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Förderkredit · bis 10 Mio. € Land

NRW.BANK.Gründung und Wachstum in Nordrhein-Westfalen

Mit dem NRW.BANK-Programm Gründung und Wachstum erhalten kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler in Nordrhein-Westfalen ein zinsverbilligtes Förderdarlehen bis zu 10 Millionen Euro für Gründung, Übernahme oder Festigung des Unternehmens.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 10 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das Förderdarlehen NRW.BANK.Gründung und Wachstum (GuW) richtet sich an KMU, Existenzgründer und Freiberufler im Haupterwerb oder Nebenerwerb. Förderfähig sind Unternehmensgründung, Übernahme, Beteiligung und Festigung in NRW. Bei Antragstellung durch eine natürliche Person ist fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie hinreichender unternehmerischer Einfluss Voraussetzung. Etablierte Unternehmen (ab 5 Jahren) mit Sitz in NRW können auch Vorhaben außerhalb NRWs fördern lassen, wenn die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat. Junge Unternehmen, Vorhaben in Fördergebieten und Klima-Bonus-Vorhaben erhalten besonders günstige Zinsen.

Schnell-Check

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Gründungsstandort in NRW oder positiver NRW-Effekt bei etablierten Unternehmen ausserhalb NRWs.

Bis 249 Mitarbeiter, bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme; auch Existenzgründer und Angehörige freier Berufe.

Gründung, Übernahme, Festigung (bis 5 Jahre nach Gründung) oder Wachstumsvorhaben etablierter Unternehmen.

Bis 10 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmensgruppe; bis 100 % der förderfähigen Kosten.

Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank erfolgen; nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Bezug zu Nordrhein-Westfalen

Gründungsstandort in NRW oder positiver NRW-Effekt bei etablierten Unternehmen ausserhalb NRWs.

KMU-Eigenschaft nach EU-Definition

Bis 249 Mitarbeiter, bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme; auch Existenzgründer und Angehörige freier Berufe.

Vorhabenstyp

Gründung, Übernahme, Festigung (bis 5 Jahre nach Gründung) oder Wachstumsvorhaben etablierter Unternehmen.

Darlehensvolumen

Bis 10 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmensgruppe; bis 100 % der förderfähigen Kosten.

Antrag vor Vorhabensbeginn

Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank erfolgen; nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Unterlagen vorbereiten

    Geschäftsplan, Investitions- und Finanzierungsplan, Liquiditätsvorschau sowie Nachweise zur fachlichen und kaufmännischen Qualifikation erstellen. Bei Wachstumsvorhaben ergänzend Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre und Bonitätsunterlagen bereithalten.

  2. 02

    Hausbank auswählen und Erstgespräch

    Geeignete Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Geschäftsbank) kontaktieren. Im Erstgespräch wird das Vorhaben besprochen, die Eignung für NRW.BANK.Gruendung und Wachstum geprüft und der passende Konditionsweg (Laufzeit, Tilgungsfreijahre, ggf. Haftungsfreistellung) festgelegt.

  3. 03

    Förderantrag über die Hausbank stellen

    Die Hausbank reicht den Refinanzierungsantrag mit allen Anlagen (KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung, ESG-Fragebogen ab 1,5 Mio. Euro) bei der NRW.BANK ein. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens vorliegen.

  4. 04

    Bonitätsprüfung und Zusage

    Die Hausbank prüft die Bonität und legt die Preisklasse (A bis I) im risikogerechten Zinssystem fest. Die NRW.BANK refinanziert die Hausbank nach Zusage. Bei Darlehen ab 125.000 Euro kann die Hausbank eine 50-prozentige Haftungsfreistellung erhalten.

  5. 05

    Darlehensvertrag und Auszahlung

    Nach positiver Prüfung schliesst die Hausbank den Darlehensvertrag mit dem Antragsteller. Die Auszahlung erfolgt nach Mittelabruf, in der Regel innerhalb der Bereitstellungsfrist gegen Verwendungsnachweis für förderfähige Investitionen oder Betriebsmittel.

  6. 06

    Tilgung und Verwendungsnachweis

    Nach den vereinbarten tilgungsfreien Anlaufjahren (1 bis 3 Jahre) beginnt die Tilgung in vierteljährlichen Raten. Mittel sind zweckgebunden einzusetzen und nachzuweisen. Sondertilgungen sind nach den Vertragsbedingungen möglich.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Existenzgründer und Angehörige der freien Berufe im Haupt- oder Nebenerwerb. Voraussetzung ist eine fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie aktive Mitarbeit in der Geschäftsführung. Das Vorhaben muss einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert werden Gründung, Übernahme und Festigung (innerhalb der ersten 5 Jahre) sowie Wachstumsvorhaben etablierter Unternehmen. Förderfähig sind Investitionen in Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Warenlager, Grundstücke und gewerbliche Baukosten sowie Betriebsmittel. Es gilt ein Antragstellungsverbot für bereits begonnene Vorhaben.
Muss der Sitz in NRW liegen?
Bei Gründungen muss der Standort in Nordrhein-Westfalen liegen. Etablierte Unternehmen (älter als 5 Jahre) können auch Vorhaben ausserhalb NRWs finanzieren, sofern ein positiver NRW-Effekt nachgewiesen wird (Arbeitsplätze, Wertschöpfung, Steueraufkommen in NRW).
Wie läuft die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt ausschliesslich im Hausbankenverfahren: Der Antragsteller wählt ein Kreditinstitut seiner Wahl, das die Bonitätsprüfung übernimmt und den Antrag mit allen Unterlagen (Refinanzierungsantrag, Anlagen, De-minimis-Erklärung, ESG-Fragebogen ab 1,5 Mio. Euro Darlehensvolumen) an die NRW.BANK weiterleitet. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Welche Zinssätze und Laufzeiten gelten?
Die Konditionen folgen dem risikogerechten Zinssystem (RGZS) mit 9 Preisklassen (A bis I) und einer Zinsspanne von rund 3,43 % bis 10,31 %. Junge Unternehmen (unter 5 Jahre) und Vorhaben in Fördergebieten erhalten besonders günstige Konditionen. Investitionsdarlehen laufen 5, 10 oder 20 Jahre mit 1 bis 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, Betriebsmittel-Darlehen 5 Jahre.
Ist eine Kombination mit Bundes- oder EU-Mitteln möglich?
Eine Kombination ist mit ERP-Förderkredit KMU und NRW.BANK.Konsortialkredit bis zu den jeweiligen Obergrenzen möglich. Eine Kumulierung mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld ist ausgeschlossen. Die Förderung wird teilweise als De-minimis-Beihilfe gewährt, wodurch die EU-De-minimis-Höchstgrenzen einzuhalten sind.
Welche Mindest- und Höchstvolumina gelten?
Der Höchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmensgruppe. Ein Mindestbetrag ist nicht festgelegt, wirtschaftlich sinnvoll wird das Programm aber meist ab Darlehenssummen im fuenfstelligen Bereich. Ab 125.000 Euro kann die Hausbank eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragen, was die Besicherung erleichtert.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    NRW.BANK — Merkblatt NRW.BANK.Gruendung und Wachstum
    nrwbank.deRechtsgrundlageNRW.BANK
  3. [03]
    Wirtschaftsministerium NRW — Förderung für Unternehmen
    wirtschaft.nrwRegionalMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

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