Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Förderhöhe | bis zu 180.000 € |
| Finanzierungsanteil | bis 90 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit der Eigentumsförderung unterstützt das Land Niedersachsen natürliche Personen dabei, selbst genutztes Wohneigentum zu bilden. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (RL Wohneigentum 2026), in Kraft seit dem 1. Juli 2026. Gefördert werden vier Gegenstände: Neubau, Erwerb, barrierereduzierende Modernisierung und klimagerechte Modernisierung.
Für Neubau und Erwerb gibt es ein Darlehen über bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten — höchstens 180.000 Euro für Haushalte der Einkommensgruppe A und höchstens 140.000 Euro für die Einkommensgruppen B und C. Für jedes zum Haushalt rechnende Kind und für jede Person mit Behinderungen steigt der Höchstbetrag um 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro (Gruppen B und C). Zusätzlich wird je Kind und je Person mit Behinderungen ein Zuschuss von 10.000 Euro gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Modernisierung läuft nach eigenen Sätzen und ist nicht mit den Neubau-Beträgen zu verwechseln. Bei barrierereduzierender Modernisierung richtet sich die Förderung nach der Kostenstufe der Maßnahme, bei klimagerechter Modernisierung nach der erreichten Verbesserung der Energieeffizienzklasse. Zuwendungen für Erwerb und Modernisierung dürfen kumuliert werden, soweit sie sich auf unterschiedliche bestimmbare förderfähige Kosten beziehen.
Die Förderung ist an eine Einkommensgrenze gebunden, die zugleich über die Höhe entscheidet. Nicht förderfähig sind unter anderem Haushalte, die bereits früher eine Eigentumsförderung des Landes erhalten haben, Haushalte mit erheblichem Vermögen und Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen.
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Welche Bedingungen gelten?
10 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist eine natürliche Person
Das Wohneigentum wird selbst genutzt
Objekt liegt in Niedersachsen
Gesamtjahreseinkommen hält die Grenze nach § 3 Abs. 2 NWoFG ein oder überschreitet sie um höchstens 40 bzw. 60 Prozent
Mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten werden aus Eigenmitteln aufgebracht
Die Wohnfläche ist angemessen (im eigenen Haus z. B. bis 130 Quadratmeter bei vier Personen)
Nach Abzug der Belastung verbleiben mindestens 675 Euro monatlich für die antragstellende Person zum Lebensunterhalt
Es wurde noch keine Eigentumsförderung des Landes in Anspruch genommen
Bei zuwendungsfähigen Ausgaben ab 100.000 Euro wurde mit dem Vorhaben noch nicht begonnen
Antragstellung erfolgt bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Einkommensgruppe bestimmen
Vor allem anderen steht die Einkommensfrage: Sie entscheidet nicht nur über die Förderfähigkeit, sondern über den Höchstbetrag. Maßgeblich ist das Gesamtjahreseinkommen des Haushalts nach den Pauschalabzügen der DVO-NWoFG, nicht das Bruttogehalt.
- 02
Beratung bei der Wohnraumförderstelle
Die Wohnraumförderstelle erörtert vor der Antragstellung, welche Nachweise und Unterlagen beizubringen sind, und wirkt darauf hin, dass der Antrag vollständig eingereicht wird.
- 03
Antrag stellen — vor Vorhabenbeginn
Der Förderantrag (Vordruck 1010) wird bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle des Landkreises, der Stadt oder der Gemeinde eingereicht. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben ab 100.000 Euro darf das Vorhaben davor nicht begonnen worden sein.
- 04
Auszahlung nach Baufortschritt
Beim Neubau wird die Zuwendung entsprechend dem Baufortschritt in Raten ausgezahlt. Beim Erwerb erfolgt die Auszahlung in zwei Teilraten: 90 Prozent bei Fälligkeit des Kaufpreises und 10 Prozent nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und bestimmungsgemäßer Belegung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Darlehen der NBank-Eigentumsförderung?
Welche Einkommensgrenze gilt bei der NBank-Eigentumsförderung?
Wie viel Zuschuss gibt es je Kind?
Ist das Darlehen dauerhaft zinslos?
Welche Nebenkosten fallen an?
Wo wird der Antrag gestellt?
Wird auch die Modernisierung von Wohneigentum gefördert?
Lässt sich die Förderung mit KfW-Mitteln kombinieren?
Wie lange gilt die aktuelle Richtlinie?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
- NBank · Eigentumsförderung (offizielle Programmseite)
- RL Wohneigentum 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 317, PDF)
- Produktinformation Eigentumsförderung (Stand 01.07.2026, PDF)
- NBank · Einkommensermittlung und Orientierungstabelle
- Förderantrag Eigentumsmaßnahmen (Vordruck 1010, PDF)
- Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen
Unsere Quellen
- [01]RL Wohneigentum 2026 — RdErl. d. MW v. 25.06.2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 317)nbank.deRechtsgrundlageNds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
- [02]NBank Eigentumsförderung Niedersachsen — Offizielle Programmseitenbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- [03]Produktinformation Eigentumsförderung (Stand 01.07.2026, PDF)nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- [04]NBank Einkommensermittlung — Orientierungstabelle Brutto-Jahreseinkommennbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- [05]DVO-NWoFG — Durchführungsverordnung (Nds. GVBl. 2025 Nr. 58, gültig ab 01.09.2025)nbank.deRechtsgrundlageNiedersächsische Staatskanzlei
- [06]Einkommensgrenzen nach § 3 Abs. 2 NWoFG — Anhebung zum 1. März 2025mw.niedersachsen.dePrimärquelleNds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
- [07]Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellennbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
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