Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Sonderprogramm "Energieeffizienz in Unternehmen" ist Teil der bayerischen Regionalförderung und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes mit Betriebsstätte in Bayern.
Gefördert werden Investitionen in Gebäude und technische Anlagen, die den Endenergiebedarf signifikant senken – etwa Gebäudetechnik (Heizung, Kühlung, Klima, Warmwasser, Wärme- und Kälterückgewinnung), energetische Gebäudesanierung sowie energieeffizienter Neubau.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der zu 100 % aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Förderperiode 2021–2027 stammt. Die Fördersätze richten sich nach dem bayerischen regionalen Förderungsprogramm (BRF) bzw. dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Alternativ kann eine Finanzierung über den zinsverbilligten Regionalkredit (RK6) der LfA Förderbank Bayern erfolgen.
Gefördert wird vorrangig im EFRE-Fördergebiet (Regionen mit besonderem Handlungsbedarf), in begrenztem Umfang aber auch im übrigen Bayern einschließlich der Metropolregion München.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft oder des sonstigen Dienstleistungsgewerbes
Betriebsstätte bzw. Standort des Vorhabens liegt in Bayern
Die Investition führt zu einer signifikanten Reduzierung des Endenergiebedarfs in Gebäuden oder technischen Anlagen
Vorhaben liegt bevorzugt im EFRE-Fördergebiet (Regionen mit besonderem Handlungsbedarf); begrenzt auch übriges Bayern möglich
Der Förderantrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Regierung gestellt
Was bekommst du konkret?
Zuschuss aus zu 100 % EFRE-Mitteln nach den Fördersätzen des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Alternativ ist eine Finanzierung über den zinsverbilligten Regionalkredit (RK6) der LfA Förderbank Bayern möglich.
Wie stellst du den Antrag?
Der Förderantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Regierung des Bezirks zu stellen, in dem die Investition durchgeführt wird. Über die zuständige Regierung erfolgt die Bewilligung im Rahmen der verfügbaren EFRE-Mittel.
Häufige Fragen
Wer kann das Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen beantragen?
Was wird durch das Programm gefördert?
In welcher Form wird gefördert?
Bis wann kann das Sonderprogramm genutzt werden?
Wo stelle ich den Förderantrag?
Gibt es eine Darlehensalternative zum Zuschuss?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen (Bayern) — Offizielle Programmseitestmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [02]Bayerisches Wirtschaftsministerium – Regionalförderungstmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie