Dieses Programm läuft nicht mehr
L-Bank Leben auf dem Land wird seit dem 31.10.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.
Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | bis zu 10 Mio. € je Darlehensnehmer und Jahr |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm Leben auf dem Land unterstützt die L-Bank Baden-Württemberg Investitionen, die die Bedingungen für Leben, Wohnen und Arbeiten auf dem Land verbessern. Antragsberechtigt sind Unternehmen und andere Organisationen wie Vereine oder gemeinnützige Organisationen sowie Landwirte, die in Gemeinden investieren, die zum (Verdichtungsbereich im) ländlichen Raum gemäß Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg gehören.
Finanziert werden Investitionen in die ländliche Infrastruktur (technische und soziale Infrastruktur), in die Nahversorgung, in Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und in den ländlichen Tourismus, Maßnahmen zur Dorferneuerung und zur Umnutzung von früher landwirtschaftlich genutzten Gebäuden sowie Investitionen von Landwirten in einen eigenen Gewerbebetrieb, um sich eine weitere Einkommensquelle zu erschließen.
Nicht gefördert werden Tätigkeiten in der landwirtschaftlichen Primärproduktion, Investitionen von kommunalen Gebietskörperschaften, Vorhaben, die auf der Ausschlussliste der Rentenbank stehen, und seit 01.01.2025 die Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Die L-Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem gleichnamigen Programm Leben auf dem Land der Landwirtschaftlichen Rentenbank (Programm Nr. 249 mit LR-Basis-Konditionen) und bietet als Fördermehrwert für Baden-Württemberg eine längere Zeit ohne Bereitstellungszinsen.
Passt L-Bank Leben auf dem Land zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Führen Sie ein Unternehmen, sind Sie Landwirt oder vertreten Sie einen Verein, eine gemeinnützige Organisation, einen Boden- oder Wasserverband, eine Bürgerinitiative oder Ähnliches? |
| Liegt Ihr Vorhaben in einer Gemeinde, die zum (Verdichtungsbereich im) ländlichen Raum gemäß Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg gehört? |
| Sind Sie keine kommunale Gebietskörperschaft? |
| Handelt es sich nicht um eine Tätigkeit in der landwirtschaftlichen Primärproduktion? |
Was bekommst du konkret?
Förderdarlehen im Hausbankenverfahren. Kredithöhe: bis zu 10 Mio. € (die Darlehen sollen je Darlehensnehmer und Jahr 10 Mio. € nicht übersteigen). Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre. Laufzeitvarianten: 6 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreien Jahr (Sollzinsbindung 6 Jahre); 8 Jahre mit 0 oder 1 (8 Jahre); 10 Jahre mit 0 bis 2 (10 Jahre); 15 Jahre mit 0 oder 1 (Sollzinsbindung die ersten 10 Jahre) oder mit 0 bis 2 (15 Jahre); 20 Jahre mit 0 oder 1 (die ersten 10 Jahre) oder mit 0 bis 2 (20 Jahre); 30 Jahre mit 0 bis 2 (die ersten 10 Jahre). Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge. Vorzeitige Rückzahlung: Laut Programmmerkblatt ist sie während der Sollzinsbindungsfrist ausgeschlossen (gesetzliche Kündigungsrechte und Ansprüche auf Ersatz des Vorfälligkeitsschadens bleiben unberührt); die L-Bank-Programmseite nennt Sondertilgung jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Die aktuellen Zinssätze stehen in der Konditionenübersicht der L-Bank.
Wie stellst du den Antrag?
Der Förderantrag wird bei der Hausbank gestellt, nicht direkt bei der L-Bank. Die Hausbank (Bank oder Sparkasse vor Ort) berät zum Programm, nimmt den Förderantrag entgegen, schließt den Kreditvertrag mit Ihnen ab und zahlt das Förderdarlehen aus. Der schriftliche Antrag soll in der Regel vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank gestellt werden; ein Vorhabenbeginn vor der Zusage der L-Bank erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko. Das Programmmerkblatt oder das Produktinformationsblatt der L-Bank bringen Sie am besten zum Beratungstermin mit.
Häufige Fragen
Was gehört zum ländlichen Raum im Sinne des Programms?
Wo beantrage ich das Förderdarlehen?
Welche Konditionen hat das Darlehen?
Was wird nicht gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]L-Bank Leben auf dem Land — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [02]Rentenbank: Programm Leben auf dem Landrentenbank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [03]Rentenbank: Suchabfrage ländlicher Raumrentenbank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [04]L-Bank: Konditionenübersichtenl-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.