BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Kommune

Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Wuppertal in Wuppertal

Das Hof- und Fassadenprogramm ist Wuppertals Zuschuss für die Aufwertung privater Höfe, Gärten und Fassaden in ausgewählten Stadterneuerungsgebieten. Gefördert werden Entsiegelung, Begrünung von Hofflächen, Dächern, Fassaden und Mauern, Fassadeninstandsetzung, künstlerische Fassadengestaltung und der Rückbau von Nebengebäuden. Der Satz liegt bei 60 Euro je umgestaltetem Quadratmeter und höchstens 50 Prozent der anerkannten Ausgaben; den Rest trägt der Eigentümer.

Zuständig
Stadt Wuppertal — Ressort Zentrales Fördermanagement (401)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Wuppertal — Ressort Zentrales Fördermanagement (401)
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Wörtlich: 'Maßnahmen können nur gefördert werden, sofern sich das Grundstück in einem der abgegrenzten Fördergebiete (siehe Anlagen) befindet.' Die Stadt nennt als Gebiete Barmen, Heckinghausen und Oberbarmen/Wichlinghausen; die Gebietskarten liegen als PDF bei. Das Objekt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre alt sein oder renovierungsbedürftig — das gilt nicht für die Begrünung von Wandflächen. Wohngebäude sind förderfähig, wenn sie mehr als zwei Wohneinheiten und mindestens zwei Vollgeschosse haben. Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen, Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen, Fassadeninstandsetzung, künstlerische Fassadengestaltung, Entsiegelung von Flächen sowie Rückbau von Nebengebäuden. Auch die zwingend erforderliche Fachberatung und Betreuung ist förderfähig.

Wörtlich: 'Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte.' Anträge gehen an das Zentrale Fördermanagement der Stadt Wuppertal und werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Leistungsvertrages; Planungsarbeiten sind nicht förderschädlich. Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens zehn Jahre für die vorgesehene Nutzung zur Verfügung stehen, von allen Bewohnern der zugehörigen Wohnungen genutzt werden können und in gepflegtem Zustand gehalten werden. Die Verpflichtung geht auf Rechtsnachfolger über. Wörtlich: 'Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Ein Zuschuss aus dem Hof- und Fassadenprogramm tritt subsidiär hinter anderen Fördermöglichkeiten zurück.' Antragsteller müssen sicherstellen, dass es keine alternativen Programme für die Maßnahme gibt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Nur in den abgegrenzten Fördergebieten

Gebäudealter und Gebäudegröße

Förderfähige Maßnahmen

Antragsberechtigte

Erst Bescheid, dann Auftrag

Zehn Jahre Zweckbindung

Subsidiär und ohne Doppelförderung

Wo stellst du den Antrag in Wuppertal?

Als lokale Anlaufstelle ist für Wuppertal Wuppertal hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Wuppertal wird in Nordrhein-Westfalen als Stadt geführt. In der Region leben 361.500 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05124.

Häufige Fragen

In welchen Wuppertaler Stadtteilen gilt das Hof- und Fassadenprogramm?
Nur in den abgegrenzten Fördergebieten. Die Stadt nennt Barmen, Heckinghausen sowie Oberbarmen/Wichlinghausen. Für jedes Gebiet liegt eine Karte der Gebietskulisse als PDF auf der Programmseite; nur Grundstücke innerhalb dieser Abgrenzung sind förderfähig.
Wie hoch ist der Zuschuss?
60 Euro je Quadratmeter umgestalteter Fläche, höchstens jedoch 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben. Der Eigenanteil des Antragstellers muss mindestens 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben betragen. Unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro förderfähiger Ausgaben gibt es keine Förderung.
Werden auch Dachbegrünungen gefördert?
Ja. Förderfähig ist die Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen einschließlich des dafür notwendigen Herrichtens der Flächen. Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, sowie Gemeinschaftsmaßnahmen wie Blockbegrünungen können bevorzugt gefördert werden.
Was ist bei Baudenkmälern zu beachten?
Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist die denkmalrechtliche Erlaubnis vor Beginn der Maßnahme — sowohl bei Baudenkmälern selbst als auch bei Gebäuden im Nahbereich von Baudenkmälern. Zusätzlich sind die Vorgaben der einschlägigen Gestaltungssatzungen einzuhalten.
Bis wann muss ich abrechnen?
Der Verwendungsnachweis ist spätestens zwölf Monate nach Erteilung des Bewilligungsbescheides beim Zentralen Fördermanagement vorzulegen, mit allen Rechnungen im Original, Ausgabenbelegen und Zahlungsnachweisen. Auf Antrag kann eine Fristverlängerung gewährt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Wuppertal — Offizielle Programmseite
    wuppertal.dePrimärquelleStadt Wuppertal — Ressort Zentrales Fördermanagement (401)
  2. [02]
  3. [03]
    Karte der Gebietskulisse Barmen (PDF)
    wuppertal.dePrimärquelleStadt Wuppertal — Ressort Zentrales Fördermanagement (401)

Diese Seite zeigt Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Wuppertal mit Fokus auf Wuppertal. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.