BundesBonus
Förderkredit · bis 25 Mio. € Land ⚠ Programm seit 31.10.2026 ausgelaufen

L-Bank Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser

Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser war ein Förderdarlehen der L-Bank für Energieunternehmen in Baden-Württemberg, die Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugten. Das Programmmerkblatt galt bis 31.10.2026. Zum 01.11.2026 hat die L-Bank die Land- und Forstwirtschaftsfinanzierung Baden-Württemberg (LuF-BW) eingeführt; sie löst laut L-Bank die bisherigen Programme der Landwirtschaftsförderung ab. Agri-Photovoltaik-Anlagen fördert die L-Bank seither zu Premium-Konditionen in LuF-BW.

Max. Kreditrahmen
25 Mio. €
pro Vorhaben
Fördergeber
L-Bank Baden-Württemberg
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

L-Bank Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser wird seit dem 31.10.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 5.000 € – 25 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser unterstützt die L-Bank Baden-Württemberg Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energien. Das Förderdarlehen richtet sich an Energieunternehmen und wird im Hausbankenverfahren ausgereicht. Die L-Bank refinanziert die Darlehen aus dem Programm LR-Förderkredite für Energieunternehmen der Landwirtschaftlichen Rentenbank (Produktnummer Kredit 256 mit LR-Energie-Konditionen sowie 328 mit LR-Premium-Konditionen). Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bietet die L-Bank eine längere Zeit ohne Bereitstellungszinsen.

Wichtige Änderung zum 01.07.2026: Die Rentenbank führt für Energieunternehmen eine separate Konditionenvariante „LR Energie“ ein, die die Basis-Konditionen ersetzt. Die L-Bank führt diese Variante vorerst nicht ein. Die bisher geförderten Vorhaben (Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen, Anlagen aus anderen erneuerbaren Energien, Übernahme von oder tätige Beteiligung an Energieunternehmen) können deshalb nur bei der Rentenbank oder bei der L-Bank im Programm Energiefinanzierung gefördert werden. Erneuerbare-Energien-Anlagen von Land- und Forstwirten werden ab 01.07.2026 zu Top-Konditionen im Programm Energie vom Land – Bioenergie gefördert; ausgenommen sind Windkraft- und PV-Freiflächenanlagen.

Im Programm bleibt das Zukunftsfeld Agri-Photovoltaik mit den Premium-Konditionen Zukunftsfelder, mit einer zusätzlichen Zinsverbilligung. Ab 01.07.2026 gilt dafür: Die Agri-PV-Anlagen müssen zu mindestens 50 % Land- und Forstwirten gehören. Anlagen zur Speicherung und Verteilung des erzeugten Stroms der Agri-PV-Anlage förderte dieses Programm bis 30.06.2026; seitdem laufen sie zu Top-Konditionen im Programm Energie vom Land – Bioenergie. Nicht gefördert werden unter anderem Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs, Anlagen zur reinen Eigenversorgung (Inselanlagen), Biomasseanlagen und die Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Führen Sie ein Energieunternehmen, das Ökostrom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist oder direkt vermarktet?
Liegt Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg (Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs sind ausgeschlossen)?
Handelt es sich nicht um eine Anlage zur reinen Eigenversorgung (Inselanlage)?
Nur bei Agri-Photovoltaik ab 01.07.2026: Gehört die Anlage zu mindestens 50 % Land- und Forstwirten?

Was bekommst du konkret?

Förderdarlehen im Hausbankenverfahren. Kredithöhe: 5.000 bis 25 Mio. €. Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 18, 20 oder 30 Jahre. Laufzeitvarianten: 6 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreien Jahr (Sollzinsbindung 6 Jahre); 8 Jahre mit 0 oder 1 (8 Jahre); 10 Jahre mit 0 bis 2 (10 Jahre); 15 Jahre mit 0 oder 1 (Sollzinsbindung die ersten 10 Jahre) oder mit 0 bis 2 (15 Jahre); 18 Jahre mit 0 bis 2 (18 Jahre); 20 Jahre mit 0 oder 1 (die ersten 10 Jahre) oder mit 0 bis 2 (20 Jahre); 30 Jahre mit 0 bis 2 (die ersten 10 Jahre). Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge. Vorzeitige Rückzahlung: Laut Programmmerkblatt ist sie während der Sollzinsbindungsfrist ausgeschlossen (gesetzliche Kündigungsrechte und Ansprüche auf Ersatz des Vorfälligkeitsschadens bleiben unberührt); die L-Bank-Programmseite nennt Sondertilgung jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Die aktuellen Zinssätze stehen in der Konditionenübersicht der L-Bank. Im Zukunftsfeld Agri-Photovoltaik gibt es eine zusätzliche Zinsverbilligung (Premium-Konditionen Zukunftsfelder).

Wie stellst du den Antrag?

Der Förderantrag wird nicht direkt bei der L-Bank gestellt, sondern bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse vor Ort). Dort stellen Sie den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab; die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Das Programmmerkblatt oder das Produktinformationsblatt der L-Bank bringen Sie am besten zum Beratungstermin mit. Hinweis zum Stand: Die L-Bank führt die Rentenbank-Variante „LR Energie“ vorerst nicht ein; Vorhaben außerhalb des Zukunftsfelds Agri-Photovoltaik können nur bei der Rentenbank oder im L-Bank-Programm Energiefinanzierung gefördert werden.

Häufige Fragen

Gilt das Programm Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser noch?
Eingeschränkt. Zum 01.07.2026 führt die Rentenbank für Energieunternehmen die Konditionenvariante „LR Energie“ ein, die die Basis-Konditionen ersetzt. Die L-Bank führt diese Variante vorerst nicht ein. Die bisher geförderten Vorhaben können daher nur bei der Rentenbank oder bei der L-Bank im Programm Energiefinanzierung gefördert werden. Im Programm bleiben die Premium-Konditionen Zukunftsfelder für Agri-Photovoltaik-Anlagen.
Wo beantrage ich das Förderdarlehen?
Über die Hausbank. Dort stellen Sie den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab; die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus.
Welche Konditionen hat das Darlehen?
Die Kredithöhe liegt bei 5.000 bis 25 Mio. €, die Kreditlaufzeit bei 6, 8, 10, 15, 18, 20 oder 30 Jahren. Tilgungsfreie Jahre und Dauer der Sollzinsbindung hängen von der Laufzeitvariante ab; bei 30 Jahren gilt die Sollzinsbindung nur für die ersten 10 Jahre. Bereitstellungszinsen fallen 12 Monate nicht an, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge. Die aktuellen Zinssätze stehen in der Konditionenübersicht der L-Bank.
Werden Biomasseanlagen und Stromspeicher gefördert?
Nicht in diesem Programm. Biomasseanlagen werden hier nicht gefördert. Anlagen zur Speicherung und Verteilung des erzeugten Stroms einer Agri-PV-Anlage förderte das Programm bis 30.06.2026; seitdem werden sie zu Top-Konditionen im Programm Energie vom Land – Bioenergie gefördert.
Was gilt für Agri-Photovoltaik-Anlagen ab dem 01.07.2026?
Agri-PV-Anlagen müssen zu mindestens 50 % Land- und Forstwirten gehören. Für sie gelten die Premium-Konditionen Zukunftsfelder mit zusätzlicher Zinsverbilligung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser — Offizielle Programmseite
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  2. [02]
    L-Bank: Programm Energiefinanzierung
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  3. [03]
    L-Bank: Energie vom Land – Bioenergie
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  4. [04]
    L-Bank: Konditionenübersichten
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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