Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Das gemeinsame Erleben von Familienurlaub dient der Gesundheit und Erholung von Eltern und Kindern und fördert Zusammenhalt und gegenseitiges Verständnis in der Familie. Das Land unterstützt entsprechende Angebote, damit Familien mit niedrigen Einkommen und besonderen Belastungen ein familiengerechter Urlaub zu tragbaren Preisen ermöglicht wird. Förderfähig sind Angebote der Familienfreizeit und -erholung in Familienferienstätten oder anderen geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz sowie auf familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Berechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind teilnehmen und deren Einkommen die maßgeblichen Förderstufen-Grenzen nicht überschreitet.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
Teilnahme mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind
Einkommen innerhalb der maßgeblichen Förderstufe
Aufenthalt von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen
Häufige Fragen
Wer kann die Familienerholung in Rheinland-Pfalz beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wie lange wird der Aufenthalt gefördert?
Wo stelle ich den Antrag?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesjugendamt) – Antraglsjv.rlp.dePrimärquelleMinisterium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
Diese Seite zeigt Förderung der Familienerholung (Rheinland-Pfalz) mit Fokus auf Rheinland-Pfalz. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.