Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Leipzig — Amt für Umweltschutz |
| Förderhöhe | bis zu 100.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Das Vorhaben muss auf dem Gebiet der Stadt Leipzig realisiert werden und im Interesse der Stadt liegen. Belegt durch: „Die Vorhaben werden auf dem Gebiet der Stadt Leipzig realisiert und es besteht ein Interesse der Stadt Leipzig an deren Umsetzung." Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen sein. Als Beginn zählt bereits die Beauftragung des Fachbetriebes beziehungsweise der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann im Antrag beantragt werden. Gefördert wird nur, was nicht ohnehin vorgeschrieben ist: Begrünungen, die durch Bebauungsplan, Begrünungssatzung oder andere rechtliche Vorgaben verlangt werden, erhalten keinen Basiszuschuss — eine Förderung ist dann nur noch über die Bonuszuschüsse möglich.
Die Umsetzung muss durch einen Fachbetrieb nach den FLL-Richtlinien erfolgen. In Ausnahmefällen ist bei entsprechender Qualifikation Eigenbau möglich, dann werden aber nur die Materialkosten gefördert. Mit dem Antrag sind mindestens drei Angebote einzureichen. Die durchgeführten Begrünungsmaßnahmen sind für mindestens zehn Jahre zu erhalten und zu pflegen. Die Entwicklung wird jährlich mit einem Foto dokumentiert, das dem Amt für Umweltschutz zur Verfügung gestellt wird. Die Bepflanzung darf keine invasiven Arten enthalten. Ausgeschlossen sind Asbest, Biozide, torfhaltiges Substrat, Polyvinylchlorid (PVC) und Tropenhölzer.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Objekt liegt im Stadtgebiet Leipzig
Antrag vor Beauftragung
Freiwillige Maßnahme
Ausführung durch einen Fachbetrieb
Zehn Jahre Erhaltungspflicht
Keine invasiven Arten, keine umweltbelastenden Materialien
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 100.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 200.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten200.000 €
- Förderfähige Basis200.000 €
- Zuschuss– 100.000 €
- Dein Eigenanteil100.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Leipzig?
Als lokale Anlaufstelle ist für Leipzig Leipzig hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Leipzig wird in Sachsen als Stadt geführt. In der Region leben 624.689 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 14713.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Dachbegrünung in Leipzig?
Werden auch Fassadenbegrünung und Entsiegelung gefördert?
Können auch Mieter und Unternehmen den Zuschuss beantragen?
Darf ich vor dem Förderbescheid mit den Arbeiten beginnen?
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung Gebäudebegrünung und Entsiegelung Leipzig — Offizielle Programmseiteleipzig.dePrimärquelleStadt Leipzig — Amt für Umweltschutz
- [02]Förderprogramm der Stadt Leipzig — Naturbasierte Lösungen (PDF)leipzig.deRechtsgrundlageStadt Leipzig — Amt für Umweltschutz
- [03]Fördermittelfinder: Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandelleipzig.dePrimärquelleStadt Leipzig — Amt für Umweltschutz
Diese Seite zeigt Förderung Gebäudebegrünung und Entsiegelung Leipzig mit Fokus auf Leipzig. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.