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KBG Sonderprogramm IHK-Unternehmen (NRW)

Mit dem Sonderprogramm IHK-Unternehmen erhalten kleine und mittlere IHK-Mitgliedsunternehmen in Nordrhein-Westfalen eine stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW. Die Beteiligungshöhe richtet sich nach dem vorhandenen Eigenkapital und liegt zwischen 25.000 Euro und 250.000 Euro.

Max. Beteiligung
250.000 €
pro Vorhaben
Zuständig
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG)
Förderhöhe 25.000 € – 250.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Sonderprogramm IHK-Unternehmen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) richtet sich an kleine und mittlere IHK-Mitgliedsunternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind Zukunftsinvestitionen einschließlich Betriebsmittel für Modernisierung und Digitalisierung von Prozessen, Entwicklung von Produktinnovationen, Steigerung der Ressourceneffizienz und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Auch der Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen, Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises sowie zusätzlicher Finanzbedarf im Rahmen des Vorhabens werden finanziert. Voraussetzungen sind eine ausreichende Qualifikation des Antragstellers, ein nachvollziehbares tragfähiges Übernahme- oder Investitionsvorhaben sowie wirtschaftliches Eigenkapital in angemessener Höhe.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Unternehmen entspricht der KMU-Definition der EU

IHK-Mitgliedsunternehmen

Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen

Ausreichende Qualifikation des Antragstellers

Tragfähiges Übernahme- bzw. Zukunftsinvestitionsvorhaben

Wirtschaftliches Eigenkapital in angemessener Höhe

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Vorhaben mit der zuständigen IHK besprechen

    Geplantes Investitionsvorhaben bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) vorstellen und das Beteiligungsinteresse anmelden.

  2. 02

    Antrag über die IHK an die KBG weiterleiten lassen

    Die IHK prüft die grundsätzliche Eignung und leitet den Antrag an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) weiter.

  3. 03

    Prüfung durch die KBG und Entscheidung

    Die KBG prüft das Vorhaben und entscheidet über die stille Beteiligung. Bei positiver Entscheidung wird der Beteiligungsvertrag abgeschlossen.

Häufige Fragen

Wer kann das Sonderprogramm IHK-Unternehmen nutzen?
Kleine und mittlere IHK-Mitgliedsunternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Wie hoch ist die Beteiligung?
Die Beteiligung liegt zwischen 25.000 Euro und 250.000 Euro, gestaffelt in 25.000-Euro-Schritten und abhängig vom vorhandenen Eigenkapital des Betriebs. Höhere Beteiligungen sind nach individueller Absprache möglich.
Wie läuft die Rückzahlung ab?
Die Förderdauer beträgt 10 Jahre. Die Rückzahlung beginnt ab dem 6. Jahr und erfolgt in fünf gleich hohen Jahresraten.
Welche Sicherheiten sind erforderlich?
Sicherheiten sind nicht erforderlich. Die Beteiligung kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.
Wie wird der Antrag gestellt?
Das Vorhaben wird mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer besprochen. Die IHK leitet den Antrag anschließend an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) weiter.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KBG Sonderprogramm IHK-Unternehmen (NRW) — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleKapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG)
  2. [02]
    KBG Sonderprogramm IHK-Unternehmen
    kbg-nrw.ermoeglicher.dePrimärquelleKapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG)