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Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH)

Der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH) stellt etablierten mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein Beteiligungskapital zwischen 750.000 und 2.000.000 Euro bereit – überwiegend als typisch stille Beteiligung mit 10 Jahren Laufzeit.

Max. Beteiligung
2 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Förderhöhe 750.000 € – 2 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Ziel der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein-GmbH ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen. An dem Fonds sind das Land Schleswig-Holstein, die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein sowie alle Institutsgruppen der Kreditwirtschaft beteiligt. Die Investitionsphase läuft vom 01.07.2008 bis 31.12.2037. Das Beteiligungskapital kann zur Finanzierung von Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung sowie Management-Buy-Out und Management-Buy-In eingesetzt werden. Ausgeschlossen sind Sanierungen sowie die reine Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten.

Schnell-Check

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Das Unternehmen hat seinen Sitz in Schleswig-Holstein oder investiert in eine Betriebsstätte im Bundesland.

Das Unternehmen ist seit mindestens fünf Jahren aktiv am Markt — Start-ups und junge Unternehmen werden über andere IB.SH-Programme bedient.

Der MSH adressiert den etablierten Mittelstand. Unternehmen unterhalb von 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder oberhalb von 100 Millionen Euro nutzen typischerweise andere Finanzierungsinstrumente.

Pro Engagement liegt die typische Beteiligungssumme zwischen 750.000 Euro und 2.000.000 Euro.

Zulässig sind Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung sowie Management-Buy-Out und Management-Buy-In. Sanierungsfälle und reine Umschuldungen sind ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Investition in Schleswig-Holstein

Das Unternehmen hat seinen Sitz in Schleswig-Holstein oder investiert in eine Betriebsstätte im Bundesland.

Mindestens 5 Jahre operative Geschäftstätigkeit

Das Unternehmen ist seit mindestens fünf Jahren aktiv am Markt — Start-ups und junge Unternehmen werden über andere IB.SH-Programme bedient.

Jahresumsatz 10 bis 100 Millionen Euro

Der MSH adressiert den etablierten Mittelstand. Unternehmen unterhalb von 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder oberhalb von 100 Millionen Euro nutzen typischerweise andere Finanzierungsinstrumente.

Beteiligungssumme 750.000 bis 2.000.000 Euro

Pro Engagement liegt die typische Beteiligungssumme zwischen 750.000 Euro und 2.000.000 Euro.

Investition, Wachstum, Eigenkapitalstärkung oder MBO/MBI

Zulässig sind Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung sowie Management-Buy-Out und Management-Buy-In. Sanierungsfälle und reine Umschuldungen sind ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Kontaktaufnahme mit dem Beteiligungsmanagement der IB.SH

    Erstgespräch mit dem Beteiligungsteam der IB.SH zur Klärung von Finanzierungsbedarf, Verwendungszweck und Erstabgleich der Eckdaten (Umsatz, Historie, Sitz).

  2. 02

    Einreichung der Unternehmensunterlagen

    Übergabe von Jahresabschlüssen der letzten Geschäftsjahre, aktueller betriebswirtschaftlicher Auswertung, integrierter Finanzplanung sowie eines schriftlichen Finanzierungs- und Verwendungskonzepts.

  3. 03

    Due Diligence und Bonitätsprüfung

    Die IB.SH bewertet Geschäftsmodell, Markt, Management, Planungsplausibilität und Bonität. Auf dieser Basis wird die bonitätsabhängige Vergütungsstruktur — fester und ergebnisabhängiger Anteil — festgelegt.

  4. 04

    Strukturierung der Beteiligung

    Festlegung der Beteiligungsform (überwiegend typisch stille Beteiligung, in Einzelfällen offene Beteiligung), der Beteiligungssumme zwischen 750.000 und 2.000.000 Euro sowie der Konditionen einschließlich einmaligem Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent.

  5. 05

    Beteiligungsvertrag und Auszahlung

    Abschluss des Beteiligungsvertrags mit zehnjähriger Laufzeit. Auszahlung der Mittel an das Unternehmen; die ratierliche Rückführung ist ab dem sechsten Jahr möglich.

  6. 06

    Laufende Begleitung und Exit

    Während der Laufzeit erfolgt ein regelmäßiges Reporting an die IB.SH. Am Ende der Laufzeit wird die Beteiligung planmäßig zurückgeführt; bei offenen Beteiligungen sind zusätzlich Anteilsrückkauf oder Veräußerung an Dritte als Exit-Wege möglich.

Häufige Fragen

Wer kann Mittel aus dem Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH) erhalten?
Etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder Unternehmen, die in Schleswig-Holstein investieren. Voraussetzung ist eine mindestens fünfjährige operative Geschäftstätigkeit sowie ein Jahresumsatz zwischen 10 und 100 Millionen Euro.
Was ist eine typisch stille Beteiligung — wie funktioniert die Finanzierungs-Mechanik?
Bei der typisch stillen Beteiligung stellt die IB.SH dem Unternehmen Eigenkapital-ähnliche Mittel zur Verfügung, ohne stimmberechtigter Gesellschafter zu werden. Das Unternehmen erhält die Bilanzstärkung einer Eigenkapitalzuführung, behält aber die volle unternehmerische Kontrolle. Es fällt keine Sicherheitenstellung wie bei klassischen Bankkrediten an; die Vergütung ist erfolgsabhängig.
Wie hoch ist die Beteiligung pro Engagement?
Die Beteiligungssumme liegt zwischen 750.000 Euro und 2.000.000 Euro pro Engagement. In Einzelfällen sind auch offene Beteiligungen möglich.
Wie lange läuft eine Beteiligung und wann erfolgt die Rückführung?
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Eine ratierliche Rückführung der Beteiligung ist ab dem sechsten Jahr möglich. Die Beteiligungsphase des Fonds insgesamt ist auf den 31.12.2037 befristet.
Welche Verwendungszwecke sind zulässig?
Zulässig sind Investitionen, Wachstumsfinanzierungen zur Umsatzsteigerung, Stärkung der Eigenkapitalbasis sowie Management-Buy-Outs und Management-Buy-Ins. Nicht zulässig sind Sanierungsfinanzierungen sowie die reine Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten.
Worin unterscheidet sich der MSH von anderen Beteiligungsangeboten der IB.SH?
Der MSH richtet sich an etablierte Mittelständler mit mindestens fünfjähriger Historie und Umsätzen ab 10 Millionen Euro. Programme wie die IB.SH-Übernahmefinanzierung adressieren spezifische Nachfolgesituationen, während Wagniskapital-Programme jungen, innovationsgetriebenen Unternehmen vorbehalten sind. Der MSH ist breit auf Investitions- und Wachstumsfinanzierung für reife Mittelständler ausgerichtet.
Wie wird der Antrag gestellt — direkt bei der IB.SH oder über die Hausbank?
Der Erstkontakt erfolgt direkt bei der IB.SH über das Beteiligungsmanagement. Die Hausbank wird in der Regel in die Finanzierungsstruktur eingebunden, ist aber nicht zwingender Antragsweg. Die IB.SH prüft die unternehmerische Situation, das Geschäftsmodell und die Planungsunterlagen, bevor eine Beteiligungszusage erteilt wird.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Produktinformation Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (PDF)
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  3. [03]
  4. [04]