Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | 5.000 € – 25 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderdarlehen Landwirtschaft Wachstum richtet sich an landwirtschaftliche, gartenbauliche und weinbauliche Betriebe in Baden-Württemberg. Refinanziert über die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR-Programme 241/242). Junglandwirte bis 41 Jahre erhalten Top-Konditionen mit Zinsbonus. Seit 01.10.2025 zusätzlich Zinsbonus Klimabilanz für Betriebe, die ihre direkten Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst haben.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg | Antragsteller muss seinen Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg führen. Die L-Bank ist Staatsbank des Landes und fördert ausschliesslich Vorhaben mit Bezug zum Bundesland. |
| Branche Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau | Förderfähig sind Primärproduzenten der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder des Weinbaus. Reine Handels- oder Dienstleistungsbetriebe ausserhalb dieser Branchen sind ausgeschlossen. |
| KMU-Status nach EU-Definition | Maximal 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Grossunternehmen sind ausgeschlossen. |
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Vorhaben planen und Hausbank ansprechen
Investitionsvorhaben konkretisieren, Kostenkalkulation und Finanzierungsbedarf erstellen, anschliessend Hausbank kontaktieren. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, sonst entfällt die Förderfähigkeit.
- 02
Förderantrag WF_1001 ausfüllen
Förderantrag für Darlehen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung (Formular WF_1001) gemeinsam mit der Hausbank vorbereiten. Bei Bedarf Kumulierungserklärung WF_1302 und Beihilfeantrag beifügen. Junglandwirte und Antragsteller mit Klimabilanz markieren die entsprechenden Felder für Top-Konditionen und Klimabonus.
- 03
Hausbank reicht Antrag bei der L-Bank ein
Die Hausbank prüft die Bonität, bewertet das Vorhaben und leitet den vollständigen Antrag inklusive Unterlagen an die L-Bank weiter. Die L-Bank prüft die Förderfähigkeit und stellt eine Zusage gegenüber der Hausbank aus.
- 04
Kreditvertrag und Auszahlung
Nach der Zusage schliesst der Antragsteller den Kreditvertrag mit der Hausbank. Die Auszahlung erfolgt entweder vollständig oder in Tranchen entsprechend dem Baufortschritt. In den ersten zwölf Monaten fällt kein Bereitstellungszins an, danach 0,15 Prozent monatlich auf den nicht abgerufenen Betrag.
- 05
Tilgung und laufende Pflichten
Tilgungsbeginn nach den vereinbarten tilgungsfreien Anlaufjahren (bis zu zwei Jahre). Sondertilgungen sind jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Nachweise zur zweckentsprechenden Verwendung sowie zur Einhaltung der Förderkriterien sind auf Verlangen vorzulegen.
Häufige Fragen
Wer kann das L-Bank-Darlehen Landwirtschaft Wachstum beantragen?
Was wird über das Programm Landwirtschaft Wachstum gefördert?
Wie hoch ist das maximale Darlehen?
Was bringt der Junglandwirt-Bonus?
Wie funktioniert der Zinsbonus Klimabilanz?
Wie wird das Darlehen beantragt?
Kann das Darlehen mit anderen Förderungen kombiniert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]L-Bank Produktseite Landwirtschaft Wachstuml-bank.dePrimärquelleL-Bank
- [02]Konditionenübersicht Landwirtschaftsförderungl-bank.dePrimärquelleL-Bank
- [03]Programm- und Konditionenstruktur Landwirtschaftsförderungl-bank.dePrimärquelleL-Bank
- [04]Zinsbonus Klimabilanz - Hintergrund und Voraussetzungenl-bank.dePrimärquelleL-Bank
- [05]Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württembergmlr.baden-wuerttemberg.deRegionalMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
Diese Seite zeigt L-Bank Landwirtschaft Wachstum mit Fokus auf Baden-Württemberg. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.