Dieses Programm läuft nicht mehr
L-Bank Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb wird seit dem 31.10.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.
Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | 5.000 € – 25 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb erhalten Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft Förderdarlehen der L-Bank Baden-Württemberg zur Finanzierung ihrer Investitionen. Seit 01.07.2026 verwendet die Rentenbank den Begriff „agrarnahe Unternehmen“ statt „Agrar- und Ernährungswirtschaft“; die L-Bank übernimmt den Begriff, gemeint sind dieselben Branchen wie vorher. Dazu zählen Unternehmen der vorgelagerten Wertschöpfungskette (zum Beispiel Lohnunternehmer, Landhandel, Landtechnikhersteller, Futtermittel- und Düngemittelhersteller) und der nachgelagerten Wertschöpfungskette (zum Beispiel Schlacht- und Fleischverarbeitung, Milchverarbeitung, Mühlen, Back- und Teigwaren, Getränkeherstellung, Sägewerke, Facheinzelhandel wie Metzgerei oder Bäckerei). Rechtsform oder steuerliche Einkunftsart spielen keine Rolle.
Finanziert werden Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden und baulichen Anlagen, Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, der Kauf von Maschinen und Fahrzeugen sowie der Erwerb von Betriebsgrundstücken zur Standortsicherung oder -erweiterung (ohne land- oder forstwirtschaftliche Nutzung). Nicht gefördert werden Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs, Betriebsmittel, Tätigkeiten der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse (gewerbliche Tätigkeiten von Primärproduzenten sind dagegen förderfähig) und die Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Die L-Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem Programm LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen der Landwirtschaftlichen Rentenbank (Produktnummer Kredit 251 mit LR-Basis-Konditionen) und bietet als Fördermehrwert für Baden-Württemberg eine längere Zeit ohne Bereitstellungszinsen.
Passt L-Bank Agrar- und Ernährungswirtschaft zu dir?
4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Führen Sie ein gewerbliches Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft (agrarnah, der Primärproduktion vor- oder nachgelagert) – oder haben Sie als Landwirt die gewerbliche Tätigkeit in einen separaten gewerblichen Betrieb ausgegliedert und stellen den Antrag für diesen? |
| Investieren Sie in Baden-Württemberg? |
| Investieren Sie in Betriebsgebäude, technische Anlagen, Betriebsgrundstücke, Maschinen oder Fahrzeuge (nicht in Betriebsmittel)? |
| Handelt es sich nicht um eine reine Tätigkeit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse? |
Was bekommst du konkret?
Förderdarlehen im Hausbankenverfahren. Kredithöhe: 5.000 bis 25 Mio. €. Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre. Laufzeitvarianten: 6 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreien Jahr (Sollzinsbindung 6 Jahre); 8 Jahre mit 0 oder 1 (8 Jahre); 10 Jahre mit 0 bis 2 (10 Jahre); 15 Jahre mit 0 oder 1 (Sollzinsbindung die ersten 10 Jahre) oder mit 0 bis 2 (15 Jahre); 20 Jahre mit 0 oder 1 (die ersten 10 Jahre) oder mit 0 bis 2 (20 Jahre); 30 Jahre mit 0 bis 2 (die ersten 10 Jahre). Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge. Vorzeitige Rückzahlung: Laut Programmmerkblatt ist sie während der Sollzinsbindungsfrist ausgeschlossen (gesetzliche Kündigungsrechte und Ansprüche auf Ersatz des Vorfälligkeitsschadens bleiben unberührt); die L-Bank-Programmseite nennt Sondertilgung jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Die aktuellen Zinssätze stehen in der Konditionenübersicht der L-Bank.
Wie stellst du den Antrag?
Der Förderantrag wird bei der Hausbank gestellt, nicht direkt bei der L-Bank. Die Hausbank (Bank oder Sparkasse vor Ort) berät zum Programm, nimmt den Förderantrag entgegen, schließt den Kreditvertrag mit Ihnen ab und zahlt das Förderdarlehen aus. Der schriftliche Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank gestellt werden; ein Vorhabenbeginn vor der Zusage der L-Bank erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko. Das Programmmerkblatt oder das Produktinformationsblatt der L-Bank bringen Sie am besten zum Beratungstermin mit.
Häufige Fragen
Wer gilt als agrarnahes Unternehmen?
Wo beantrage ich das Förderdarlehen?
Welche Konditionen hat das Darlehen?
Was wird in diesem Programm nicht gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]L-Bank Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [02]L-Bank: EU-Beihilfewertrechnerl-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [03]L-Bank: Konditionenübersichtenl-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.