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Förderkredit · bis 220.000 € Land

NRW.BANK Eigentumsförderung — Modernisierung

Zinsgünstiges Annuitätendarlehen der NRW.BANK für die bauliche Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 50 % Tilgungsnachlass für hohe Energieeffizienz und Barrierereduzierung möglich. Die NRW.BANK Eigentumsförderung Modernisierung richtet sich an Privatpersonen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an bestehenden, selbstgenutzten Wohngebäuden umsetzen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen (z.B.

Max. Kreditrahmen
220.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe 5.000 € – 220.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Die NRW.BANK Eigentumsförderung Modernisierung richtet sich an Privatpersonen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an bestehenden, selbstgenutzten Wohngebäuden umsetzen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen (z.B. Barrierereduzierung, Einbruchschutz), Energie sparen, klimafreundliches Wohnen ermöglichen, Klimaanpassungen vornehmen oder durch Um- und Ausbau zusätzlichen Wohnraum schaffen. Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) sind mitfinanzierbar, müssen aber gegenüber Modernisierungskosten überwogen werden. Das Förderdarlehen ist ein Annuitätendarlehen mit 30 Jahren Zinsbindung, in den ersten 5 Jahren zinsfrei (0,0 %), danach 0,5 % p.a. Begünstigte der Einkommensgruppe A erhalten je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard und ökologischer Bauweise einen Tilgungsnachlass von bis zu 50 % des Förderdarlehens.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Liegt das Wohngebäude in Nordrhein-Westfalen?

Wird das Wohngebäude von Ihnen selbst genutzt?

Hält Ihr anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenzen nach WFNG NRW ein?

Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen?

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Bewilligungsbehörde einreichen

    Antrag auf vorgesehenen Vordrucken bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) stellen. Formulare sind dort erhältlich oder über nrwbank.de.

  2. 02

    Vorzeitigen Beginn vermeiden

    Mit dem Vorhaben erst nach Bewilligung beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung aus, sofern die Bewilligungsbehörde nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

  3. 03

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids mit den Modernisierungsmaßnahmen beginnen.

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen werden mit der Modernisierungsförderung unterstützt?
Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, die Gebrauchswert nachhaltig erhöhen (z.B. Barrierereduzierung, Einbruchschutz), Energie nachhaltig einsparen, das Klima schützen, Klimaanpassungen ermöglichen oder durch Um- bzw. Ausbau zusätzlichen Wohnraum schaffen. Auch Instandsetzungskosten sind mitfinanzierbar, müssen aber gegenüber den Modernisierungskosten zurücktreten. Nicht gefördert werden die Schaffung von Einliegerwohnungen sowie der Einbau von Klimaanlagen.
Wie hoch ist der Zinssatz und wie lange ist die Zinsbindung?
Der Sollzins beträgt 0,0 % für die ersten 5 Jahre, anschließend 0,5 % p.a. für weitere 25 Jahre. Die Zinsbindung beträgt insgesamt 30 Jahre.
Wie hoch kann der Tilgungsnachlass sein?
Begünstigte der Einkommensgruppe A erhalten einen Grundnachlass von 25 % des Förderdarlehens. Für besondere Qualitäten kommen jeweils 5 Prozentpunkte hinzu: Effizienzhaus 85, Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 55, Netto-Null-Standard (Wärmebedarf vollständig durch eigenerzeugte erneuerbare Energie) sowie ausschließliche Verwendung ökologischer Dämmstoffe. Insgesamt sind bis zu 50 % Tilgungsnachlass möglich. Bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) oder Pflegebedürftige werden ebenfalls 50 % Tilgungsnachlass gewährt.
Wie wird das Darlehen ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt in vier Tranchen zu 100 %: 20 % nach Vorlage aller Unterlagen gemäß Auszahlungsverzeichnis, 30 % bei Maßnahmenbeginn, 30 % nach Fertigstellung der Maßnahmen, 20 % nach Prüfung des Kostennachweises.
Wie hoch sind Mindest- und Höchstbetrag?
Mindestbetrag 5.000 €, Höchstbetrag 220.000 €. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Modernisierungskosten.
Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Ja, eine Kombination mit weiteren Förderungen ist grundsätzlich möglich. Die NRW.BANK nennt explizit ihre eigenen Programme NRW.BANK.Gebäudesanierung und NRW.BANK.Baudenkmäler als zusätzliche zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit.

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