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Zuschuss · bis 80 % Land

SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen — bis zu 4.000 € (Barriere-Reduzierung) oder 10.000 € (rollstuhlgerechter Umbau). Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert mit dem Programm Wohnraumanpassung Umbaumaßnahmen in selbstgenutztem oder vertraglich gebundenem gemieteten Wohnraum, die Menschen mit voraussichtlich dauerhaft eingeschränkter Mobilität die Wohnraumnutzung ermöglichen oder verbessern.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
Sächsische Aufbaubank — Förderbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank — Förderbank
Förderhöhe bis zu 10.000 €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Privatperson, Rentner, Eigentümer, Familie

Worum geht es?

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert mit dem Programm Wohnraumanpassung Umbaumaßnahmen in selbstgenutztem oder vertraglich gebundenem gemieteten Wohnraum, die Menschen mit voraussichtlich dauerhaft eingeschränkter Mobilität die Wohnraumnutzung ermöglichen oder verbessern. Förderfähig sind Umbauten insbesondere in Sanitärräumen und an Türen, orientiert an den technischen Regeln des barrierefreien Bauens (DIN 18040-2 Kapitel 5), sowie abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohngebäude. In selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern können auch Ausgaben für den Barriereabbau außerhalb der Wohnung förderfähig sein. Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses als auch gegenwärtige oder vertraglich gebundene zukünftige Mieter.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Liegt der zu fördernde Wohnraum in Sachsen?

Sind Sie oder im Haushalt lebende Angehörige voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität eingeschränkt?

Liegt Ihr Haushalts-Bruttoeinkommen unter der Einkommensgrenze (1-Person 40.000 €, 2-Personen 60.000 €, je weitere Person +10.000 €)?

Sind Sie Eigentümer (selbstgenutzt) oder gegenwärtig:e/vertraglich gebundene:r zukünftige:r Mieter?

Stellen Sie den Antrag VOR Vorhabenbeginn (Auftragserteilung gilt bereits als Beginn)?

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 26.4.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    80 %
    10.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)
12.500 €

Förderfähig sind max. 12.500 €

Rechnerische Schätzung
10.000 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten12.500 €
  • Förderfähige Basis12.500 €
  • Zuschuss– 10.000 €
  • Dein Eigenanteil2.500 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Erforderliche Dokumente einreichen: Antragsformular mit ergänzenden Dokumenten

    Datenschutzerklärung, Nachweis der Mobilitätseinschränkung, ggf. Vermieter-Einverständnis, Einkommensnachweise.

  2. 02

    Bei schriftlichem Antrag prüft die Beratungsstelle Mobilitätseinschränkung und Eignung der Maßnahme und leitet anschließend an die SAB weiter; bei elektronischem Antrag direkter Eingang bei der SAB.

  3. 03

    Prüfung durch Beratungsstelle oder direkte SAB-Bearbeitung

    Bei schriftlichem Antrag prüft die Beratungsstelle Mobilitätseinschränkung und Eignung der Maßnahme und leitet an die SAB weiter. Bei elektronischem Antrag direkter Eingang bei der SAB.

  4. 04

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Erst nach elektronischem oder postalischem Antragseingang darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Vorhaben erst nach Bewilligungsbescheid starten.

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss beantragen?
Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses sowie gegenwärtige oder vertraglich gebundene zukünftige Mieter — wenn Sie selbst oder im Haushalt lebende Angehörige in der Mobilität voraussichtlich dauerhaft eingeschränkt sind. Bei Mietwohnungen muss das Einverständnis des Vermieters vorliegen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten als Anteilsfinanzierung. Förderhöchstbeträge: bis zu 4.000 € für reine Barriere-Reduzierung (z.B. schwellenfreie Bäder, breitere Türen); bis zu 10.000 € für einen rollstuhlgerechten Umbau.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
1-Personen-Haushalt: max. 40.000 € Bruttoeinkommen pro Jahr; 2-Personen-Haushalt: max. 60.000 €; für jede weitere im Haushalt lebende Person zuzüglich 10.000 €. Genauere Definitionen finden sich in der Förderrichtlinie und auf der Programmseite der SAB.
Was wird konkret gefördert?
Umbaumaßnahmen im Wohnraum — insbesondere in Sanitärräumen und an Türen — die orientiert an DIN 18040-2 Kapitel 5 die Wohnraumnutzung bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung verbessern. Außerdem abschließbare Boxen für Rollstühle und Rollatoren vor dem Wohngebäude. In selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern können auch Ausgaben für den Barriereabbau außerhalb der Wohnung förderfähig sein.
Darf ich vor dem Bewilligungsbescheid mit dem Umbau beginnen?
Nein. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antrag bei der SAB oder der Beratungsstelle eingegangen ist (elektronisch oder postalisch). Auch eine Auftragserteilung für Bauleistungen zählt bereits als Vorhabensbeginn — vorher unterzeichnete Verträge können dazu führen, dass die Förderung abgelehnt wird.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum (FRL Wohnraumanpassung — RL WRA)
    recht.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank