BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Land

Ressourceneffizienz und Circular Economy NRW

Ressourceneffizienz und Circular Economy ist ein Zuschussprogramm der NRW.BANK und des Landes Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt gewerbliche Unternehmen dabei, ihren Material- und Ressourcenverbrauch zu senken und Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Der Investitionszuschuss beträgt für kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent (25.000 bis 4 Mio. Euro), der Beratungszuschuss 50 Prozent (2.500 bis 100.000 Euro).

Max. Förderung
4 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe 2.500 € – 4 Mio. €
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm Ressourceneffizienz und Circular Economy fördern die NRW.BANK und das Land Nordrhein-Westfalen Investitionen und Beratungen, die den Materialeinsatz senken und die Kreislaufwirtschaft in Unternehmen voranbringen. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Abfallvermeidung, zum Recycling, zur Dekontaminierung sowie zur getrennten Abfallsammlung und Sortierung. Der Investitionszuschuss richtet sich nach der Unternehmensgröße: Kleine Unternehmen erhalten bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Fördersumme liegt zwischen 25.000 und 4 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben, wobei die Förderung auf maximal 500 Euro je Tonne eingesparter CO2-Emission begrenzt ist. Ergänzend deckt der Beratungszuschuss 50 Prozent der Beratungskosten für externe Fachberatung zur Ressourceneffizienz und Circular Economy ab. Die Fördersumme reicht hier von 2.500 bis 100.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben. Für die Inanspruchnahme externer Dienstleister sind bis zu 80 Prozent und maximal 350.000 Euro möglich. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen; bei Kooperationszusammenschlüssen auch ein Konsortium als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Werden EU-Mittel eingesetzt, ist die Förderung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beschränkt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die eingesetzte Technologie noch nicht großtechnisch angewendet wird und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Geltungsdauer der Förderung läuft bis zum 30.06.2027.

Schnell-Check

Passt Ressourceneffizienz und Circular Economy NRW zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen

Gewerbliches Unternehmen (bei EU-Mitteln nur KMU)

Vorhaben noch nicht begonnen (Antrag vor Vorhabensbeginn)

Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert

Kein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag60 %4 Mio. €

Was bekommst du konkret?

Investitionszuschuss von 25.000 bis 4 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben: bis zu 60 Prozent für kleine, bis zu 50 Prozent für mittlere und bis zu 40 Prozent für große Unternehmen, begrenzt auf maximal 500 Euro je Tonne CO2-Einsparung. Zusätzlich Beratungszuschuss von 50 Prozent der Beratungskosten (2.500 bis 100.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben). Für externe Dienstleister sind bis zu 80 Prozent und maximal 350.000 Euro möglich.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Ressourceneffizienz und Circular Economy NRW
6.666.667 €

Förderfähig sind max. 6.666.667 €

Rechnerische Schätzung
4.000.000 €

pro Antrag

Förderquote60%
  • Gesamtkosten6.666.667 €
  • Förderfähige Basis6.666.667 €
  • Zuschuss– 4.000.000 €
  • Dein Eigenanteil2.666.667 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Vorhabenbeginn beim LANUK stellen

    Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) in Recklinghausen gestellt werden.

  2. 02

    Voraussetzungen nachweisen

    Voraussetzung sind eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung.

  3. 03

    Vorzeitigen Beginn vermeiden

    Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

  4. 04

    Bewilligung abwarten

    Das LANUK prüft den Antrag und entscheidet über die Förderung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Investitionszuschuss?
Der Investitionszuschuss beträgt für kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, für mittlere bis zu 50 Prozent und für große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Fördersumme liegt zwischen 25.000 und 4 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben, begrenzt auf maximal 500 Euro je Tonne CO2-Einsparung.
Was wird beim Beratungszuschuss gefördert?
Der Beratungszuschuss übernimmt 50 Prozent der Kosten für externe Beratungen zur Ressourceneffizienz und Circular Economy. Die Fördersumme reicht von 2.500 bis 100.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben. Für die Inanspruchnahme externer Dienstleister sind bis zu 80 Prozent und maximal 350.000 Euro möglich.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, bei Kooperationszusammenschlüssen auch ein Konsortium als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Werden EU-Mittel eingesetzt, ist die Förderung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beschränkt.
Bis wann läuft das Programm?
Die Geltungsdauer der Förderung läuft bis zum 30.06.2027. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) gestellt werden, da nur noch nicht begonnene Vorhaben gefördert werden.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Gefördert werden Investitionen und Beratungen zur Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, etwa zur Abfallvermeidung, zum Recycling, zur Dekontaminierung sowie zur getrennten Abfallsammlung und Sortierung. Die eingesetzte Technologie darf noch nicht großtechnisch angewendet werden.

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