BundesBonus
Förderkredit · bis 150.000 € Land

EigenheimPlus Thueringen TAB Wohneigentum-Darlehen

Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 150.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.

Max. Kreditrahmen
150.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Thueringer Aufbaubank (TAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Thueringer Aufbaubank (TAB)
Förderhöhe 5.000 € – 150.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Mit EigenheimPlus unterstuetzt der Freistaat Thueringen den Erwerb und/oder die Modernisierung von ueberwiegend selbst genutztem Wohneigentum (Bestandsimmobilie) in Thueringen mit einem zinsguenstigen Kredit. Antragsberechtigt sind ausschliesslich natuerliche Personen. Nicht foerderfaehig sind Neubauten und Bautraegerobjekte (gelten als Neubau), Immobilien ausserhalb Thueringens, Objekte mit ueberwiegend nicht-wohnwirtschaftlicher Nutzung, vermietete Objekte mit Eigenbedarfskuendigung sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.

Schnell-Check

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Das geförderte Objekt muss sich in Thüringen befinden. Immobilien außerhalb Thüringens sind vom Programm ausgeschlossen.

Gefördert werden ausschließlich bereits fertiggestellte Bestandsimmobilien (Eigenheim oder Eigentumswohnung), die der Antragsteller überwiegend selbst bewohnt. Neubauten, Bauträgerobjekte und vermietete Objekte sind nicht förderfähig. Auch Umschuldungen und Nachfinanzierungen werden nicht gefördert.

Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen (Privatpersonen). Unternehmen, juristische Personen oder gewerbliche Investoren können das Programm nicht nutzen.

Das Darlehen beträgt mindestens 5.000 Euro und höchstens 150.000 Euro. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Förderfähige Kosten umfassen den Kaufpreis beim Erwerb sowie Modernisierungskosten bei Sanierungsvorhaben.

Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank eingereicht werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss von Kauf- oder Werkverträgen sowie der notarielle Kaufvertrag. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn und können vor der Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Immobilie in Thüringen

Das geförderte Objekt muss sich in Thüringen befinden. Immobilien außerhalb Thüringens sind vom Programm ausgeschlossen.

Überwiegend selbstgenutzte Bestandsimmobilie

Gefördert werden ausschließlich bereits fertiggestellte Bestandsimmobilien (Eigenheim oder Eigentumswohnung), die der Antragsteller überwiegend selbst bewohnt. Neubauten, Bauträgerobjekte und vermietete Objekte sind nicht förderfähig. Auch Umschuldungen und Nachfinanzierungen werden nicht gefördert.

Antragsteller ist eine natürliche Person (Privatperson)

Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen (Privatpersonen). Unternehmen, juristische Personen oder gewerbliche Investoren können das Programm nicht nutzen.

Darlehensbetrag zwischen 5.000 und 150.000 Euro

Das Darlehen beträgt mindestens 5.000 Euro und höchstens 150.000 Euro. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Förderfähige Kosten umfassen den Kaufpreis beim Erwerb sowie Modernisierungskosten bei Sanierungsvorhaben.

Antragstellung vor Vorhabensbeginn

Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank eingereicht werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss von Kauf- oder Werkverträgen sowie der notarielle Kaufvertrag. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn und können vor der Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Beratungsgespräch mit der Hausbank führen

    Vor der Antragstellung empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei der Hausbank oder einem anderen Finanzierungsinstitut. Dort werden die Finanzierungsmöglichkeiten, die individuellen Konditionen sowie die Kombination mit weiteren Fördermitteln (z.B. KfW) besprochen. Planungs- und Beratungsleistungen vor Antragstellung sind unschädlich.

  2. 02

    Antrag bei der Hausbank einreichen — vor Vorhabensbeginn

    Der Antrag auf das EigenheimPlus-Darlehen muss zwingend vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank eingereicht werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss von Kauf- oder Werkverträgen sowie der notarielle Kaufvertrag. Erst nach Antragstellung darf das Vorhaben begonnen werden.

  3. 03

    Darlehenszusage durch das Finanzierungsinstitut erhalten

    Die Hausbank prüft den Antrag, leitet ihn an die Thüringer Aufbaubank weiter und erteilt dem Antragsteller die Darlehenszusage. Die bankübliche Besicherung ist erforderlich. Nach Erhalt der Zusage kann das Vorhaben beginnen.

  4. 04

    Vorhaben umsetzen und Darlehen abrufen

    Nach der Darlehenszusage wird das Vorhaben umgesetzt — entweder der Immobilienerwerb oder die Modernisierungsmaßnahmen. Das Darlehen wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Eine tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu einem Jahr kann vereinbart werden. Wird das Darlehen nicht innerhalb von 6 Monaten + 2 Bankarbeitstagen nach Zusage abgerufen, fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,10 Prozent pro Monat an.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis bei der Hausbank einzureichen. Das entsprechende Formular stellt die TAB zum Download bereit. Der Nachweis belegt die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensmittel für den Erwerb oder die Modernisierung der Bestandsimmobilie.

  6. 06

    Darlehen planmäßig zurückzahlen

    Das Darlehen wird über die vereinbarte Laufzeit (5, 10, 20 oder 30 Jahre) in monatlichen Annuitäten zurückgezahlt. Sondertilgungen sind jederzeit möglich, jedoch gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist (5 oder 10 Jahre) werden neue Konditionen vereinbart.

Häufige Fragen

Wer kann das EigenheimPlus-Darlehen beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen), die in Thüringen eine Bestandsimmobilie erwerben oder modernisieren möchten und diese überwiegend selbst nutzen. Eine Einkommensgrenze gibt es beim EigenheimPlus-Programm nicht. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben in Thüringen stattfindet und die Immobilie bereits fertiggestellt ist — Neubauten werden nicht gefördert. Unternehmen und gewerbliche Investoren sind vom Programm ausgeschlossen.
Welche Immobilien werden über EigenheimPlus gefördert?
Gefördert werden bestehende (fertiggestellte) Eigenheime und Eigentumswohnungen in Thüringen, die der Eigentümer überwiegend selbst bewohnt. Das Programm deckt sowohl den Erwerb als auch die Modernisierung solcher Bestandsimmobilien ab. Ausdrücklich nicht förderfähig sind Neubauten, Bauträgerobjekte, Immobilien außerhalb Thüringens, derzeit vermietete Objekte (auch bei geplanter Eigenbedarfskündigung), Umschuldungen bestehender Kredite sowie Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.
Wie hoch ist das Darlehen und welche Laufzeiten sind möglich?
Das EigenheimPlus-Darlehen kann zwischen 5.000 Euro und 150.000 Euro betragen und deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des Darlehensbetrags. Als Laufzeiten stehen vier Varianten zur Verfügung: 5, 10, 20 oder 30 Jahre. Bei einer 5-jährigen Laufzeit wird der Zinssatz für 5 Jahre festgeschrieben, bei den längeren Laufzeiten (10, 20, 30 Jahre) für 10 Jahre. Zusätzlich ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu einem Jahr möglich, in der nur Zinsen gezahlt werden.
Wie hoch ist der Zinssatz beim EigenheimPlus-Darlehen?
Der Sollzins beim EigenheimPlus-Programm wird individuell durch das weitergebende Finanzierungsinstitut (in der Regel die Hausbank) unter Berücksichtigung der Bonität des Antragstellers festgelegt. Die TAB veröffentlicht keinen einheitlichen Festzinssatz — der genaue Konditionenrahmen ist mit der jeweiligen Hausbank zu klären. Eine Bereitstellungsprovision von 0,10 Prozent pro Monat fällt ab dem Zeitpunkt der Darlehenszusage zuzüglich 6 Monate und 2 Bankarbeitstage an, sofern das Darlehen noch nicht abgerufen wurde. Sondertilgungen sind jederzeit möglich, jedoch gegen Vorfälligkeitsentschädigung.
Wie wird das Darlehen beantragt — direkt bei der TAB oder über die Hausbank?
Das EigenheimPlus-Darlehen ist ein Weiterleitungsdarlehen und wird nicht direkt bei der Thüringer Aufbaubank beantragt. Der Antrag wird bei der Hausbank oder einem anderen Finanzierungsinstitut der Wahl eingereicht. Die Hausbank leitet den Antrag an die TAB weiter und gibt auch die Darlehenszusage. Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens — also vor Abschluss des Kaufvertrags oder von Werkverträgen — gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen vor Antragstellung sind unschädlich.
Kann das EigenheimPlus-Darlehen mit KfW-Programmen kombiniert werden?
Ja, die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist ausdrücklich möglich. Das EigenheimPlus-Darlehen der TAB kann zum Beispiel mit KfW-Programmen wie dem KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW 124) für selbstgenutztes Wohneigentum oder energetischen KfW-Programmen kombiniert werden, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und keine doppelte Förderung gleicher Kosten entsteht. Die genaue Kombinierbarkeit sollte mit der Hausbank abgestimmt werden, die beide Finanzierungsbausteine begleiten kann.
Welche Kosten sind mit dem EigenheimPlus-Darlehen förderfähig?
Förderfähig sind beim Erwerb die Kaufpreiskosten einer bestehenden Immobilie (Eigenheim oder Eigentumswohnung) in Thüringen sowie bei Modernisierungsvorhaben die anfallenden Sanierungskosten. Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten decken. Nicht förderfähig sind Kosten für Neubauvorhaben, Bauträgerimmobilien, Grundstückskäufe ohne Bestandsgebäude oder Maßnahmen an Immobilien außerhalb Thüringens sowie Umschuldungskosten bestehender Verbindlichkeiten.

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Transparenz

Unsere Quellen

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    EigenheimPlus Merkblatt
    dokumente.aufbaubank.dePrimärquelleThueringer Aufbaubank (TAB)
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