Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerische Staatskanzlei (Bayerischer Ministerpräsident) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Familie |
Worum geht es?
Der Bayerische Ministerpräsident übernimmt bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen auf Antrag die Ehrenpatenschaft. Die Familie erhält dabei neben einer Urkunde eine einmalige Zuwendung. Die Ehrenpatenschaft ist eine traditionelle Geste des Freistaats Bayern zur Anerkennung und Unterstützung von Familien mit Mehrlingen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Mehrlingsgeburt ab Drillingen
Familie in Bayern
Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen kann online über den Formularserver des Freistaats Bayern gestellt werden.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Kindern kann ich die Ehrenpatenschaft beantragen?
Was erhalte ich mit der Ehrenpatenschaft?
Wie stelle ich den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten (Bayern) — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleBayerische Staatskanzlei (Bayerischer Ministerpräsident)
- [02]Ehrenpatenschafts-Bekanntmachung (PatenBek)gesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayerische Staatskanzlei