Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | 2.500 € – 4 Mio. € |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm Ressourceneffizienz und Circular Economy fördern die NRW.BANK und das Land Nordrhein-Westfalen Investitionen und Beratungen, die den Materialeinsatz senken und die Kreislaufwirtschaft in Unternehmen voranbringen. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Abfallvermeidung, zum Recycling, zur Dekontaminierung sowie zur getrennten Abfallsammlung und Sortierung. Der Investitionszuschuss richtet sich nach der Unternehmensgröße: Kleine Unternehmen erhalten bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Fördersumme liegt zwischen 25.000 und 4 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben, wobei die Förderung auf maximal 500 Euro je Tonne eingesparter CO2-Emission begrenzt ist. Ergänzend deckt der Beratungszuschuss 50 Prozent der Beratungskosten für externe Fachberatung zur Ressourceneffizienz und Circular Economy ab. Die Fördersumme reicht hier von 2.500 bis 100.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben. Für die Inanspruchnahme externer Dienstleister sind bis zu 80 Prozent und maximal 350.000 Euro möglich. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen; bei Kooperationszusammenschlüssen auch ein Konsortium als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Werden EU-Mittel eingesetzt, ist die Förderung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beschränkt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die eingesetzte Technologie noch nicht großtechnisch angewendet wird und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Geltungsdauer der Förderung läuft bis zum 30.06.2027.
Passt Ressourceneffizienz und Circular Economy NRW zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
Gewerbliches Unternehmen (bei EU-Mitteln nur KMU)
Vorhaben noch nicht begonnen (Antrag vor Vorhabensbeginn)
Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert
Kein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 60 % | 4 Mio. € |
Was bekommst du konkret?
Investitionszuschuss von 25.000 bis 4 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben: bis zu 60 Prozent für kleine, bis zu 50 Prozent für mittlere und bis zu 40 Prozent für große Unternehmen, begrenzt auf maximal 500 Euro je Tonne CO2-Einsparung. Zusätzlich Beratungszuschuss von 50 Prozent der Beratungskosten (2.500 bis 100.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben). Für externe Dienstleister sind bis zu 80 Prozent und maximal 350.000 Euro möglich.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 6.666.667 €
pro Antrag
- Gesamtkosten6.666.667 €
- Förderfähige Basis6.666.667 €
- Zuschuss– 4.000.000 €
- Dein Eigenanteil2.666.667 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Antrag vor Vorhabenbeginn beim LANUK stellen
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) in Recklinghausen gestellt werden.
- 02
Voraussetzungen nachweisen
Voraussetzung sind eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung.
- 03
Vorzeitigen Beginn vermeiden
Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
- 04
Bewilligung abwarten
Das LANUK prüft den Antrag und entscheidet über die Förderung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Investitionszuschuss?
Was wird beim Beratungszuschuss gefördert?
Wer kann die Förderung beantragen?
Bis wann läuft das Programm?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Ressourceneffizienz und Circular Economy NRW — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Runderlass Ressourceneffizienz und Circular Economy (MBl. NRW 2023 S. 1522)recht.nrw.deRechtsgrundlageNRW.BANK