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Zuschuss · bis 1.700 € Land

Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg in Baden-Württemberg

Das Mehrlingsgeburten-Programm des Landes Baden-Württemberg unterstützt Familien mit Drillingen oder höhergradigen Mehrlingen mit einem einmaligen Zuschuss von 1.700 € pro Mehrlingskind. Die Leistung ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar. Voraussetzung ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Baden-Württemberg, das Sorgerecht und die Betreuung der Kinder im eigenen Haushalt. Der Antrag ist binnen zwölf Monaten ab Geburt bei der L-Bank zu stellen.

Max. Förderung
1.700 €
pro Antrag
Zuständig
Land Baden-Württemberg (L-Bank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Baden-Württemberg (L-Bank)
Förderhöhe 1.700 €
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Das Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg richtet sich an Familien, die Drillinge oder mehr Kinder gleichzeitig bekommen — eine Situation mit erheblichem finanziellen und organisatorischen Mehraufwand.

Das Land zahlt einen einmaligen Zuschuss von 1.700 € pro Mehrlingskind. Die Leistung ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar. Abgewickelt wird sie über die L-Bank, die Förderbank des Landes.

Antragsberechtigt sind Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Baden-Württemberg, die das Sorgerecht haben und die Kinder im eigenen Haushalt überwiegend selbst betreuen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Drillinge oder höhergradige Mehrlinge

Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg

Sorgerecht und Betreuung im eigenen Haushalt

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mehrlingsgeld in Baden-Württemberg 2026?
Das Land zahlt einen einmaligen Zuschuss von 1.700 € pro Mehrlingskind ab Drillingen. Bei Drillingen sind das 5.100 €, bei Vierlingen 6.800 €. Die Leistung ist einkommensunabhängig und steuerfrei.
Gilt das auch für Zwillinge?
Nein. Das Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg fördert erst ab Drillingen. Zwillingsgeburten sind nicht erfasst.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag muss binnen zwölf Monaten ab der Geburt bzw. der Aufnahme der Kinder in den Haushalt bei der L-Bank gestellt werden.
Ist die Leistung einkommensabhängig?
Nein. Der Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und ist zudem steuerfrei und unpfändbar.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sozialministerium BW — Mehrlingsgeburtenprogramm
    sozialministerium.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleLand Baden-Württemberg (L-Bank)
  2. [02]
    L-Bank — Mehrlingsgeburten-Programm
    l-bank.dePrimärquelleLand Baden-Württemberg (L-Bank)

Diese Seite zeigt Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg mit Fokus auf Baden-Württemberg. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.