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Zuschuss · bis 45.000 € Land

Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau Niedersachsen

Das NBank-Foerderprogramm Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau unterstuetzt den Neubau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhaeusern in Niedersachsen ab KfW-Effizienzhaus-40-Niveau mit nicht rueckzahlbaren Zuschuessen bis 45.000 Euro je Wohneinheit.

Max. Förderung
45.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Förderhöhe bis zu 45.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Programm Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau in Mehrfamilienhaeusern foerdert die NBank fuer das Land Niedersachsen den Neubau von Mietwohnraum, der mindestens das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 40 erreicht. Gefoerdert werden allgemeiner Mietwohnraum sowie Mietwohnraum fuer aeltere Menschen, Menschen mit Behinderungen einschliesslich gemeinschaftlicher Wohnformen und besondere Bedarfsgruppen. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Foerderbedarf am Bauort sowie ein Gebaeude mit mindestens 3 Wohneinheiten. Bereits begonnene Bauvorhaben, mobile Unterkuenfte und zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen sind ausgeschlossen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Neubau erreicht mindestens KfW-Effizienzhaus 40

Gebaeude hat mindestens 3 Wohneinheiten

Bauort liegt in Niedersachsen

Foerderbedarf fuer Mietwohnraum am Bauort nachgewiesen

Kein Baubeginn vor Antragstellung

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird bei der fuer den Bauort zustaendigen Wohnraumfoerderstelle (Landkreis, Stadt oder Gemeinde) eingereicht. Antragsformulare stehen im Downloadcenter der NBank zur Verfuegung. Voraussetzung: Bedarfsnachweis fuer den Mikrostandort (entweder gegeben oder durch Wohnraumversorgungskonzept gesondert nachzuweisen) sowie Bedarfsbestaetigung der Kommune. Der Vorhabensbeginn vor Antrag fuehrt zum Ausschluss.

Häufige Fragen

Wer kann den Mietwohnungsneubau-Zuschuss beantragen?
Investierende koennen natuerliche und juristische Personen des oeffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehoeren auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Wie hoch ist der Zuschuss pro Wohneinheit?
Bis zu 45.000 Euro je Wohneinheit bei Foerderung fuer geringe Einkommen nach Paragraf 3 Absatz 2 NWoFG (25 Prozent der Kosten) bzw. bis zu 27.000 Euro bei mittleren Einkommen nach DVO-NWoFG (15 Prozent). Pro barrierefrei nutzbarer Wohnung gemaess DIN 18040-2 gibt es zusaetzlich 5.000 Euro.
Welche Energie-Anforderung muss der Neubau erfuellen?
Das Gebaeude muss mindestens das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 40 erreichen. Gefoerdert wird sowohl allgemeiner Mietwohnraum als auch Mietwohnraum fuer Senioren, Menschen mit Behinderungen und besondere Bedarfsgruppen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag geht an die fuer den Bauort zustaendige Wohnraumfoerderstelle (Landkreis, Stadt oder Gemeinde). Die NBank uebernimmt anschliessend Bewilligung, Auszahlung und Verwaltung der Zuwendung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau Niedersachsen — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)