Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Förderhöhe | 30.000 € – 250.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) der SAB fördert Maßnahmen zur Verbesserung des Digitalisierungsniveaus in Unternehmen. Gefördert werden direkte Ausgaben für Fremdleistungen zur Planung und Realisierung, Anschaffung von Hardware und Software sowie Schulungen. Besonders kleine Unternehmen und junge KMU profitieren vom Nachrang des Darlehens und von bis zu 100 % Finanzierungsquote.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
KMU-Status oder Freiberufler
Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-KMU-Definition sowie Angehörige freier Berufe (z. B. Aerzte, Steuerberater, Architekten). Existenzgründer sind erst ab dem vierten Jahr nach Gründung förderfähig. Konzerne und Grossunternehmen sind ausgeschlossen.
Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
Das Unternehmen muss seinen Sitz oder die zu begrünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben. Vorhaben ausserhalb Sachsens sind nicht förderfähig, auch wenn der Unternehmenssitz in Sachsen liegt.
Mindest-Projektvolumen 30.000 Euro
Das Digitalisierungsvorhaben muss ein Mindestvolumen von 30.000 Euro an zuwendungsfähigen Ausgaben erreichen. Die maximale Darlehenssumme beträgt 250.000 Euro je Vorhaben. Mehrere Vorhaben desselben Unternehmens können separat beantragt werden.
Qualifiziertes Digitalisierungsvorhaben
Das Vorhaben muss nachweisbar den digitalen Reifegrad des Unternehmens erhöhen, komplexe Geschäftsprozesse digitalisieren oder neue bzw. verbesserte Geschäftsmodelle erschliessen. Nicht förderfähig sind: Pflichtaufwendungen für gesetzliche Compliance, reine Grundausstattung an IKT-Hardware, Telekommunikationsgeräte sowie Onlinemarketingmassnahmen.
Vorhaben noch nicht begonnen
Mit dem Vorhaben darf vor Erhalt der offiziellen Bewilligungsbestätigung durch die SAB nicht begonnen werden. Für den Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten rechtsverbindlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben planen und Förderfähigkeit prüfen
Vor der Antragstellung prüfen, ob das geplante Digitalisierungsvorhaben die Mindestanforderungen erfüllt: Projektvolumen mindestens 30.000 Euro, klarer Digitalisierungsbezug (kein reines Onlinemarketing, keine Grundausstattung), Unternehmenssitz in Sachsen und KMU-Status. Die SAB bietet telefonische Erstberatung über das Servicecenter Gewerbefinanzierungen an.
- 02
Antragsweg wählen: Förderportal oder Hausbank
Der Antrag kann direkt über das SAB-Förderportal (foerderportal.sachsen.de) gestellt werden oder über die eigene Hausbank, die den Antrag digital an die SAB weiterleitet. Beim Hausbank-Weg verpflichtet sich die Bank, die SAB-Konditionen ungeschmaelert weiterzugeben. Wichtig: In beiden Fällen muss der Antrag vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
- 03
Unterlagen zusammenstellen und Antrag einreichen
Benötigt werden: ausgefülltes Antragsformular, Vorhabensbeschreibung mit Darstellung des Digitalisierungsziels, aktueller Jahresabschluss bzw. BWA, ggf. Businessplan bei juengeren Unternehmen sowie De-minimis-Erklärung über erhaltene Beihilfen der letzten drei Steuerjahre. Nach vollständigem Eingang der Unterlagen erhält der Antragsteller eine E-Mail-Bestätigung.
- 04
Bewilligungsbescheid der SAB abwarten
Die SAB prüft den Antrag und erstellt nach positiver Entscheidung einen Bewilligungsbescheid bzw. einen Darlehensvertrag. Erst nach Erhalt dieses Bescheids darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags für das Vorhaben gilt als Vorhabenbeginn.
- 05
Vorhaben umsetzen und Mittelabruf beantragen
Nach Bewilligung wird das Digitalisierungsvorhaben umgesetzt. Die Darlehensmittel werden entsprechend dem Projektfortschritt abgerufen. Alle Ausgaben müssen durch Rechnungen und Zahlungsnachweise belegt werden. Die SAB kann im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung Belege anfordern.
- 06
Darlehen zurückzahlen — vorzeitig ohne Strafzins möglich
Nach Ablauf des tilgungsfreien ersten Jahres beginnt die monatliche Rückzahlung des Darlehens in gleichmäßigen Raten über die verbleibende Laufzeit (maximal 5 Jahre). Eine vorzeitige Teil- oder Vollrückzahlung ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, was Flexibilität bei positiver Unternehmensentwicklung bietet.
Häufige Fragen
Wer darf das Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) beantragen?
Welche Digitalisierungsvorhaben werden durch den Digi-D gefördert?
Wie hoch ist die Förderquote und bis zu welchem Betrag wird finanziert?
Welche Zinsen und Konditionen gelten für den Digi-D?
Wie läuft die Antragstellung bei der SAB ab?
Kann der Digi-D mit anderen SAB- oder KfW-Programmen kombiniert werden?
Was ist die De-minimis-Regelung und wie betrifft sie den Digi-D?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) — Programmseite SABsab.sachsen.dePrimärquelle
- [02]Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) — Rechtsgrundlagesab.sachsen.deRechtsgrundlage
- [03]Sächsische Aufbaubank — Förderportal Unternehmensfinanzierungsab.sachsen.dePrimärquelle
- [04]EU-Verordnung 2023/2831 — De-minimis-Beihilfeneur-lex.europa.euRechtsgrundlage
- [05]Just Transition Fund (JTF) Sachsen — Strukturwandel Kohleregionensab.sachsen.deRegional
Diese Seite zeigt Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) mit Fokus auf Sachsen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.