Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Der 3. Förderweg richtet sich an einen breiten Kreis: Rund 65 % aller Hamburger Haushalte (rd. 650.000 Haushalte) sind berechtigt, eine im 3. Förderweg geförderte Wohnung anzumieten. Die Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt bei 28.800 € (netto, entspricht ca. 42.000 € brutto). Für eine dreiköpfige Familie beträgt sie 55.440 €. Förderfähig sind Neubau, Gebäudeerweiterungen und die Umwandlung gewerblicher Flächen in Wohnraum in Hamburg. Die Förderung ist modular aufgebaut.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Eigentümer oder Erbbauberechtigter mit Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Einkommensgrenze Mieter: max. 140 % Überschreitung nach § 8 Abs. 2 HmbWoFG (Alleinstehend: 28.800 €; 3-köpfige Familie: 55.440 €)
Neubau, Änderung oder Erweiterung von Wohngebäuden in Hamburg
Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einkommensgrenze im 3. Förderweg?
Wie unterscheidet sich der 3. vom 2. Förderweg?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Wie lange dauern Mietpreis- und Belegungsbindungen?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Mietwohnungsneubau 3. Förderweg – Offizielle Programmseite IFB Hamburgifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [02]IFB Hamburg – Antragsformulare und Beratungifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Diese Seite zeigt Mietwohnungsneubau 3. Förderweg Hamburg mit Fokus auf Hamburg. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.