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SAB Gründerinnenprämie Sachsen (ESF Plus)

Die SAB Gründerinnenprämie fördert Frauen in Sachsen bei der Unternehmensgründung: 1.320 Euro monatlich für den Lebensunterhalt plus 300 Euro Sozialabgaben für 6 Monate, mit Verlängerungsoption. Aktiv für Regionen Dresden und Chemnitz; Leipzig ist ausgeschöpft.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank (SAB) / ESF Plus
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB) / ESF Plus
Förderhöhe
Zielgruppe Existenzgründer

Worum geht es?

Die Gründerinnenprämie der SAB richtet sich an Frauen, die in Sachsen ein Unternehmen gründen oder innerhalb von 12 Monaten gegründet haben. Das Programm finanziert den Lebensunterhalt für sechs Monate mit monatlich 1.320 Euro zuzüglich 300 Euro für Sozialabgaben. Ein optionaler Kinderbonus von 140 Euro pro Kind und Monat ergänzt die Förderung. Nach den ersten sechs Monaten können die Sozialabgaben für weitere neun Monate mit je 300 Euro gefördert werden. Das Förderkontingent für Leipzig ist derzeit ausgeschöpft; Anträge aus den Regionen Dresden und Chemnitz werden weiterhin entgegengenommen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Antragstellerin ist eine Frau

Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen

Gründung steht noch bevor oder liegt max. 12 Monate zurück

Kontingent in der jeweiligen Region verfügbar (Leipzig derzeit ausgeschöpft)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag über das SAB-Förderportal stellen

    Der Antrag wird über das SAB-Förderportal gestellt.

  2. 02

    Gründungszeitpunkt beachten

    Die Gründung muss noch bevorstehen oder darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

  3. 03

    Unterlagen einreichen

    Einzureichen sind Businessplan, Finanzierungsplan und Qualifikationsnachweise. Der Antrag muss vor der Gründung oder innerhalb der 12-monatigen Frist nach Gründung gestellt werden.

Häufige Fragen

Kann die Gründerinnenprämie mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kombiniert werden?
Nein. Eine gleichzeitige Förderung mit dem Gründungszuschuss oder anderen Leistungen der Agentur für Arbeit oder Jobcenter zur Lebensunterhalt-Finanzierung ist ausgeschlossen.
Was passiert, wenn das Förderkontingent in meiner Region ausgeschöpft ist?
Derzeit ist das Kontingent für die Region Leipzig ausgeschöpft. In den Regionen Dresden und Chemnitz werden Anträge weiterhin entgegengenommen. Über die SAB-Hotline können Interessenten den aktuellen Stand der Kontingente erfragen.
Wie wird der Kinderbonus beantragt?
Der Kinderbonus von 140 Euro je Kind und Monat wird zusammen mit der Hauptförderung beantragt. Nachzuweisen ist der Kinderbetreuungsaufwand durch entsprechende Unterlagen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    SAB Gründerinnenprämie Sachsen (ESF Plus) — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank (SAB) / ESF Plus
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