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Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen (Bayern)

Das Sonderprogramm "Energieeffizienz in Unternehmen" fördert kleine und mittlere Unternehmen in Bayern, die durch Investitionen in Gebäude und technische Anlagen ihren Endenergiebedarf deutlich senken. Die Förderung erfolgt als Zuschuss aus EFRE-Mitteln nach den Sätzen des bayerischen Regionalförderprogramms bzw. der Gemeinschaftsaufgabe GRW; alternativ ist ein zinsverbilligter Regionalkredit der LfA Förderbank Bayern möglich.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Sonderprogramm "Energieeffizienz in Unternehmen" ist Teil der bayerischen Regionalförderung und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes mit Betriebsstätte in Bayern.

Gefördert werden Investitionen in Gebäude und technische Anlagen, die den Endenergiebedarf signifikant senken – etwa Gebäudetechnik (Heizung, Kühlung, Klima, Warmwasser, Wärme- und Kälterückgewinnung), energetische Gebäudesanierung sowie energieeffizienter Neubau.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der zu 100 % aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Förderperiode 2021–2027 stammt. Die Fördersätze richten sich nach dem bayerischen regionalen Förderungsprogramm (BRF) bzw. dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Alternativ kann eine Finanzierung über den zinsverbilligten Regionalkredit (RK6) der LfA Förderbank Bayern erfolgen.

Gefördert wird vorrangig im EFRE-Fördergebiet (Regionen mit besonderem Handlungsbedarf), in begrenztem Umfang aber auch im übrigen Bayern einschließlich der Metropolregion München.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft oder des sonstigen Dienstleistungsgewerbes

Betriebsstätte bzw. Standort des Vorhabens liegt in Bayern

Die Investition führt zu einer signifikanten Reduzierung des Endenergiebedarfs in Gebäuden oder technischen Anlagen

Vorhaben liegt bevorzugt im EFRE-Fördergebiet (Regionen mit besonderem Handlungsbedarf); begrenzt auch übriges Bayern möglich

Der Förderantrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Regierung gestellt

Was bekommst du konkret?

Zuschuss aus zu 100 % EFRE-Mitteln nach den Fördersätzen des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Alternativ ist eine Finanzierung über den zinsverbilligten Regionalkredit (RK6) der LfA Förderbank Bayern möglich.

Wie stellst du den Antrag?

Der Förderantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Regierung des Bezirks zu stellen, in dem die Investition durchgeführt wird. Über die zuständige Regierung erfolgt die Bewilligung im Rahmen der verfügbaren EFRE-Mittel.

Häufige Fragen

Wer kann das Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes mit einer Betriebsstätte in Bayern.
Was wird durch das Programm gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Gebäude und technische Anlagen, die den Endenergiebedarf signifikant senken, zum Beispiel Gebäudetechnik, energetische Gebäudesanierung und energieeffizienter Neubau.
In welcher Form wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der zu 100 Prozent aus EFRE-Mitteln stammt. Die Höhe richtet sich nach den Sätzen des bayerischen Regionalförderprogramms (BRF) beziehungsweise der Gemeinschaftsaufgabe GRW.
Bis wann kann das Sonderprogramm genutzt werden?
Das Programm läuft im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027 und steht im Rahmen der verfügbaren EFRE-Mittel bis zum 30. Juni 2027 zur Verfügung.
Wo stelle ich den Förderantrag?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Regierung des Bezirks zu stellen, in dem die Investition durchgeführt wird. Sieben regionale Kontaktstellen stehen dafür bereit.
Gibt es eine Darlehensalternative zum Zuschuss?
Ja, alternativ kann eine Finanzierung über den zinsverbilligten Regionalkredit RK6 der LfA Förderbank Bayern erfolgen, der günstige Konditionen für regionale Investitionen bietet.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen (Bayern) — Offizielle Programmseite
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  2. [02]
    Bayerisches Wirtschaftsministerium – Regionalförderung
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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