Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Wuppertal — Ressort Zentrales Fördermanagement (401) |
| Förderquote | bis 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Maßnahmen können nur gefördert werden, sofern sich das Grundstück in einem der abgegrenzten Fördergebiete (siehe Anlagen) befindet. Die Stadt nennt als Gebiete Barmen, Heckinghausen und Oberbarmen/Wichlinghausen; die Gebietskarten liegen als PDF bei. Das Objekt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre alt sein oder renovierungsbedürftig — das gilt nicht für die Begrünung von Wandflächen. Wohngebäude sind förderfähig, wenn sie mehr als zwei Wohneinheiten und mindestens zwei Vollgeschosse haben. Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen, Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen, Fassadeninstandsetzung, künstlerische Fassadengestaltung, Entsiegelung von Flächen sowie Rückbau von Nebengebäuden. Auch die zwingend erforderliche Fachberatung und Betreuung ist förderfähig.
Antragsberechtigt sind Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte. Anträge gehen an das Zentrale Fördermanagement der Stadt Wuppertal und werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Leistungsvertrages; Planungsarbeiten sind nicht förderschädlich. Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens zehn Jahre für die vorgesehene Nutzung zur Verfügung stehen, von allen Bewohnern der zugehörigen Wohnungen genutzt werden können und in gepflegtem Zustand gehalten werden. Die Verpflichtung geht auf Rechtsnachfolger über. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Ein Zuschuss aus dem Hof- und Fassadenprogramm tritt subsidiär hinter anderen Fördermöglichkeiten zurück. Antragsteller müssen sicherstellen, dass es keine alternativen Programme für die Maßnahme gibt.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Nur in den abgegrenzten Fördergebieten |
| Gebäudealter und Gebäudegröße |
| Förderfähige Maßnahmen |
| Antragsberechtigte |
| Erst Bescheid, dann Auftrag |
| Zehn Jahre Zweckbindung |
| Subsidiär und ohne Doppelförderung |
Wo stellst du den Antrag in Wuppertal?
Als lokale Anlaufstelle ist für Wuppertal Wuppertal hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Wuppertal wird in Nordrhein-Westfalen als Stadt geführt. In der Region leben 361.500 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05124.
Häufige Fragen
In welchen Wuppertaler Stadtteilen gilt das Hof- und Fassadenprogramm?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Werden auch Dachbegrünungen gefördert?
Was ist bei Baudenkmälern zu beachten?
Bis wann muss ich abrechnen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Wuppertal — Offizielle Programmseitewuppertal.dePrimärquelleStadt Wuppertal — Ressort Zentrales Fördermanagement (401)
- [02]Richtlinie der Stadt Wuppertal über die Gewährung von Zuwendungen für die Begrünung und Gestaltung von privaten und kommunalen Haus- und Hofflächen (PDF)wuppertal.deRechtsgrundlageStadt Wuppertal — Ressort Zentrales Fördermanagement (401)
- [03]Karte der Gebietskulisse Barmen (PDF)wuppertal.dePrimärquelleStadt Wuppertal — Ressort Zentrales Fördermanagement (401)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
Diese Seite zeigt Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Wuppertal mit Fokus auf Wuppertal. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.