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Bürgschaft Land

NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation

Landesbürgschaft für gewerbliche Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft sowie Freiberufler mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Investitions- und Betriebsmittelkredite zur Reduzierung fossiler Energieträger und CO2-Emissionen besichern. Förderumfang bis 80 Prozent bei Krediten von 2,5 bis 25 Mio. Euro.

Max. Bürgschaft
25 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Land Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe 2,5 Mio. € – 25 Mio. €
Bürgschafts-Anteil bis 80 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Vorhaben für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Die Bürgschaft besichert Investitions- und Betriebsmittelkredite für die Errichtung klimaneutraler Produktionskapazitäten, die Erzeugung und den Transport klimaneutraler Energieträger sowie den Aufbau von Produktionskapazitäten für Energiewende-Güter wie Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen oder Elektrolyseure.

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Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen haben. Das geförderte Vorhaben muss ebenfalls in NRW realisiert werden.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe. Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung über 25 % sind ausgeschlossen.

Das zu verbürgende Kreditvolumen muss mindestens 2,5 Mio. Euro betragen und darf 25 Mio. Euro pro Vorhaben nicht überschreiten. Kleinere Vorhaben fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bürgschaftsbank NRW.

Das Vorhaben muss konkret der Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaftsweise dienen, etwa Erzeugung oder Transport klimaneutraler Energieträger, Herstellung von Energiewende-Ausrüstung oder Umstellung der Produktion auf klimaneutrale Kapazitäten.

Die Bürgschaft kommt nur zum Tragen, wenn dem Unternehmen die erforderlichen banküblichen Sicherheiten fehlen, um den Kredit ohne staatliche Absicherung zu erhalten. Vorrangige Sicherheit sind die im Vorhaben erworbenen Wirtschaftsgüter.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen

Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen haben. Das geförderte Vorhaben muss ebenfalls in NRW realisiert werden.

Gewerbliche, freiberufliche oder land-/forstwirtschaftliche Tätigkeit

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe. Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung über 25 % sind ausgeschlossen.

Kreditvolumen zwischen 2,5 und 25 Mio. Euro

Das zu verbürgende Kreditvolumen muss mindestens 2,5 Mio. Euro betragen und darf 25 Mio. Euro pro Vorhaben nicht überschreiten. Kleinere Vorhaben fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bürgschaftsbank NRW.

Vorhaben dient der grünen Transformation

Das Vorhaben muss konkret der Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaftsweise dienen, etwa Erzeugung oder Transport klimaneutraler Energieträger, Herstellung von Energiewende-Ausrüstung oder Umstellung der Produktion auf klimaneutrale Kapazitäten.

Mangel an banküblichen Sicherheiten

Die Bürgschaft kommt nur zum Tragen, wenn dem Unternehmen die erforderlichen banküblichen Sicherheiten fehlen, um den Kredit ohne staatliche Absicherung zu erhalten. Vorrangige Sicherheit sind die im Vorhaben erworbenen Wirtschaftsgüter.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben mit Hausbank besprechen

    Das geplante Transformations-Vorhaben mit der finanzierenden Hausbank besprechen. Die Hausbank prüft die grundsätzliche Finanzierbarkeit und ob das Vorhaben in die Förderkulisse Sonderbürgschaft Grüne Transformation passt (Kreditvolumen 2,5 bis 25 Mio. Euro, klimaneutraler Zweck).

  2. 02

    Antragsunterlagen vorbereiten

    Antragsunterlagen zusammenstellen: Investitions- und Finanzierungsplan, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Nachweis der klimaneutralen Zielsetzung, aktuelle Jahresabschlüsse, Businessplan und Beschreibung des Vorhabens. Die Hausbank unterstützt bei der Aufbereitung.

  3. 03

    Antrag bei PwC einreichen

    Die Hausbank reicht den vollständigen Antrag bei der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen ein. PwC prüft die formelle Vollständigkeit und die inhaltlichen Förderkriterien.

  4. 04

    Prüfung durch Bürgschaftsausschuss

    PwC bereitet den Antrag für den Bürgschaftsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen auf. Der Ausschuss prüft Vorhaben, Risiko und beihilferechtliche Konformität und gibt eine Empfehlung an das Finanzministerium ab.

  5. 05

    Entscheidung durch Finanzministerium

    Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen trifft die finale Entscheidung über die Bürgschaftsübernahme. Bei positivem Bescheid wird der Bürgschaftsvertrag zwischen Land und Hausbank geschlossen.

  6. 06

    Auszahlung und Verwendungsnachweis

    Nach Bürgschaftsübernahme kann die Hausbank den Kredit auszahlen. Während der Laufzeit sind regelmäßige Berichte zur Mittelverwendung und zum Projektfortschritt vorzulegen. Bei Plan-Abweichungen muss PwC informiert werden.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Ausgeschlossen sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 25 % beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert werden Vorhaben zur Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaftsweise. Dazu zählen die Errichtung von Kapazitäten und Infrastruktur für die Erzeugung oder den Transport klimaneutraler Energieträger, der Erwerb von Anlagen zur Umstellung der Produktion auf klimaneutrale Kapazitäten sowie die Herstellung von Ausrüstungen für die Energiewende wie Batterien, Solarmodule, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und CO2-Abscheidungsanlagen. Auch begleitendes Betriebsmittel- und Anlaufverlust-Finanzierungsvolumen ist abgedeckt.
Wie hoch ist das verbürgte Kreditvolumen?
Das verbürgte Kreditvolumen liegt zwischen 2,5 Mio. Euro und 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Für kleinere Vorhaben unter 2,5 Mio. Euro ist die Bürgschaftsbank NRW zuständig.
Wie hoch ist die Bürgschaftsquote?
Die Landesbürgschaft deckt bis zu 80 % des Kreditbetrags ab. Die übrigen 20 % verbleiben als Eigenrisiko bei der finanzierenden Hausbank. Die hohe Bürgschaftsquote ermöglicht Vorhaben, die mangels banküblicher Sicherheiten sonst nicht finanzierbar wären.
Wie läuft die Antragstellung?
Anträge werden über die finanzierende Hausbank gestellt. Die Bearbeitung erfolgt durch die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen. PwC prüft den Antrag und legt ihn dem Bürgschaftsausschuss vor. Die finale Entscheidung trifft das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wie lange läuft die Bürgschaft?
Die Bürgschaftslaufzeit orientiert sich an marktüblichen Konditionen und kann maximal die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der finanzierten Wirtschaftsgüter umfassen. Üblich sind Laufzeiten bis zu 15 Jahren, in Einzelfällen länger bei besonders langlebigen Investitionsgütern.
Kann das Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Eine Kombination mit NRW.BANK.Invest Zukunft ist ausdrücklich vorgesehen und erwünscht. Auch andere Förderprogramme können kombiniert werden, sofern die beihilferechtlichen Obergrenzen (insbesondere EU-Beihilferahmen TCTF und AGVO) eingehalten werden. Reine Anteilskäufe (Share Deals) und reine Immobilieninvestitionen sind nicht förderfähig.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    NRW.BANK.Invest Zukunft — Kombinations-Programm
    nrwbank.deFachartikelNRW.BANK
  3. [03]
    Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW
    wirtschaft.nrwRechtsgrundlageLand Nordrhein-Westfalen
  4. [04]
    Umweltwirtschaft.NRW — Fördermittel-Übersicht
    umweltwirtschaft.nrw.deFachartikelLand Nordrhein-Westfalen