Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | bis zu 10 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Das Förderdarlehen NRW.BANK.Gründung und Wachstum (GuW) richtet sich an KMU, Existenzgründer und Freiberufler im Haupterwerb oder Nebenerwerb. Förderfähig sind Unternehmensgründung, Übernahme, Beteiligung und Festigung in NRW. Bei Antragstellung durch eine natürliche Person ist fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie hinreichender unternehmerischer Einfluss Voraussetzung. Etablierte Unternehmen (ab 5 Jahren) mit Sitz in NRW können auch Vorhaben außerhalb NRWs fördern lassen, wenn die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat. Junge Unternehmen, Vorhaben in Fördergebieten und Klima-Bonus-Vorhaben erhalten besonders günstige Zinsen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Bezug zu Nordrhein-Westfalen
Gründungsstandort in NRW oder positiver NRW-Effekt bei etablierten Unternehmen ausserhalb NRWs.
KMU-Eigenschaft nach EU-Definition
Bis 249 Mitarbeiter, bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme; auch Existenzgründer und Angehörige freier Berufe.
Vorhabenstyp
Gründung, Übernahme, Festigung (bis 5 Jahre nach Gründung) oder Wachstumsvorhaben etablierter Unternehmen.
Darlehensvolumen
Bis 10 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmensgruppe; bis 100 % der förderfähigen Kosten.
Antrag vor Vorhabensbeginn
Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank erfolgen; nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben planen und Unterlagen vorbereiten
Geschäftsplan, Investitions- und Finanzierungsplan, Liquiditätsvorschau sowie Nachweise zur fachlichen und kaufmännischen Qualifikation erstellen. Bei Wachstumsvorhaben ergänzend Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre und Bonitätsunterlagen bereithalten.
- 02
Hausbank auswählen und Erstgespräch
Geeignete Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Geschäftsbank) kontaktieren. Im Erstgespräch wird das Vorhaben besprochen, die Eignung für NRW.BANK.Gruendung und Wachstum geprüft und der passende Konditionsweg (Laufzeit, Tilgungsfreijahre, ggf. Haftungsfreistellung) festgelegt.
- 03
Förderantrag über die Hausbank stellen
Die Hausbank reicht den Refinanzierungsantrag mit allen Anlagen (KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung, ESG-Fragebogen ab 1,5 Mio. Euro) bei der NRW.BANK ein. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens vorliegen.
- 04
Bonitätsprüfung und Zusage
Die Hausbank prüft die Bonität und legt die Preisklasse (A bis I) im risikogerechten Zinssystem fest. Die NRW.BANK refinanziert die Hausbank nach Zusage. Bei Darlehen ab 125.000 Euro kann die Hausbank eine 50-prozentige Haftungsfreistellung erhalten.
- 05
Darlehensvertrag und Auszahlung
Nach positiver Prüfung schliesst die Hausbank den Darlehensvertrag mit dem Antragsteller. Die Auszahlung erfolgt nach Mittelabruf, in der Regel innerhalb der Bereitstellungsfrist gegen Verwendungsnachweis für förderfähige Investitionen oder Betriebsmittel.
- 06
Tilgung und Verwendungsnachweis
Nach den vereinbarten tilgungsfreien Anlaufjahren (1 bis 3 Jahre) beginnt die Tilgung in vierteljährlichen Raten. Mittel sind zweckgebunden einzusetzen und nachzuweisen. Sondertilgungen sind nach den Vertragsbedingungen möglich.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Vorhaben werden gefördert?
Muss der Sitz in NRW liegen?
Wie läuft die Antragstellung?
Welche Zinssätze und Laufzeiten gelten?
Ist eine Kombination mit Bundes- oder EU-Mitteln möglich?
Welche Mindest- und Höchstvolumina gelten?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW.BANK — NRW.BANK.Gruendung und Wachstum (Produktseite)nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]NRW.BANK — Merkblatt NRW.BANK.Gruendung und Wachstumnrwbank.deRechtsgrundlageNRW.BANK
- [03]Wirtschaftsministerium NRW — Förderung für Unternehmenwirtschaft.nrwRegionalMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
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