BundesBonus
Förderkredit · bis 10 Mio. € Land ⚠ Programm seit 31.10.2026 ausgelaufen

L-Bank Leben auf dem Land

Leben auf dem Land war ein Förderdarlehen der L-Bank für Unternehmen, Vereine, gemeinnützige Organisationen und Landwirte, die im ländlichen Raum Baden-Württembergs investierten, etwa in Nahversorgung oder ländlichen Tourismus. Das Programmmerkblatt galt bis 31.10.2026. Zum 01.11.2026 hat die L-Bank die Land- und Forstwirtschaftsfinanzierung Baden-Württemberg (LuF-BW) eingeführt; sie löst laut L-Bank die bisherigen Programme der Landwirtschaftsförderung ab. LuF-BW richtet sich an land- und forstwirtschaftliche Unternehmen und an Unternehmen, die sie gegründet haben.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
je Darlehensnehmer und Jahr
Fördergeber
L-Bank Baden-Württemberg
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

L-Bank Leben auf dem Land wird seit dem 31.10.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe bis zu 10 Mio. € je Darlehensnehmer und Jahr
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm Leben auf dem Land unterstützt die L-Bank Baden-Württemberg Investitionen, die die Bedingungen für Leben, Wohnen und Arbeiten auf dem Land verbessern. Antragsberechtigt sind Unternehmen und andere Organisationen wie Vereine oder gemeinnützige Organisationen sowie Landwirte, die in Gemeinden investieren, die zum (Verdichtungsbereich im) ländlichen Raum gemäß Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg gehören.

Finanziert werden Investitionen in die ländliche Infrastruktur (technische und soziale Infrastruktur), in die Nahversorgung, in Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und in den ländlichen Tourismus, Maßnahmen zur Dorferneuerung und zur Umnutzung von früher landwirtschaftlich genutzten Gebäuden sowie Investitionen von Landwirten in einen eigenen Gewerbebetrieb, um sich eine weitere Einkommensquelle zu erschließen.

Nicht gefördert werden Tätigkeiten in der landwirtschaftlichen Primärproduktion, Investitionen von kommunalen Gebietskörperschaften, Vorhaben, die auf der Ausschlussliste der Rentenbank stehen, und seit 01.01.2025 die Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Die L-Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem gleichnamigen Programm Leben auf dem Land der Landwirtschaftlichen Rentenbank (Programm Nr. 249 mit LR-Basis-Konditionen) und bietet als Fördermehrwert für Baden-Württemberg eine längere Zeit ohne Bereitstellungszinsen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Führen Sie ein Unternehmen, sind Sie Landwirt oder vertreten Sie einen Verein, eine gemeinnützige Organisation, einen Boden- oder Wasserverband, eine Bürgerinitiative oder Ähnliches?
Liegt Ihr Vorhaben in einer Gemeinde, die zum (Verdichtungsbereich im) ländlichen Raum gemäß Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg gehört?
Sind Sie keine kommunale Gebietskörperschaft?
Handelt es sich nicht um eine Tätigkeit in der landwirtschaftlichen Primärproduktion?

Was bekommst du konkret?

Förderdarlehen im Hausbankenverfahren. Kredithöhe: bis zu 10 Mio. € (die Darlehen sollen je Darlehensnehmer und Jahr 10 Mio. € nicht übersteigen). Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre. Laufzeitvarianten: 6 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreien Jahr (Sollzinsbindung 6 Jahre); 8 Jahre mit 0 oder 1 (8 Jahre); 10 Jahre mit 0 bis 2 (10 Jahre); 15 Jahre mit 0 oder 1 (Sollzinsbindung die ersten 10 Jahre) oder mit 0 bis 2 (15 Jahre); 20 Jahre mit 0 oder 1 (die ersten 10 Jahre) oder mit 0 bis 2 (20 Jahre); 30 Jahre mit 0 bis 2 (die ersten 10 Jahre). Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge. Vorzeitige Rückzahlung: Laut Programmmerkblatt ist sie während der Sollzinsbindungsfrist ausgeschlossen (gesetzliche Kündigungsrechte und Ansprüche auf Ersatz des Vorfälligkeitsschadens bleiben unberührt); die L-Bank-Programmseite nennt Sondertilgung jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Die aktuellen Zinssätze stehen in der Konditionenübersicht der L-Bank.

Wie stellst du den Antrag?

Der Förderantrag wird bei der Hausbank gestellt, nicht direkt bei der L-Bank. Die Hausbank (Bank oder Sparkasse vor Ort) berät zum Programm, nimmt den Förderantrag entgegen, schließt den Kreditvertrag mit Ihnen ab und zahlt das Förderdarlehen aus. Der schriftliche Antrag soll in der Regel vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank gestellt werden; ein Vorhabenbeginn vor der Zusage der L-Bank erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko. Das Programmmerkblatt oder das Produktinformationsblatt der L-Bank bringen Sie am besten zum Beratungstermin mit.

Häufige Fragen

Was gehört zum ländlichen Raum im Sinne des Programms?
Gemeint sind alle Städte und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern in Baden-Württemberg, die außerhalb von Ballungsräumen liegen. Auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank können Sie über eine Suchabfrage prüfen, ob Ihr Ort dazugehört.
Wo beantrage ich das Förderdarlehen?
Bei der Hausbank. Dort stellen Sie den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab; die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus.
Welche Konditionen hat das Darlehen?
Die Kredithöhe liegt bei bis zu 10 Mio. € (Richtwert je Darlehensnehmer und Jahr), die Kreditlaufzeit bei 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahren. Die Sollzinsbindung beträgt je nach Laufzeitvariante 6 bis 20 Jahre; bei Laufzeiten von 15, 20 und 30 Jahren kann sie auch nur die ersten 10 Jahre umfassen, bei 30 Jahren ist das die einzige Variante. Bereitstellungszinsen fallen 12 Monate nicht an, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge. Die aktuellen Zinssätze stehen in der Konditionenübersicht der L-Bank.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Tätigkeiten in der landwirtschaftlichen Primärproduktion, Investitionen von kommunalen Gebietskörperschaften, Vorhaben auf der Ausschlussliste der Rentenbank und seit 01.01.2025 die Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Leben auf dem Land — Offizielle Programmseite
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  2. [02]
    Rentenbank: Programm Leben auf dem Land
    rentenbank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  3. [03]
    Rentenbank: Suchabfrage ländlicher Raum
    rentenbank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  4. [04]
    L-Bank: Konditionenübersichten
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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