Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | 1.500 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Die Meisterprämie Baden-Württemberg würdigt den erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung im Handwerk mit einer einmaligen Zahlung von 1.500 €. Die operative Durchführung — Antragstellung und Auszahlung — übernehmen die acht Handwerkskammern in Baden-Württemberg.
Die Prämie ist unabhängig vom Einkommen und soll dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenwirken sowie beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen.
Antragsberechtigt ist jede Person, die ihre Meisterprüfung nach der Handwerksordnung (Anlage A und B1) nach dem 1. Januar 2020 erfolgreich abgelegt hat.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Meisterprüfung im Handwerk (Anlage A/B1) bestanden
Prüfung nach dem 1. Januar 2020 abgelegt
Zuständige Handwerkskammer in Baden-Württemberg
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Meisterprämie in Baden-Württemberg 2026?
Wer zahlt die Meisterprämie in Baden-Württemberg aus?
Seit wann gilt die Meisterprämie BW?
Kann ich die Prämie mit Aufstiegs-BAföG kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Wirtschaftsministerium BW — Meisterprämiewm.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- [02]Handwerkskammer — Meisterprämie beantragenhwk-karlsruhe.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Diese Seite zeigt Meisterprämie Baden-Württemberg mit Fokus auf Baden-Württemberg. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.