Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr |
| Förderhöhe | bis zu 45.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Zweck der Förderung ist die Schaffung und der Erhalt von Wohnraum für Auszubildende eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes sowie für Schüler von Berufsfach-, Techniker-, Meisterschulen und Fachakademien, die ihre Ausbildung am Ausbildungsort Bayern absolvieren. Gefördert werden der Bau, die Erweiterung und der Ersterwerb von Wohnraum, der Umbau einschließlich umfassender energetischer Modernisierung sowie der Erwerb und die Umnutzung bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Nachhaltiger Bedarf von mindestens zehn Wohnplätzen am Standort
25-jährige Belegungsbindung für bedürftige Auszubildende
Verkehrsgünstige Lage
Antrag vor Maßnahmenbeginn
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Bewilligungsstelle – der Regierung beziehungsweise der Stadt München, Nürnberg oder Augsburg – einzureichen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist erst ab Genehmigung möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Baudarlehen je Wohnplatz?
Wer kann die Förderung beantragen?
Wie lange gilt die Belegungsbindung?
Wie viele Wohnplätze müssen mindestens entstehen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung von Wohnraum für Auszubildende (Bayern) — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- [02]Förderung von Wohnraum für Auszubildende (StMB)bauen.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- [03]Richtlinien AzubiR 2024gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr