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Zuschuss · bis 80 % Land

SAB Hochwassereigenvorsorge Sachsen – Gutachten-Förderung in Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert Gutachten zur Hochwassereigenvorsorge an Gebäuden in Sachsen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1.200 Euro je Gebäude bei einer Mindestzuwendung von 500 Euro. Für Anträge seit dem 1. September 2025 werden nur Gutachten zertifizierter Gutachter gefördert. Anträge für investive Maßnahmen nimmt die SAB nicht mehr entgegen; auch für Gutachten ist eine Bewilligung wegen begrenzter Haushaltsmittel nicht gewährleistet.

Max. Förderung
1.200 €
je Gebäude
Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Förderhöhe bis zu 1.200 € je Gebäude
Förderquote bis 80 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Das SAB-Programm zur Hochwassereigenvorsorge ermöglicht privaten Eigentümern von Gebäuden in Sachsen, die Kosten für ein professionelles Gutachten zur Gebäudeeigenvorsorge fördern zu lassen. Gefördert wird die Erstellung eines Gutachtens durch zertifizierte Experten, die Schadenspotenziale analysieren und Maßnahmen zur Verringerung von Hochwasserschäden empfehlen. Die Förderquote beträgt 80 %, mit einer Mindestförderung von 500 Euro und einer Förderuntergrenze (Gutachten muss mind. 625 Euro kosten) sowie einem Maximum von 1.200 Euro je Gebäude. Seit dem 1. September 2025 müssen Gutachter vom Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen (BDZ e. V.) ausgebildet und zertifiziert sein. Der früher ebenfalls geförderte investive Maßnahmenteil (bauliche Schutzmaßnahmen) ist aktuell für neue Anträge geschlossen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Eigentümer eines Gebäudes in Sachsen
Der beauftragte Gutachter ist vom Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen ausgebildet und zertifiziert (Pflicht für nach dem 1. September 2025 gestellte Anträge).
Antrag vor Beauftragung des Gutachters gestellt
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag80 %1.200 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für SAB Hochwassereigenvorsorge Sachsen
1.500 €

Förderfähig sind max. 1.500 €

Rechnerische Schätzung
1.200 €

je Gebäude

Förderquote80%
  • Gesamtkosten1.500 €
  • Förderfähige Basis1.500 €
  • Zuschuss– 1.200 €
  • Dein Eigenanteil300 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Gutachterbeauftragung stellen

    Der Antrag ist pro Gebäude über das SAB-Förderportal und vor Beauftragung des Gutachters zu stellen.

  2. 02

    Im Förderportal registrieren

    Vor der Antragstellung ist eine Registrierung oder Anmeldung im Förderportal durchzuführen.

  3. 03

    Zertifizierten Gutachter beauftragen

    Es wird ein BDZ-zertifizierter Gutachter des Kompetenzzentrums Hochwassereigenvorsorge Sachsen beauftragt.

  4. 04

    Gutachten und Rechnung einreichen

    Nach Abschluss werden Gutachten und Rechnung bei der SAB eingereicht; die Auszahlung erfolgt nach Prüfung.

Häufige Fragen

Wird auch die Umsetzung von Schutzmaßnahmen gefördert?
Nein. Der investive Maßnahmenteil (bauliche Schutzmaßnahmen auf Basis des Gutachtens) ist derzeit für neue Anträge geschlossen. Aktuell wird nur das Gutachten selbst gefördert.
Wie finde ich einen BDZ-zertifizierten Gutachter?
Der BDZ führt ein öffentliches Verzeichnis zertifizierter Gutachter. Dieser Nachweis ist seit dem 1. September 2025 Voraussetzung für die Förderfähigkeit.
Gibt es eine Mindest-Gutachtenkosten?
Ja. Da die Mindestförderung 500 Euro beträgt und die Förderquote 80 % ist, müssen die Gutachtenkosten mindestens ca. 625 Euro betragen. Günstigere Gutachten werden mit weniger als 500 Euro gefördert.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Förderrichtlinie Hochwassereigenvorsorge (Sachsen)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt SAB Hochwassereigenvorsorge Sachsen – Gutachten-Förderung mit Fokus auf Sachsen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.