Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Land gewährt nach Maßgabe der Richtlinie und des Denkmalschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen für den Schutz und die Pflege von Denkmalen als Zeugnisse der Vergangenheit und kulturellen Traditionen. Die Zuwendungen dienen der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und teilweisen Rekonstruktion von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen. Förderfähig sind alle Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz sowie Arbeiten zur Wiederherstellung teilzerstörter Denkmale, wenn dadurch die originale Substanz gesichert wird. Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Passt Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern zu dir?
4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Objekt ist ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes MV
Antragsteller ist Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltungsberechtigter
Zuwendungsfähige Ausgaben über 5.000 Euro (natürliche Personen) bzw. 10.000 Euro (juristische Personen)
Vorhaben noch nicht begonnen
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Schriftlichen Antrag stellen
Für die Bewilligung ist ein schriftlicher Antrag beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege erforderlich.
- 02
Erforderliche Unterlagen beifügen
Beizufügen sind unter anderem Gesamtfinanzierungskonzept, Maßnahmebeschreibung, Maßnahmezeitplan, Kostenvoranschlag, Foto- und Schadensdokumentation, Lageplan sowie eine bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung.
- 03
Antragsfrist einhalten
Der Antrag soll bis zum 31. Oktober eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden; eine kommunale Mitfinanzierung soll vorliegen.
- 04
Bewilligung durch das Landesamt erhalten
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer ist antragsberechtigt?
Ab welcher Ausgabenhöhe wird gefördert?
Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
Mehr Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern-Inhalte für Mecklenburg-Vorpommern
Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.
Übersicht & Region
Auch interessant
- Bürgschaft der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BMV express) in Mecklenburg-Vorpommernbis zu 437.500 €
- Modernisierungsförderung Mecklenburg-Vorpommern (ModRL) in Mecklenburg-Vorpommernbis zu 155.630 €
- Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern in Mecklenburg-Vorpommernbis zu 45.000 €
- Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern in Mecklenburg-Vorpommernbis zu 25.000 €
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Merkblatt für Antragsteller und Zuwendungsempfänger (Denkmalförderung M-V)regierung-mv.dePrimärquelleLand Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
Diese Seite zeigt Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern mit Fokus auf Mecklenburg-Vorpommern. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.