Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung |
| Förderquote | 20 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden nur Gebäude oder Wohneinheiten, die vor mindestens 15 Jahren bezugsfertig geworden sind. Stichtag ist der 31. Dezember des laufenden Jahres; die bisherige bauliche Anlage und die Nutzung spielen dabei keine Rolle. Zusätzlich müssen die Gebäude noch mindestens 15 Jahre Wohnzwecken dienen können. Die Anträge sind zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen vor Auftragsvergabe und Beginn der Maßnahmen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen einzureichen. Ein bereits beauftragtes Vorhaben ist nicht mehr förderfähig. Für Einzelmaßnahmen ist ein Prüfprotokoll eines anerkannten Energie-Effizienz-Experten Voraussetzung, für die Sanierung zum Effizienzhaus ein Fördernachweis, der den Gebäudezustand bewertet und aufeinander abgestimmte Einsparmaßnahmen vorschlägt. Die Kosten trägt der Gebäudeeigentümer; beim Fördernachweis sind sie ihrerseits förderfähig.
Die Förderung für die wärmedämmenden Maßnahmen E1 bis E3 ist nur bei einer Sanierung der gesamten Bauteilfläche möglich — für Wohngebäude ebenso wie für den Wohnanteil bei gemischt genutzten Gebäuden. Für denkmalgeschützte Gebäude und städtebauliche Gesamtanlagen sieht die Richtlinie in Ziffer 10.1 Ausnahmen vor. Bund- und Landesprogramme sind kumulierbar, aber nur wenn der städtische Antrag zuerst gestellt wird: „Den Antrag für das ESP-Wohnen müssen Sie vor dem Antrag auf Bundesfördermittel stellen. Sobald ein Zuwendungsbescheid des Bundes vorliegt, entfällt die aufschiebende Wirkung des Handwerkerangebots und das Vorhaben gilt als beauftragt.“ Eine erneute Förderung eines bereits geförderten Bauteils über das ESP-Wohnen ist nur möglich, sofern die erste städtische Auszahlung vor mindestens 15 Jahren erfolgt ist. Nach einer Effizienzhaus-Förderung gilt dieselbe Frist von 15 Jahren für jedes Bauteil. Die Fördermittel sind eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Stuttgart und werden als verlorene Zuschüsse ausgezahlt: „Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.“
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Gebäudealter mindestens 15 Jahre
Antrag vor Auftragsvergabe und Baubeginn
Nachweis durch Energie-Effizienz-Experten
Gesamte Bauteilfläche sanieren
Reihenfolge gegenüber Bundesförderung
Sperrfrist bei Wiederholungsförderung
Kein Rechtsanspruch
Wo stellst du den Antrag in Stuttgart?
Als lokale Anlaufstelle ist für Stuttgart Stuttgart hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
- Stuttgart aufrufen ↗
- Telefon: +49-711-2160
Stuttgart wird in Baden-Württemberg als Stadt geführt. In der Region leben 632.743 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 08111.
Häufige Fragen
Welche Maßnahmen fördert das Stuttgarter Energiesparprogramm?
Wie viel Geld gibt es je Quadratmeter?
Kann ich das Programm mit KfW oder BAFA kombinieren?
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Gilt die Förderung auch in Sanierungsgebieten?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart (ESP-Wohnen) — Offizielle Programmseitestuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung
- [02]Energetische Förderprogramme der Stadt Stuttgart (Übersicht)stuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung
- [03]Förderrichtlinie ESP-Wohnen (Fassung 23.04.2026, PDF)stuttgart.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung
- [04]Prüfprotokoll für Einzelmaßnahmen (PDF)stuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung
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