Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | 2,5 Mio. € – 25 Mio. € |
| Bürgschafts-Anteil | bis 80 % pro Vorhaben |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Vorhaben für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Die Bürgschaft besichert Investitions- und Betriebsmittelkredite für die Errichtung klimaneutraler Produktionskapazitäten, die Erzeugung und den Transport klimaneutraler Energieträger sowie den Aufbau von Produktionskapazitäten für Energiewende-Güter wie Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen oder Elektrolyseure.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen haben. Das geförderte Vorhaben muss ebenfalls in NRW realisiert werden.
Gewerbliche, freiberufliche oder land-/forstwirtschaftliche Tätigkeit
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe. Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung über 25 % sind ausgeschlossen.
Kreditvolumen zwischen 2,5 und 25 Mio. Euro
Das zu verbürgende Kreditvolumen muss mindestens 2,5 Mio. Euro betragen und darf 25 Mio. Euro pro Vorhaben nicht überschreiten. Kleinere Vorhaben fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bürgschaftsbank NRW.
Vorhaben dient der grünen Transformation
Das Vorhaben muss konkret der Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaftsweise dienen, etwa Erzeugung oder Transport klimaneutraler Energieträger, Herstellung von Energiewende-Ausrüstung oder Umstellung der Produktion auf klimaneutrale Kapazitäten.
Mangel an banküblichen Sicherheiten
Die Bürgschaft kommt nur zum Tragen, wenn dem Unternehmen die erforderlichen banküblichen Sicherheiten fehlen, um den Kredit ohne staatliche Absicherung zu erhalten. Vorrangige Sicherheit sind die im Vorhaben erworbenen Wirtschaftsgüter.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben mit Hausbank besprechen
Das geplante Transformations-Vorhaben mit der finanzierenden Hausbank besprechen. Die Hausbank prüft die grundsätzliche Finanzierbarkeit und ob das Vorhaben in die Förderkulisse Sonderbürgschaft Grüne Transformation passt (Kreditvolumen 2,5 bis 25 Mio. Euro, klimaneutraler Zweck).
- 02
Antragsunterlagen vorbereiten
Antragsunterlagen zusammenstellen: Investitions- und Finanzierungsplan, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Nachweis der klimaneutralen Zielsetzung, aktuelle Jahresabschlüsse, Businessplan und Beschreibung des Vorhabens. Die Hausbank unterstützt bei der Aufbereitung.
- 03
Antrag bei PwC einreichen
Die Hausbank reicht den vollständigen Antrag bei der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen ein. PwC prüft die formelle Vollständigkeit und die inhaltlichen Förderkriterien.
- 04
Prüfung durch Bürgschaftsausschuss
PwC bereitet den Antrag für den Bürgschaftsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen auf. Der Ausschuss prüft Vorhaben, Risiko und beihilferechtliche Konformität und gibt eine Empfehlung an das Finanzministerium ab.
- 05
Entscheidung durch Finanzministerium
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen trifft die finale Entscheidung über die Bürgschaftsübernahme. Bei positivem Bescheid wird der Bürgschaftsvertrag zwischen Land und Hausbank geschlossen.
- 06
Auszahlung und Verwendungsnachweis
Nach Bürgschaftsübernahme kann die Hausbank den Kredit auszahlen. Während der Laufzeit sind regelmäßige Berichte zur Mittelverwendung und zum Projektfortschritt vorzulegen. Bei Plan-Abweichungen muss PwC informiert werden.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Vorhaben werden gefördert?
Wie hoch ist das verbürgte Kreditvolumen?
Wie hoch ist die Bürgschaftsquote?
Wie läuft die Antragstellung?
Wie lange läuft die Bürgschaft?
Kann das Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW.BANK — Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformationnrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]NRW.BANK.Invest Zukunft — Kombinations-Programmnrwbank.deFachartikelNRW.BANK
- [03]Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRWwirtschaft.nrwRechtsgrundlageLand Nordrhein-Westfalen
- [04]Umweltwirtschaft.NRW — Fördermittel-Übersichtumweltwirtschaft.nrw.deFachartikelLand Nordrhein-Westfalen