BundesBonus
Zuschuss · bis 2.500 € Land

Meisterprämie NRW in Nordrhein-Westfalen

Die Meisterprämie NRW ist eine einmalige Prämie von 2.500 € für Menschen, die ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgelegt haben. Sie ist ESF-mitfinanziert und soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Voraussetzung: Die Meisterprüfung in einem Handwerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung wurde bestanden, der Hauptwohnsitz lag zum Zeitpunkt des Prüfungszeugnisses in NRW, und der Antrag wird binnen drei Monaten nach Erhalt des Meisterbriefs gestellt.

Max. Förderung
2.500 €
pro Antrag
Zuständig
Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Förderhöhe 2.500 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Die Meisterprämie NRW würdigt den erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung im Handwerk mit einer einmaligen Zahlung von 2.500 €. Das Land stellt dafür jährlich rund elf Millionen Euro bereit; die Prämie ist aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert.

Die Prämie ist unabhängig vom Einkommen und wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG (Bund) gezahlt. Sie zielt darauf, die berufliche Aufstiegsfortbildung im Handwerk attraktiver zu machen und Fachkräfte im Land zu halten.

Wichtig ist die enge Frist: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Meisterprüfungszeugnisses gestellt werden — eine spätere Antragstellung ist ausgeschlossen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Meisterprüfung im Handwerk (Anlage A/B1) bestanden

Hauptwohnsitz in NRW zum Zeitpunkt des Zeugnisses

Antrag binnen 3 Monaten nach dem Meisterbrief

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Meisterprämie NRW 2026?
Die Meisterprämie NRW beträgt einmalig 2.500 € für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung im Handwerk. Sie wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und ist ESF-mitfinanziert.
Bis wann muss ich die Meisterprämie beantragen?
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Meisterprüfungszeugnisses gestellt werden. Eine spätere Antragstellung ist ausgeschlossen — die Frist ist verbindlich.
Kann ich Meisterprämie und Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Ja. Die Meisterprämie NRW ist eine zusätzliche Landesleistung und kann mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes (das die Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert) kombiniert werden.
Gilt die Prämie für alle Handwerksberufe?
Sie gilt für Meisterprüfungen in einem Handwerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung. Voraussetzung ist außerdem der Hauptwohnsitz in NRW zum Zeitpunkt des Prüfungszeugnisses.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    MAGS NRW — Meisterprämie für das Handwerk
    mags.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
  2. [02]
    Bezirksregierung Arnsberg — Meisterprämie beantragen
    bra.nrw.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Diese Seite zeigt Meisterprämie NRW mit Fokus auf Nordrhein-Westfalen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.