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Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW) in Nordrhein-Westfalen

Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW) ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das die NRW.BANK als bewilligende Stelle umsetzt. Gefördert werden Investitionen in den Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur, etwa von Abwasserbeseitigungspflichtigen, Gemeinden, gewerblichen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Je nach Förderbereich gibt es Zuschüsse mit Quoten zwischen 30 und 100 Prozent oder zinsverbilligte Darlehen. Anträge gehen an die NRW.BANK, im Förderbereich 6 an das LANUK.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Die Förderrichtlinie ZunA NRW unterstützt Investitionen zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt. Sie umfasst Zuschüsse für Industrie- und Gewerbeabwasser, Energiesparmaßnahmen auf Kläranlagen, Klimaanpassung, fortschrittliche Reinigungsverfahren, Retentionsbodenfilter, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, private Kanalsanierung sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Daneben werden zinsgünstige Darlehen für öffentliche Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie Fremdwasser-Kanalsanierung vergeben.

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Wer antragsberechtigt ist, legt jeder Förderbereich einzeln fest. Private Hauseigentümer erhalten Zuschüsse zur Kanalsanierung nicht direkt, sondern über ihre Gemeinde, die die Zuwendung vollständig an sie weiterleitet.

Gefördert werden Investitionen in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt.

In mehreren Förderbereichen, darunter die Darlehen, muss der Abwasserbeseitigungspflichtige über ein nicht beanstandetes und gültiges Abwasserbeseitigungskonzept verfügen.

Vorhaben, mit denen vor Eingang des Darlehensantrags bei der NRW.BANK begonnen wurde, sind ausgeschlossen. Als Beginn gilt unter anderem der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags; Planung, Genehmigungsverfahren, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks gelten nicht als Beginn.

Der Abwasserbeseitigungspflichtige muss ein Fremdwassersanierungskonzept haben, und die zu sanierenden öffentlichen und privaten Leitungen müssen im Fremdwasserschwerpunktgebiet liegen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Antragsberechtigt je nach Förderbereich: Abwasserbeseitigungspflichtige, Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, Unternehmen, ForschungseinrichtungenWer antragsberechtigt ist, legt jeder Förderbereich einzeln fest. Private Hauseigentümer erhalten Zuschüsse zur Kanalsanierung nicht direkt, sondern über ihre Gemeinde, die die Zuwendung vollständig an sie weiterleitet.
Investition in abwassertechnische Infrastruktur in NRWGefördert werden Investitionen in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt.
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Förderbereich klären und beraten lassen

    Klären Sie, welcher Förderbereich zu Ihrem Vorhaben passt. Zu den Förderbereichen 1 und 3 informieren und beraten die Bezirksregierungen; öffentliche Kunden erreichen außerdem die Kundenbetreuung der NRW.BANK für das Rheinland und für Westfalen.

  2. 02

    Antrag bei der NRW.BANK stellen

    Stellen Sie den Antrag auf dem Formular der NRW.BANK über das Kunden- oder Kommunenportal oder per E-Mail an [email protected]. Für ein Darlehen darf mit dem Vorhaben vor Eingang des Antrags bei der NRW.BANK nicht begonnen werden.

  3. 03

    Fachtechnische Prüfung und Bewilligung

    Die NRW.BANK holt eine fachtechnische Stellungnahme der örtlich zuständigen Bezirksregierung ein. Nur bei positiver Stellungnahme bewilligt sie die Zuwendung beziehungsweise erstellt die Darlehenszusage.

  4. 04

    Maßnahme durchführen und Mittel abrufen

    Führen Sie die Maßnahme in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Bewilligung durch und rechnen Sie sie ab. Auszahlungen fordern Sie per E-Mail oder über die Online-Förderportale bei der NRW.BANK an.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Reichen Sie nach Abschluss den Verwendungsnachweis bei der NRW.BANK ein; sie leitet ihn an die örtlich zuständige Bezirksregierung weiter. Mit der Vorlage des Verwendungsnachweises beginnen die Zweckbindungsfristen.

  6. 06

    Förderbereich 5.2: Antrag über die Gemeinde

    Private Eigentümer stellen den Antrag bei ihrer Gemeinde, die die Anträge sammelt und bei der NRW.BANK einreicht. Das Antragsmuster für Private an die Gemeinde können Kommunen per E-Mail an [email protected] anfordern oder auf der Programmseite der NRW.BANK abrufen.

  7. 07

    Förderbereich 6: Projektskizze an das LANUK

    Forschungseinrichtungen senden zunächst je Skizze eine PDF-Datei an [email protected]. Für die ausgewählten Projekte erfolgt die formale Antragstellung einschließlich Projektbeschreibung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK).

Häufige Fragen

Welche Förderbereiche umfasst ZunA NRW?
Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung, Energiesparmaßnahmen, Schutzkonzepte gegen Hochwasser und Starkregen, Klimaanpassung, Reduzierung von Stoffeinträgen, Retentionsbodenfilter, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Fremdwasser- und private Kanalsanierung sowie Forschungsprojekte. Schutzkonzepte gegen Hochwasser und Starkregen (Förderbereich 2.2) werden nur für die Antragsjahre 2023 bis 2026 bezuschusst; der Förderbereich 2.3 (Klimaanpassung) ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Wie hoch ist die Förderquote bei privater Kanalsanierung?
Im Förderbereich 5.2 grundsätzlich bis zu 30 %, jedoch höchstens 200 € je angefangenem laufendem Meter sanierter oder neugebauter Hausanschluss- und Grundleitung beziehungsweise neugebauter Niederschlagswasserleitung bei der Umstellung auf ein Trennsystem, je Haus einschließlich Nebengebäuden. Die Gemeinde nimmt Anträge nur entgegen, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 500 € beträgt.
Werden auch Forschungsprojekte gefördert?
Ja, im Förderbereich 6 grundsätzlich bis zu 90 %, bei nicht staatlichen Instituten bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist antragsberechtigt?
Das hängt vom Förderbereich ab: Abwasserbeseitigungspflichtige, Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, Unternehmen sowie Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Private Hauseigentümer beantragen Zuschüsse zur Sanierung ihrer Leitungen nicht bei der NRW.BANK, sondern bei ihrer Gemeinde, die die Zuwendung vollständig an sie weiterleitet. Im Förderbereich 5.3 ist eine Förderung privater Eigentümer nur über die Gemeinde möglich, wenn sie Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII oder nach dem Dritten Kapitel des SGB II beziehen und die Immobilie ausschließlich selbst bewohnen.
Wie erhalten private Hauseigentümer einen Zuschuss für die Sanierung ihrer Hausanschlussleitung?
Sie stellen den Antrag nicht bei der NRW.BANK, sondern bei Ihrer Gemeinde als Abwasserbeseitigungspflichtigem. Die Gemeinde sammelt die Anträge, beantragt die Mittel bei der NRW.BANK und leitet die Zuwendung vollständig an Sie weiter. Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihre Leitung in einem Fremdwasserschwerpunktgebiet liegt; Anträge werden nur entgegengenommen, wenn der Zuschuss im Einzelfall mehr als 500 Euro beträgt.
Bis wann können Anträge gestellt werden?
Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. Für Schutzkonzepte gegen Hochwasser und Starkregen (Förderbereich 2.2) gibt es Zuschüsse nur für die Antragsjahre 2023 bis 2026; der Förderbereich 2.3 (Klimaanpassung) ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Welche Konditionen hat das ZunA-Darlehen?
Darlehen gibt es für Misch- und Niederschlagswasserbehandlung (Förderbereich 4.1) und öffentliche Kanalsanierung bei Fremdwasser (Förderbereich 5.1): grundsätzlich bis zu 50 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens 5 Millionen Euro, Laufzeit bis zu 30 Jahre mit bis zu fünf tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung bis zu 20 Jahre. Der Zins ist in den ersten zehn Jahren um drei, in den Jahren elf bis 20 um zwei Prozentpunkte jährlich verbilligt; die tagesaktuellen Zinssätze veröffentlicht die NRW.BANK.
Lässt sich der Zuschuss auf 100 Prozent aufstocken?
In mehreren Förderbereichen ja: In Kombination mit dem Darlehensprogramm NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser ist eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten möglich. Das gilt für die auf der Programmseite der NRW.BANK mit Stern gekennzeichneten Förderbereiche.

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Unsere Quellen

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  2. [02]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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