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Förderkredit · bis 45.000 € Land

Förderung von Wohnraum für Auszubildende (Bayern)

Der Freistaat Bayern fördert gemeinsam mit dem Bund die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für Auszubildende. Gewährt wird ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz im Einzelzimmer und bis zu 26.000 Euro je Wohnplatz im Doppelzimmer bei 25-jähriger Belegungsbindung.

Max. Kreditrahmen
45.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Förderhöhe bis zu 45.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Zweck der Förderung ist die Schaffung und der Erhalt von Wohnraum für Auszubildende eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes sowie für Schüler von Berufsfach-, Techniker-, Meisterschulen und Fachakademien, die ihre Ausbildung am Ausbildungsort Bayern absolvieren. Gefördert werden der Bau, die Erweiterung und der Ersterwerb von Wohnraum, der Umbau einschließlich umfassender energetischer Modernisierung sowie der Erwerb und die Umnutzung bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Nachhaltiger Bedarf von mindestens zehn Wohnplätzen am Standort

25-jährige Belegungsbindung für bedürftige Auszubildende

Verkehrsgünstige Lage

Antrag vor Maßnahmenbeginn

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Bewilligungsstelle – der Regierung beziehungsweise der Stadt München, Nürnberg oder Augsburg – einzureichen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist erst ab Genehmigung möglich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Baudarlehen je Wohnplatz?
Das leistungsfreie Baudarlehen beträgt bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz im Einzelzimmer und bis zu 26.000 Euro je Wohnplatz im Doppelzimmer. Für rollstuhlgerechte Apartments kann die Förderung um bis zu 15.000 Euro je Wohnplatz erhöht werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Erwerber – insbesondere gemeinnützige Träger, Träger der freien Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe, Träger der beruflichen Bildung, kommunale Unternehmen und Kommunen.
Wie lange gilt die Belegungsbindung?
Die Wohnplätze dürfen für die Dauer der Belegungsbindung von 25 Jahren nur an bedürftige Auszubildende vergeben werden; bis zu 20 Prozent der Plätze können an Studierende vergeben werden.
Wie viele Wohnplätze müssen mindestens entstehen?
Voraussetzung ist ein nachhaltiger Bedarf von mindestens zehn Wohnplätzen am Standort.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Wohnraum für Auszubildende (Bayern) — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
  2. [02]
    Förderung von Wohnraum für Auszubildende (StMB)
    bauen.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
  3. [03]
    Richtlinien AzubiR 2024
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr