BundesBonus
Förderkredit · bis 25 Mio. € Land ⚠ Programm seit 31.10.2026 ausgelaufen

L-Bank Energie vom Land – Bioenergie

Energie vom Land – Bioenergie war ein Förderdarlehen der L-Bank für Unternehmen in Baden-Württemberg, die Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugten oder erneuerbare Energie verteilten oder speicherten. Das Programmmerkblatt galt bis 31.10.2026. Zum 01.11.2026 hat die L-Bank die Land- und Forstwirtschaftsfinanzierung Baden-Württemberg (LuF-BW) eingeführt; sie löst laut L-Bank die bisherigen Programme der Landwirtschaftsförderung ab. LuF-BW richtet sich an land- und forstwirtschaftliche Unternehmen und an Unternehmen, die sie gegründet haben.

Max. Kreditrahmen
25 Mio. €
pro Vorhaben
Fördergeber
L-Bank Baden-Württemberg
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

L-Bank Energie vom Land – Bioenergie wird seit dem 31.10.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 5.000 € – 25 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Wer in Baden-Württemberg Bioenergie produzieren möchte, kann seine Investitionen mit diesem Förderdarlehen der L-Bank finanzieren. Gefördert werden der Bau und die Modernisierung einer Anlage zur Erzeugung von Bioenergie, zum Beispiel eines Biomasseheizkraftwerks oder einer Biogasanlage, sowie der Bau und die Modernisierung von Anlagen zur Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energie. Finanziert werden die Investitionskosten für die Anlagen und die Infrastruktur.

Seit dem 01.07.2026 entfallen die tätige Beteiligung an Bioenergie-Unternehmen und der Kaufpreis für Gesellschaftsanteile. Neu seit dem 01.07.2026 ist der Bau und die Modernisierung von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung, sofern mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile am Energieunternehmen von Land- und Forstwirten gehalten werden.

Anlagen, die eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (ab 2014) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz erhalten, werden nur zu beihilfefreien Konditionen gefördert; seit dem 01.07.2026 gilt dies für alle Fassungen des EEG. Nicht gefördert wird die Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Die L-Bank refinanziert die Darlehen aus dem Programm LR-Förderkredite für Energieunternehmen der Landwirtschaftlichen Rentenbank und bietet als Fördermehrwert für Baden-Württemberg eine längere Zeit ohne Bereitstellungszinsen.

Schnell-Check

Passt L-Bank Energie vom Land zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Führen Sie ein Unternehmen, das Energie aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt oder erneuerbare Energien verteilt oder speichert?
Investieren Sie in Baden-Württemberg?

Was bekommst du konkret?

Förderdarlehen im Hausbankenverfahren. Kredithöhe: 5.000 bis 25 Mio. €. Kreditlaufzeit 6, 8, 10, 15, 18, 20 oder 30 Jahre. Laufzeitvarianten: 6 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreien Jahr (Sollzinsbindung 6 Jahre); 8 Jahre mit 0 oder 1 (8 Jahre); 10 Jahre mit 0 bis 2 (10 Jahre); 15 Jahre mit 0 oder 1 (Sollzinsbindung die ersten 10 Jahre) oder mit 0 bis 2 (15 Jahre); 18 Jahre mit 0 bis 2 (18 Jahre); 20 Jahre mit 0 oder 1 (die ersten 10 Jahre) oder mit 0 bis 2 (20 Jahre); 30 Jahre mit 0 bis 2 (die ersten 10 Jahre). Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. Vorzeitige Rückzahlung: Laut Programmmerkblatt ist sie während der Sollzinsbindungsfrist ausgeschlossen (gesetzliche Kündigungsrechte und Ansprüche auf Ersatz des Vorfälligkeitsschadens bleiben unberührt); die L-Bank-Programmseite nennt Sondertilgung jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Aktuelle Zinssätze stehen in der Konditionenübersicht der L-Bank.

Wie stellst du den Antrag?

Sie stellen den Förderantrag bei Ihrer Hausbank (Banken und Sparkassen vor Ort) und schließen dort den Kreditvertrag ab; die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Nehmen Sie das Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt am besten zum Beratungstermin mit. Ist der Sollzins der gewünschten Laufzeit für eine beihilfefreie Förderung zu niedrig, kann auf eine andere Laufzeitvariante ausgewichen werden oder die L-Bank macht ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz; am besten nimmt die Hausbank dazu Kontakt mit der L-Bank auf.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich das Förderdarlehen Energie vom Land – Bioenergie?
Bei Ihrer Hausbank. Dort stellen Sie den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab, die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus.
Was hat sich zum 01.07.2026 geändert?
Die tätige Beteiligung an Bioenergie-Unternehmen und der Kaufpreis für Gesellschaftsanteile entfallen. Neu ist der Bau und die Modernisierung von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung, sofern mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile am Energieunternehmen von Land- und Forstwirten gehalten werden. Außerdem gilt für Anlagen mit EEG-Vergütung die Förderung nur zu beihilfefreien Konditionen nun für alle Fassungen des EEG.
Was bedeutet beihilfefreie Förderung?
Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens null. Im Programm Energie vom Land kann eine Beihilfe derzeit nur aufgrund der niedrigen Sollzinsen entstehen.
Werden Heizkessel mit fossilen Brennstoffen gefördert?
Nein. Fördermittel dürfen nicht mehr für die Installation eigenständiger, mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden. Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln, zum Beispiel beim Kauf einer Bestandsimmobilie, fällt nicht unter dieses Verbot.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Energie vom Land – Bioenergie — Offizielle Programmseite
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  2. [02]
    L-Bank: EU-Beihilfewertrechner
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  3. [03]
    L-Bank: Konditionenübersichten für Förderdarlehen
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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