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Förderkredit · bis 30.000 € Land

SAB Mikrodarlehen für Existenzgründer Sachsen

Zinsgünstiges Mikrodarlehen der SAB für Existenzgründer und junge KMU in Sachsen innerhalb einer fünfjährigen Gründungsphase. Darlehen zwischen 5.000 und 30.000 Euro zu aktuell 2 Prozent nominal pro Jahr, ohne Sicherheiten, bis zu 6 Jahre Laufzeit inklusive einem tilgungsfreien Jahr.

Max. Kreditrahmen
30.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Sächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Förderhöhe 5.000 € – 30.000 €
Finanzierungsanteil bis 80 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem Mikrodarlehen (MKD) fördert die SAB die Aufnahme oder Festigung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen. Antragsberechtigt sind Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Gründungsphase bei Erstgründung, erneuter Gründung (zweite Chance), Unternehmensnachfolge, Erwerb einer tätigen Beteiligung über 25 Prozent am Gesellschaftskapital oder bei Festigung eines Unternehmens. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel. Voraussetzung sind ein Eigenanteil von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen, KMU-Status, ein tragfähiges Unternehmenskonzept sowie der Nachweis fachlicher und kaufmännischer Kenntnisse. Nicht förderfähig sind Handelsvertreter, Autohäuser, Tankstellen, Unternehmen in Schwierigkeiten oder Antragsteller im Insolvenzverfahren.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Existenzgründer oder junges Unternehmen in fünfjähriger Gründungsphase

KMU-Status nach EU-Definition

Selbständige Tätigkeit im Freistaat Sachsen

Eigenanteil von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen

Tragfähiges Unternehmenskonzept und nachgewiesene Kenntnisse

Darlehen zwischen 5.000 und 30.000 Euro

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Im SAB Förderportal registrieren

    Für die Antragstellung im SAB Förderportal registrieren oder anmelden. Eine Antragstellung ohne Registrierung ist ebenfalls möglich.

  2. 02

    Antrag und Unterlagen einreichen

    Antrag im Förderportal stellen und erforderliche Unterlagen hochladen. Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags.

  3. 03

    Bestätigungsmail der SAB abwarten

    Die SAB bestätigt den Antragseingang per E-Mail. Der Starttermin des Vorhabens darf nicht vor dem Eingang dieser Bestätigung liegen.

  4. 04

    Darlehenszusage und Auszahlung

    Darlehen bis maximal 30.000 EUR je Vorhaben. Auszahlung in einer Summe innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsabschluss. Verwendungsnachweis 12 Monate nach Auszahlung einreichen.

Häufige Fragen

Wer kann das SAB Mikrodarlehen beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Gründungsphase in Sachsen. Förderfähig sind Erstgründung, erneute Gründung als zweite Chance, Unternehmensnachfolge, Erwerb einer tätigen Beteiligung über 25 Prozent sowie die Festigung eines Unternehmens.
Wie hoch ist das Mikrodarlehen?
Der Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 Euro und maximal 30.000 Euro je Vorhaben. Es werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert; ein Eigenanteil von 20 Prozent ist erforderlich.
Welche Konditionen gelten?
Der Zinssatz beträgt aktuell 2 Prozent nominal pro Jahr. Die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahre, davon ist 1 Jahr tilgungsfrei. Die Tilgung erfolgt anschließend monatlich in festen Annuitäten. Sicherheiten werden keine verlangt.
Welche Branchen sind ausgeschlossen?
Nicht förderfähig sind Handelsvertreter und Vertriebsbeauftragte, Autohäuser sowie Auto- und Autoteilehandel, Tankstellen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Antragsteller im Insolvenzverfahren sowie Unternehmen der Primärerzeugung gemäß Anhang I AEUV.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über das SAB-Förderportal gestellt werden. Der Starttermin darf nicht vor dem Eingang der Bestätigung zum Förderantrag liegen — bereits abgeschlossene Verträge oder bezahlte Rechnungen vor Antragstellung führen zum Ausschluss.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    SAB Mikrodarlehen für Existenzgründer Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  3. [03]
    Merkblatt DFM Mikrodarlehen (PDF)
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)