld-Rechner-Hub zeigt die komplette Quote-Tabelle (65-100 %), Variantenvergleich Basis/Plus/Kombi und alle FAQ.
Verbindlich rechnen kannst du beim BMFSFJ-Elterngeldrechner.