Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin (IBB) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm WELMO der Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf Elektromobilität. Gefördert werden die Anschaffung elektrisch betriebener Fahrzeuge verschiedener Klassen (N1, N2, M1, M2, L1e–L7e), der Aufbau von Ladeinfrastruktur und Netzanschluss, betriebliches Mobilitätsmanagement sowie Potenzial- und Realisierungsberatung zur Elektromobilität.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Förderfähige Fahrzeugklasse (N1/N2/M1/M2/L1e–L7e)
Investition in Ladeinfrastruktur oder Netzanschluss
Betriebliches Mobilitätsmanagement
Potenzial- oder Realisierungsberatung zur Elektromobilität
Was bekommst du konkret?
- Potenzialberatung: 80 % der Netto-Beratungskosten, max. Tagessatz 1.000 EUR
- Realisierungsberatung: 80 % der Netto-Beratungskosten, max. Tagessatz 1.000 EUR
- Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1, N2, für Taxibetriebe auch M1): 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 EUR
- Pkw (Klasse M1): 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 EUR, Beantragung über das Modul „Taxiförderung“
- Pkw (Klasse M1, M2) als E-Inklusionstaxi: 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 EUR
- Umbau/Einbau bereits angeschaffter elektrisch betriebener Pkw zum E-Inklusionstaxi: max. 15.000 EUR
- Klein- und Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e): 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 5.000 EUR
- Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (L1e, L3e, L4e, S-Pedelec, Pedelec): 500 EUR
- Ladeinfrastruktur/Netzanschluss: 50 % der Gesamtkosten, max. 30.000 EUR; zusätzlich 50 % der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss, max. 55.000 EUR
- Betriebliches Mobilitätsmanagement: 50 % der Netto-Investitionskosten, max. 10.000 EUR je Einzelmaßnahme
Wie stellst du den Antrag?
Für Pkw der Klasse M1 sowie für E-Inklusionstaxis erfolgt die Beantragung über das Modul „Taxiförderung“ bei der Investitionsbank Berlin (IBB). Für die übrigen Fördergegenstände (Nutzfahrzeuge, Zweiräder, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsmanagement, Beratung) ist der Antrag direkt bei der IBB zu stellen. Pro Antragsteller kann jeweils eine Potenzial- und eine Realisierungsberatung gefördert werden, bei E-Inklusionstaxis insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge werden im Rahmen von WELMO gefördert?
Wie hoch ist die Förderung für Ladeinfrastruktur?
Wird auch Beratung zur Elektromobilität gefördert?
Wie viele E-Inklusionstaxis können je Antragsteller gefördert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – IBBibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin (IBB)
- [02]WELMO-Förderkriterien – IBB Business Teamibb-business-team.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin (IBB)