BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Kommune

Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass) in Leipzig

Die Stadt Leipzig zahlt Inhabern eines gültigen Leipzig-Passes bis zu 500 Euro für ein Stecker-Solar-Gerät (Balkonkraftwerk); kostet die Anschaffung weniger, übernimmt sie 100 Prozent. Gefördert werden neue Geräte ab 300 Wp mit höchstens 800 Wp Wechselrichter-Ausgangsleistung in der selbst genutzten Wohnung in Leipzig. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden, das Geld kommt bereits mit dem Zuwendungsbescheid.

Max. Förderung
500 €
je Gerät
Zuständig
Stadt Leipzig — Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Leipzig — Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
Förderhöhe bis zu 500 € je Gerät
Förderquote bis 100 %
Zielgruppe Privatperson

Worum geht es?

Mit der Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten setzt die Stadt Leipzig den Ratsbeschluss „Solidarische Solaroffensive für Leipzig" um. Die Förderung richtet sich gezielt an Menschen mit geringem Einkommen: Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 14.12.2023 sind ausschließlich Inhaber eines gültigen Leipzig-Passes antragsberechtigt. Die Richtlinie ist mit der Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt vom 16.03.2024 in Kraft getreten. Gefördert werden netzgekoppelte, steckerfertige Photovoltaik-Kleinanlagen mit Wechselrichter als Neuanschaffung — gebrauchte oder reparierte Geräte, Eigenbauten, Prototypen und Ersatzbeschaffungen sind ausgeschlossen. Das Gerät braucht eine Mindestleistung von 300 Wp, die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 800 Wp nicht überschreiten, und die Installation muss im Stadtgebiet Leipzig in einer selbst genutzten Wohneinheit erfolgen. Je Antragsteller, Gerät und Wohneinheit ist nur ein Antrag zulässig. Eine Besonderheit: Die Fördergelder werden bereits mit dem positiven Zuwendungsbescheid ausgezahlt — eine finanzielle Vorleistung ist nicht nötig.

Schnell-Check

Passt Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Gültiger Leipzig-Pass zum Zeitpunkt der Antragstellung
Antrag vor verbindlicher Bestellung oder Kauf gestellt
Installation im Stadtgebiet der Stadt Leipzig
Selbst genutzte Wohneinheit
Neuanschaffung — keine Gebraucht-, Eigenbau- oder Ersatzgeräte
Im Mehrfamilienhaus: Zustimmung des Vermieters oder WEG-Beschluss
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %500 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig
500 €

Förderfähig sind max. 500 €

Rechnerische Schätzung
500 €

je Gerät

Förderquote100%
  • Gesamtkosten500 €
  • Förderfähige Basis500 €
  • Zuschuss– 500 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Antrag vor dem Kauf stellen

    Antragsformular und Fachförderrichtlinie stehen im städtischen Fördermittelfinder. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular geht per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Stadt Leipzig, Referat für Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz, 04109 Leipzig; alternativ online über das Serviceportal Amt24. Beizulegen ist der gültige Leipzig-Pass, im Mehrfamilienhaus die Zustimmung des Vermieters oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Anträge sind fortlaufend möglich.

    Online-Antrag über Amt24
  2. 02

    Zuwendungsbescheid abwarten

    Mit dem positiven Zuwendungsbescheid wird die Förderung ausgezahlt — eine finanzielle Vorleistung ist nicht nötig. Erst danach darf das Gerät verbindlich bestellt oder gekauft werden; ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen.

  3. 03

    Gerät kaufen und installieren

    Neues Gerät ab 300 Wp, Wechselrichter höchstens 800 Wp, installiert im Leipziger Stadtgebiet. Bei Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung braucht die Anbringung vorab eine Genehmigung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege.

  4. 04

    Beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister anmelden

    Nach der Installation sind die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister erforderlich.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Innerhalb von 6 Monaten nach dem Bescheid die vollständigen Nachweise über Kauf und Installation einreichen; eine begründete Fristverlängerung ist nach Absprache möglich. Nicht verbrauchte Fördergelder über 10 Euro gehen an die Stadt zurück.

Wo stellst du den Antrag in Leipzig?

Als lokale Anlaufstelle ist für Leipzig Leipzig hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Leipzig wird in Sachsen als Stadt geführt. In der Region leben 624.689 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 14713.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für ein Stecker-Solar-Gerät in Leipzig?
Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro pro Stecker-Solar-Gerät. Liegen die Gesamtkosten der Anschaffung darunter, übernimmt die Stadt 100 Prozent der Gesamtkosten. Nicht verbrauchte Fördergelder über 10 Euro müssen an die Stadt Leipzig zurückgezahlt werden.
Wer kann die Leipziger Stecker-Solar-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen Leipzig-Pass besitzen. Je Antragsteller, je Gerät und je Wohneinheit ist nur ein Förderantrag zulässig, und die Wohneinheit muss selbst genutzt werden.
Darf ich das Balkonkraftwerk schon vor der Förderzusage kaufen?
Nein. Das Stecker-Solar-Gerät darf erst verbindlich bestellt oder gekauft werden, nachdem der Zuwendungsbescheid zugestellt wurde — ein nachträglicher Förderantrag ist ausgeschlossen. Dafür zahlt die Stadt die Förderung bereits mit dem Bescheid aus, eine finanzielle Vorleistung ist nicht nötig.
Welche technischen Anforderungen muss das Gerät erfüllen?
Gefördert werden netzgekoppelte, steckerfertige Photovoltaik-Kleinanlagen mit Wechselrichter als Neuanschaffung. Das Gerät braucht eine Mindestleistung von 300 Wp, die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 800 Wp nicht überschreiten. Nach der Installation sind die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister erforderlich.
Was gilt in Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern?
Beim Einsatz im Mehrfamilienhaus muss mit der Beantragung die Zustimmung des Vermieters oder ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nachgewiesen werden. Unterliegt das Gebäude einer öffentlich-rechtlichen Bindung wie Denkmalschutz oder einer städtebaulichen Erhaltungssatzung, ist zusätzlich eine Genehmigung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege notwendig.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass) — Offizielle Programmseite
    leipzig.dePrimärquelleStadt Leipzig — Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
  2. [02]
    Förderung von Stecker-Solar-Geräten — Leistungsbeschreibung und Online-Antrag (Amt24)
    amt24.sachsen.deRegionalStadt Leipzig über Amt24 Sachsen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass) mit Fokus auf Leipzig. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.