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Zuschuss · bis 70 % Land

GRW-Beratung NRW — Zuschuss für externe KMU-Beratung

Zuschuss für betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen externer Sachverständiger für KMU in Nordrhein-Westfalen. Förderung in zwei Phasen (Machbarkeitsstudie, Umsetzungsberatung) mit bis zu 50 % der Beratungskosten — bei Belegschaftsinitiativen bis zu 70 %. Geltungsdauer der Richtlinie bis 31.12.2027.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe
Förderquote 70 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

GRW-Beratung (vormals RWP-Beratung) ist ein Zuschuss-Programm der NRW.BANK für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und richtet sich an Unternehmen, die unter die Positivliste der Förderrichtlinie fallen. Förderfähig sind umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen durch externe, qualifizierte und sachverständige Berater. Mögliche Anlässe sind die Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur, frühzeitige Umstrukturierung, Erschließung neuer Absatzmärkte, geplante Unternehmensnachfolge, geplante Übernahme durch Belegschaftsinitiative oder anderes KMU, Bürgschaften des Landes oder der Bürgschaftsbank NRW sowie stille Beteiligungen mit Landesgarantie. Beratungen lassen sich in zwei Phasen einteilen: Phase 1 (Machbarkeitsstudien) und Phase 2 (Umsetzungsberatung).

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU gemäß EU-Definition

Mehr als 5 Jahre operativ tätig

Unternehmen fällt unter Positivliste der GRW-Förderrichtlinie

Beauftragte Beratungsgesellschaft hat mind. 2 Jahre Beratungserfahrung im relevanten Feld

Antrag wurde vor Beginn des Vorhabens gestellt

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Beratung in Anspruch nehmen

    Vor der Antragstellung kann die Förderberatung der NRW.BANK für individuelle Beratung kontaktiert werden (Service-Center: 0211 91741–4800).

  2. 02

    Antrag über Kundenportal stellen

    Antrag über das Kundenportal der NRW.BANK stellen. Wichtig: Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind. Die Unternehmen müssen den Bereichen der GRW-Positivliste zugeordnet sein. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei Phase 1 (Machbarkeitsstudie) bis zu 5 Tagewerke und maximal 50 % der Beratungskosten. Bei Phase 2 (Umsetzungsberatung) bis zu 10 Tagewerke und maximal 50 % der Beratungskosten. Belegschaftsinitiativen erhalten bis zu 70 % der Beratungskosten je Phase auf Grundlage der De-minimis-Verordnung.
Welche Beratungen sind nicht förderfähig?
Beratungen durch Angehörige oder Mitarbeiter des Beratungsunternehmens, Beratungen zu Übernahmen oder Beteiligungen an Unternehmen mit mehrheitlicher öffentlich-rechtlicher Beteiligung, Beratungen durch öffentlich-rechtliche Berater, routinemäßige Steuer- und Rechtsberatung sowie Werbung. Auch Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Wie lange darf das Vorhaben dauern?
Die Förderdauer beträgt maximal 3 Monate. Phase 1 und Phase 2 der Beratungsförderung können innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden, außer wenn außergewöhnliche Umstände eine Verkürzung dieses Zeitraums erforderlich machen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    GRW-Beratungserlass NRW (Richtlinie)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageNRW.BANK
  3. [03]
    Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageNRW.BANK