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NRW.BANK.Spezialfonds — Eigenkapital für Restrukturierung

Eigenkapitalfinanzierung der NRW.BANK für mittelständische Unternehmen aus Produktion und Dienstleistung in NRW mit Bezug zu Restrukturierung, Turn-Around oder Post-Insolvenz. Höchstbetrag 5 Mio. €, Co-Investment pari passu mit privatem Investor mit Sanierungsexpertise (max. 49 %). Zielgruppe: Umsatz 15 bis 200 Mio. €, max. 500 Mio. €.

Max. Beteiligung
5 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 5 Mio. €
Beteiligungs-Anteil bis 49 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der NRW.BANK.Spezialfonds unterstützt erfahrene Restrukturierer bei der Bereitstellung von Eigenkapital für mittelständische Unternehmen aus dem Produktions- und Dienstleistungssektor mit Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen. Zielgruppe sind Unternehmen mit einem Umsatz in der Regel zwischen 15 und 200 Mio. € (maximal 500 Mio. €), die sich in einer besonderen Finanzierungssituation befinden — Turn-Around, Post-Insolvenz oder Restrukturierung. Das Geschäftsmodell muss insgesamt tragfähig sein; die Schwierigkeiten, aus denen die Eigenkapitalfinanzierung hilft, sollen im Wesentlichen extern induziert und vorübergehend sein. Der Restrukturierungsprozess muss innerhalb der angestrebten Haltedauer (in der Regel 3 bis 5 Jahre) umsetzbar sein. Sitz oder Schwerpunkt des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Vorteile: Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit, individuelle Vertragsgestaltung, Liquiditätszufuhr, Stärkung des Eigenkapitals, Erhöhung der Bonität, Gewinnung restrukturierungserfahrener Investoren, Aktivierung privaten Kapitals.

Schnell-Check

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Unternehmen muss Hauptsitz oder wesentliche Betriebsstätte in NRW haben. Reine Briefkasten-Adressen reichen nicht; operative Wertschöpfung im Bundesland ist erforderlich.

Zielkorridor 15 bis 200 Millionen Euro Jahresumsatz, maximal 500 Millionen Euro. Kleinere Unternehmen werden über andere NRW.BANK-Produkte adressiert, größere Konzerne fallen aus dem Mittelstands-Mandat.

Anwendungsfall muss einer von drei definierten Sondersituationen entsprechen: Turn-Around (operative Wende), Restrukturierung (Sanierung in fortgeschrittener Krise) oder Post-Insolvenz (Eigenkapital nach Insolvenzplan).

Pari-passu-Beteiligung eines zuvor nicht am Unternehmen beteiligten privaten Investors mit Restrukturierungs-Expertise ist Pflicht. Ohne Co-Investor keine Spezialfonds-Beteiligung.

Das Geschäftsmodell muss nach Abschluss der Restrukturierung wirtschaftlich tragfähig sein. Schwierigkeiten sollen überwiegend extern bedingt und temporärer Natur sein, nicht strukturell.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder operativer Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen

Unternehmen muss Hauptsitz oder wesentliche Betriebsstätte in NRW haben. Reine Briefkasten-Adressen reichen nicht; operative Wertschöpfung im Bundesland ist erforderlich.

Jahresumsatz 15 bis 200 Millionen Euro

Zielkorridor 15 bis 200 Millionen Euro Jahresumsatz, maximal 500 Millionen Euro. Kleinere Unternehmen werden über andere NRW.BANK-Produkte adressiert, größere Konzerne fallen aus dem Mittelstands-Mandat.

Sondersituation Turn-Around, Restrukturierung oder Post-Insolvenz

Anwendungsfall muss einer von drei definierten Sondersituationen entsprechen: Turn-Around (operative Wende), Restrukturierung (Sanierung in fortgeschrittener Krise) oder Post-Insolvenz (Eigenkapital nach Insolvenzplan).

Privater Sanierungsinvestor mit Pari-passu-Engagement

Pari-passu-Beteiligung eines zuvor nicht am Unternehmen beteiligten privaten Investors mit Restrukturierungs-Expertise ist Pflicht. Ohne Co-Investor keine Spezialfonds-Beteiligung.

Tragfähiges Geschäftsmodell nach Sanierung

Das Geschäftsmodell muss nach Abschluss der Restrukturierung wirtschaftlich tragfähig sein. Schwierigkeiten sollen überwiegend extern bedingt und temporärer Natur sein, nicht strukturell.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Erstkontakt mit der Beteiligungsabteilung aufnehmen

    Anfrage telefonisch oder per E-Mail an [email protected]. Erste telefonische Klärung des Sachverhalts mit der Beteiligungsabteilung. Mitzubringen sind ein Kurzprofil des Unternehmens, eine Beschreibung der Krisenursachen und der Stand der Sanierungsplanung.

  2. 02

    Privaten Sanierungsinvestor identifizieren und einbinden

    Pflicht ist ein zuvor nicht am Unternehmen beteiligter privater Investor mit Restrukturierungs-Expertise. Konditionen, Sicherheiten und Exit-Rechte werden gemeinsam mit der NRW.BANK pari passu strukturiert. Ohne Co-Investor wird kein Antrag bearbeitet.

  3. 03

    Sanierungsgutachten und Unternehmensplanung vorbereiten

    Aufbereitung von Geschäftsmodell-Analyse, integrierter Unternehmensplanung über die Haltedauer von drei bis fünf Jahren, Krisenursachen-Diagnose und konkretem Sanierungsfahrplan. Üblicherweise als Sanierungsgutachten nach IDW-Standards strukturiert.

  4. 04

    Due Diligence und Beteiligungsprüfung durch NRW.BANK

    Die NRW.BANK prüft Geschäftsmodell, rechtliche Verhältnisse, Unternehmensplanung und die Belastbarkeit der Tragfähigkeits-Annahme. Begleitende Gespräche mit Geschäftsführung, Sanierungsberatern, Co-Investor und gegebenenfalls Insolvenzverwalter.

  5. 05

    Beteiligungsvertrag und Kapitalauszahlung

    Nach positiver Prüfung Abschluss des Beteiligungsvertrags pari passu mit dem privaten Co-Investor. NRW.BANK-Anteil maximal 49 Prozent des Kapitalbedarfs und höchstens 5 Millionen Euro. Auszahlung als offene Beteiligung, optional kombiniert mit Mezzanine-Komponenten.

  6. 06

    Sanierungs-Umsetzung und Exit-Vorbereitung

    Während der Haltedauer von drei bis fünf Jahren begleitet die NRW.BANK die Umsetzung des Sanierungsplans. Exit erfolgt typischerweise über Rückkauf durch Altgesellschafter, Verkauf an strategischen Investor oder Anschluss-Finanzierung.

Häufige Fragen

Wer kann den NRW.BANK.Spezialfonds für Restrukturierung in Anspruch nehmen?
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aus dem Produktions- und Dienstleistungssektor mit Sitz oder operativem Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen. Der Jahresumsatz liegt in der Regel zwischen 15 und 200 Millionen Euro, maximal jedoch 500 Millionen Euro. Voraussetzung ist ein insgesamt tragfähiges Geschäftsmodell, dessen Schwierigkeiten überwiegend extern bedingt und temporärer Natur sind.
Welche Restrukturierungs-Situationen werden finanziert?
Der Spezialfonds adressiert drei Sondersituationen: Turn-Around (operative Wende vor Liquiditätskrise), klassische Restrukturierung (Sanierung in fortgeschrittener Krisenphase) und Post-Insolvenz (Eigenkapital-Stärkung nach abgeschlossenem Insolvenzplan). In allen Fällen muss die Sanierung innerhalb der angestrebten Haltedauer von drei bis fünf Jahren umsetzbar sein.
Wie hoch ist die maximale Beteiligung des Spezialfonds?
Die NRW.BANK beteiligt sich mit maximal 5 Millionen Euro und übernimmt höchstens 49 Prozent des erforderlichen Kapitals. Die Finanzierung erfolgt als offene Beteiligung, in Einzelfällen auch in Kombination mit Mezzanine-Bausteinen. Damit bleibt das Unternehmen mehrheitlich in Hand des Alteigentümers oder des privaten Sanierungsinvestors.
Was bedeutet die Pari-passu-Bedingung mit einem privaten Investor?
Der Spezialfonds investiert ausschließlich pari passu zu den Bedingungen eines zuvor nicht am Unternehmen beteiligten privaten Investors mit Restrukturierungs-Expertise. Das heißt: Konditionen, Sicherheiten, Rangordnung und Exit-Rechte sind für NRW.BANK und Privatinvestor identisch. Diese Konstruktion stellt die marktwirtschaftliche Konformität sicher und vermeidet Beihilfe-Implikationen.
Wie wird der Antrag eingereicht?
Erstkontakt erfolgt telefonisch oder per E-Mail an [email protected]. Die NRW.BANK prüft anschließend Geschäftsmodell, rechtliche Verhältnisse und Unternehmensplanung. Die Begleitung erfolgt in enger Abstimmung mit Geschäftsführung, Sanierungsberatern, Co-Investoren und gegebenenfalls Insolvenzverwaltern.
Welche Branchen werden finanziert?
Der Fokus liegt auf dem Produktions- und Dienstleistungssektor des nordrhein-westfälischen Mittelstands. Klassische Anwendungsfälle sind verarbeitendes Gewerbe, Maschinenbau, Automotive-Zulieferer, Logistik und produktionsnahe Dienstleistungen. Ausgeschlossen sind Geschäftsmodelle ohne tragfähige Perspektive nach der Sanierung.
Wie lang ist die typische Beteiligungsdauer?
Die angestrebte Haltedauer beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums soll die Restrukturierung abgeschlossen, das operative Ergebnis stabilisiert und der Exit über Rückkauf durch Altgesellschafter, Verkauf an strategischen Investor oder Anschluss-Finanzierung vorbereitet sein.

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