Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Leipzig — Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz |
| Förderhöhe | bis zu 500 € |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Privatperson |
Worum geht es?
Mit der Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten setzt die Stadt Leipzig den Ratsbeschluss „Solidarische Solaroffensive für Leipzig" um. Die Förderung richtet sich gezielt an Menschen mit geringem Einkommen: Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 14.12.2023 sind ausschließlich Inhaber eines gültigen Leipzig-Passes antragsberechtigt. Die Richtlinie ist mit der Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt vom 16.03.2024 in Kraft getreten. Gefördert werden netzgekoppelte, steckerfertige Photovoltaik-Kleinanlagen mit Wechselrichter als Neuanschaffung — gebrauchte oder reparierte Geräte, Eigenbauten, Prototypen und Ersatzbeschaffungen sind ausgeschlossen. Das Gerät braucht eine Mindestleistung von 300 Wp, die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 800 Wp nicht überschreiten, und die Installation muss im Stadtgebiet Leipzig in einer selbst genutzten Wohneinheit erfolgen. Je antragstellender Person, Gerät und Wohneinheit ist nur ein Antrag zulässig. Eine Besonderheit: Die Fördergelder werden bereits mit dem positiven Zuwendungsbescheid ausgezahlt — eine finanzielle Vorleistung ist nicht nötig.
Passt Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
Gültiger Leipzig-Pass zum Zeitpunkt der Antragstellung
Antrag vor verbindlicher Bestellung oder Kauf gestellt
Installation im Stadtgebiet der Stadt Leipzig
Selbst genutzte Wohneinheit
Neuanschaffung — keine Gebraucht-, Eigenbau- oder Ersatzgeräte
Mindestleistung des Geräts 300 Wp
Wechselrichter-Ausgangsleistung maximal 800 Wp
Im Mehrfamilienhaus: Zustimmung des Vermieters oder WEG-Beschluss
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 100 % | 500 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 500 €
pro Antrag
- Gesamtkosten500 €
- Förderfähige Basis500 €
- Zuschuss– 500 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Leipzig?
Als lokale Anlaufstelle ist für Leipzig Leipzig hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Leipzig wird in Sachsen als Stadt geführt. In der Region leben 624.689 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 14713.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für ein Stecker-Solar-Gerät in Leipzig?
Wer kann die Leipziger Stecker-Solar-Förderung beantragen?
Darf ich das Balkonkraftwerk schon vor der Förderzusage kaufen?
Welche technischen Anforderungen muss das Gerät erfüllen?
Was gilt in Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern?
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Unsere Quellen
- [01]Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass) — Offizielle Programmseiteleipzig.dePrimärquelleStadt Leipzig — Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
Diese Seite zeigt Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass) mit Fokus auf Leipzig. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.