Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen |
| Höhe pro Monat | 50 € – 1.200 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und kein Darlehen — du musst es nie zurückzahlen. Es richtet sich an Mieter (Mietzuschuss) und an selbstnutzende Eigentümer (Lastenzuschuss).
Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Tatsächlich bezogen Ende 2024 rund 1,2 Mio. Haushalte Wohngeld — vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener. Die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.
Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum).
Passt Wohngeld zu dir?
4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
0 € – 6.000 €
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)
0 € – 3.000 €
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung
- 01
Anspruch grob prüfen
Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.
Offizieller Wohngeldrechner - 02
Unterlagen sammeln
Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.
- 03
Antrag bei der Wohngeldstelle
Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.
Wohngeldstelle per PLZ finden - 04
Bescheid prüfen
Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.
- 05
Auszahlung + jährliche Neuberechnung
Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.
Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Rhein-Sieg-Kreis?
Daten aus 2023
Empfänger
7.610
Ø pro Monat
341 €
Häufige Fragen
Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld auch in deiner Nähe
Regionen mit eigenen Daten — Antrags-Zahlen, Durchschnittsbeträge oder kuratierte Besonderheiten. Hilfreich wenn du Landkreis Rhein-Sieg-Kreis mit Nachbar-Städten vergleichen willst.
Stadt
Köln
- Empfänger
- 14.920
- Ø Anspruch
- 356 €
Köln ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe VI zugeordnet (hohe Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 14.920 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 356 €/Monat.
Stadt
Düsseldorf
- Empfänger
- 12.310
- Ø Anspruch
- 383 €
Düsseldorf ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe VI zugeordnet (hohe Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 12.310 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 383 €/Monat.
Stadt
Dortmund
- Empfänger
- 10.835
- Ø Anspruch
- 312 €
Dortmund ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe III zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 10.835 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 312 €/Monat.
Landkreis
Kreis Recklinghausen
- Empfänger
- 10.535
- Ø Anspruch
- 304 €
Kreis Recklinghausen ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe III zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 10.535 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 304 €/Monat.
Stadt
Duisburg
- Empfänger
- 10.215
- Ø Anspruch
- 319 €
Duisburg ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe III zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2023 haben 10.215 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 319 €/Monat.
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Wohngeld — Informationsseite BMWSBbmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- [02]Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassunggesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [03]Wohngeldstatistik — Empfängerhaushalte & durchschnittliches Wohngelddestatis.deStatistikStatistisches Bundesamt
- [04]Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassungbmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
- [05]Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeindegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [06]Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023bmwsb.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
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