BundesBonus
Zuschuss · bis 2.500 € Land

Meisterprämie NRW in Nordrhein-Westfalen

Die Meisterprämie NRW ist eine einmalige Prämie von 2.500 € für Menschen, die ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgelegt haben. Sie ist ESF-mitfinanziert und soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Voraussetzung: Die Meisterprüfung in einem Handwerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung wurde bestanden, der Hauptwohnsitz lag zum Zeitpunkt des Prüfungszeugnisses in NRW, und der Antrag wird binnen drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses gestellt.

Max. Förderung
2.500 €
pro Antrag
Zuständig
Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Förderhöhe 2.500 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Die Meisterprämie NRW würdigt den erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung im Handwerk mit einer einmaligen Zahlung von 2.500 €. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Prämie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert; für 2026 stehen zehn Millionen Euro zur Verfügung (MAGS, 02.01.2026).

Gezahlt wird ein Festbetrag von 2.500 € pro Person, einmalig und zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG (Bund), auf das er nicht angerechnet wird. Der Prüfungsort muss nicht in Nordrhein-Westfalen liegen, maßgeblich ist der Hauptwohnsitz bei Ausstellung des Zeugnisses. Sie zielt darauf, die berufliche Aufstiegsfortbildung im Handwerk attraktiver zu machen und Fachkräfte im Land zu halten.

Wichtig ist die enge Frist: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Meisterprüfungszeugnisses gestellt werden — eine spätere Antragstellung ist ausgeschlossen.

Schnell-Check

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Die Meisterprüfung muss in einem Gewerbe nach Anlage A oder Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung bestanden sein. Der Prüfungsort muss nicht in Nordrhein-Westfalen liegen.

Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz laut Melderegister am Tag der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses.

Die Frist beginnt mit dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses, nicht mit dem Datum des Meisterbriefs; nach Ablauf der drei Monate ist kein Antrag mehr möglich.

Die Prämie wird einmal pro Person gezahlt, auch bei mehreren Meisterabschlüssen. Wer bereits in einem anderen Bundesland eine Meister- oder Aufstiegsprämie beantragt hat, ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Meisterprüfung im Handwerk (Anlage A/B1) bestandenDie Meisterprüfung muss in einem Gewerbe nach Anlage A oder Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung bestanden sein. Der Prüfungsort muss nicht in Nordrhein-Westfalen liegen.
Hauptwohnsitz in NRW zum Zeitpunkt des ZeugnissesMaßgeblich ist der Hauptwohnsitz laut Melderegister am Tag der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses.
Wurde Ihr Meisterprüfungszeugnis in den letzten 3 Monaten vor der Antragstellung ausgestellt?Die Frist beginnt mit dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses, nicht mit dem Datum des Meisterbriefs; nach Ablauf der drei Monate ist kein Antrag mehr möglich.
Noch keine Meisterprämie oder andere Aufstiegsprämie (NRW oder anderes Bundesland) beantragtDie Prämie wird einmal pro Person gezahlt, auch bei mehreren Meisterabschlüssen. Wer bereits in einem anderen Bundesland eine Meister- oder Aufstiegsprämie beantragt hat, ist ausgeschlossen.
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Im ESF-Onlineportal registrieren

    Auf esf-online.nrw.de ein persönliches Konto anlegen und mit dem per E-Mail zugesandten Registrierungscode bestätigen.

  2. 02

    Antrag „Meisterprämie NRW“ anlegen

    Unter „Antrag erstellen“ den Fördertyp Meisterprämie NRW wählen und persönliche Daten, ausstellende Handwerkskammer, Gewerk und Bankverbindung eintragen.

  3. 03

    Zeugnis hochladen und Wohnsitz bestätigen

    Kopie des Meisterprüfungszeugnisses hochladen, Ausstellungsdatum eintragen und den Hauptwohnsitz in NRW zum Ausstellungszeitpunkt bestätigen, spätestens drei Monate nach Ausstellung.

  4. 04

    Erklärungen bestätigen und absenden

    Die Erklärungen bestätigen und den Antrag online absenden; eine Zusendung per Post ist nicht erforderlich. Nach dem Absenden ist keine Bearbeitung mehr möglich.

  5. 05

    Bescheid und Auszahlung

    Die Bezirksregierung prüft den Antrag und schickt den Bescheid an die angegebene E-Mail-Adresse; bei Bewilligung werden 2.500 Euro auf das eingetragene Konto überwiesen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Meisterprämie NRW 2026?
Die Meisterprämie NRW beträgt einmalig 2.500 € für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung im Handwerk. Sie wird als Festbetrag pro Person gezahlt und ist seit 2026 ESF-mitfinanziert.
Bis wann muss ich die Meisterprämie beantragen?
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Meisterprüfungszeugnisses gestellt werden. Eine spätere Antragstellung ist ausgeschlossen — die Frist ist verbindlich.
Kann ich Meisterprämie und Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Ja. Die Meisterprämie NRW ist eine zusätzliche Landesleistung und wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG des Bundes angerechnet, das die Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert.
Gilt die Prämie für alle Handwerksberufe?
Sie gilt für Meisterprüfungen in einem Handwerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung. Voraussetzung ist außerdem der Hauptwohnsitz in NRW zum Zeitpunkt des Prüfungszeugnisses.
Muss die Meisterprämie NRW versteuert werden?
Nein. Die Prämie ist eine nicht steuerbare Einnahme. Ob sie sich in der eigenen Steuererklärung, etwa bei Werbungskosten, auswirkt, ist individuell zu prüfen.
Gilt die Prämie auch, wenn die Meisterprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt wurde?
Ja. Entscheidend ist nicht der Prüfungsort, sondern der Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen am Tag der Ausstellung des Prüfungszeugnisses.
Kann die Prämie mehrfach oder zusätzlich in einem anderen Bundesland beantragt werden?
Nein. Die Prämie wird einmal pro Person gezahlt, auch bei mehreren Meisterabschlüssen. Wer bereits in einem anderen Bundesland eine Meister- oder Aufstiegsprämie beantragt hat, ist ausgeschlossen.
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Meisterprämie?
Nein. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Entscheidung kommt als Bescheid an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    MAGS NRW — Meisterprämie für das Handwerk
    mags.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
  2. [02]
    Bezirksregierung Arnsberg — Meisterprämie beantragen
    bra.nrw.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt Meisterprämie NRW mit Fokus auf Nordrhein-Westfalen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.