Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Finanzierungsanteil | bis 50 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Die NRW.BANK fördert mit dem Programm NRW.BANK.Wohneigentum den Bau, Erwerb oder die Anschlussfinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind Einpersonenhaushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 75.000 € sowie Mehrpersonenhaushalte (Ehe- oder Lebenspartner, Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder sonstiger Bedarfsgemeinschaft) bis 100.000 €, jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 20.000 €. Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragseingang laut Einkommensteuerbescheid. Förderfähig sind Bau, Erwerb und Anschlussfinanzierung (Restkapital eines bestehenden Immobilienkredits — nicht Umfinanzierungen aus anderen wohnwirtschaftlichen NRW.BANK-Darlehen). Pro Objekt und Haushalt nur ein Förderantrag. Selbstnutzung kann auch die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1–4 AO sein. Neben der finanzierten Wohneinheit darf höchstens eine weitere Wohneinheit im Eigentum der Antragsteller stehen. Ferien- und Freizeitobjekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Liegt der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen? | Gefördert werden nur Vorhaben, deren Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegt. |
| Werden Sie das Wohneigentum selbst bewohnen (oder unentgeltlich an nahe Angehörige überlassen)? | Selbstnutzung heißt Selbstbezug oder unentgeltliche Überlassung an Angehörige nach § 15 Abs. 1 Nr. 1–4 AO. Jede auch zeitweise entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an andere Personen, ganz oder in Teilen, gilt nicht als Selbstnutzung. |
| Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei höchstens 75.000 € (Einpersonenhaushalt) bzw. höchstens 100.000 € (Mehrpersonenhaushalt), zuzüglich 20.000 € für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren? | Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang laut Einkommensteuerbescheid. Als Mehrpersonenhaushalt gelten Ehe- oder Lebenspartner, Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder sonstiger Bedarfsgemeinschaft. Kinder zählen, wenn sie bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
| Besitzen Sie maximal eine weitere Wohneinheit neben der zu finanzierenden? | Neben der finanzierten Wohneinheit darf bei Antragstellung höchstens eine weitere Wohneinheit im Eigentum der Antragsteller stehen. |
| Welche Maßnahme planen Sie? | Je Antrag ist nur ein Verwendungszweck wählbar. Bei der Anschlussfinanzierung wird das Restkapital eines bestehenden Immobilienkredits gefördert; Umfinanzierungen aus anderen wohnwirtschaftlichen NRW.BANK-Darlehen sind nicht förderfähig. |
| Ist die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert? | Förderfähig sind nur Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. |
| Haben Sie mit dem Vorhaben noch nicht begonnen? | Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn vor Beginn ein konkretes Gespräch über die Beantragung dieses Darlehens geführt und aktenkundig gemacht wurde. |
| Ist das Objekt kein Ferien- oder Freizeitobjekt? | Ferien- und Freizeitobjekte sind von der Förderung ausgeschlossen. |
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vor Vorhabensbeginn mit der Hausbank sprechen
Beantragen Sie das Darlehen vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Die Frist ist auch gewahrt, wenn Sie vor Beginn ein konkretes Gespräch über dieses Darlehen geführt haben und es aktenkundig gemacht wurde.
- 02
Antragsunterlagen ausfüllen
Füllen Sie den Refinanzierungsantrag mit dem Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme und die Anlage zum Refinanzierungsantrag aus; dort kreuzen Sie genau einen Verwendungszweck an. Ein bei einer Anschlussfinanzierung angegebener Auszahlungstermin muss innerhalb von 3 Monaten ab Antragstellung bei der NRW.BANK liegen.
- 03
Weiterleitung an die NRW.BANK
Die Hausbank leitet Ihren Antrag, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut, an die NRW.BANK weiter.
- 04
Refinanzierungszusage und Finanzierungszusage
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erteilt die NRW.BANK Ihrer Hausbank eine Refinanzierungszusage. Die Hausbank erteilt Ihnen daraufhin die Finanzierungszusage; den endgültigen Zinssatz vereinbaren Sie mit ihr bei Zusage des Refinanzierungsdarlehens.
- 05
Darlehen abrufen
Rufen Sie das Darlehen innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag nach Vertragsschluss, ganz oder teilweise ab. Bei Anschlussfinanzierungen beträgt die Abruffrist 3 Monate ab dem Ende des Monats, in dem die NRW.BANK zugesagt hat; abgerufen wird dann in einer Summe.
- 06
Verwendung nachweisen
Weisen Sie unmittelbar nach Abschluss des Vorhabens die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensmittel nach. Die Hausbank prüft die antragsgemäße Verwendung innerhalb von 18 Monaten nach Auszahlung.
Häufige Fragen
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Wie hoch ist der Finanzierungsanteil?
Welche Laufzeiten sind möglich?
Wo wird der Antrag gestellt?
Wann gilt der Antrag als rechtzeitig gestellt?
Was kostet es, wenn das Darlehen nicht sofort abgerufen wird?
Lässt sich das Darlehen vorzeitig zurückzahlen?
Was wird nicht gefördert, und lässt sich das Darlehen mit anderen Förderungen kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
- NRW.BANK.Wohneigentum — Programmseite
- NRW.BANK Tilgungsrechner
- NRW.BANK.Wohneigentum – Merkblatt (Fassung 05/25, PDF)
- Formularsatz für Endkreditnehmer mit allen Antragsformularen (PDF)
- Allgemeine Bestimmungen für NRW.BANK-Eigenprogramme, Fassung Endkreditnehmer (07/26, PDF)
- NRW.BANK – tagesaktuelle Konditionen
Unsere Quellen
- [01]NRW.BANK.Wohneigentum — Förderdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (NRW) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]NRW.BANK Tilgungsrechnernrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [03]Merkblatt NRW.BANK.Wohneigentum (Fassung 05/25, PDF)nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [04]Allgemeine Bestimmungen für NRW.BANK-Eigenprogramme, Fassung Endkreditnehmer (07/26, PDF)nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
Diese Seite zeigt NRW.BANK.Wohneigentum — Förderdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (NRW) mit Fokus auf Nordrhein-Westfalen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.