BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Kommune Aktuell bis 31.07.2028

GRÜN hoch 3 Köln — Dächer, Fassaden, Höfe in Köln

GRÜN hoch 3 ist das Begrünungs-Förderprogramm der Stadt Köln für Bestandsgebäude. Es bündelt vier Bausteine in einer Richtlinie: Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung mit Schotterrückbau und Regenwasserspeicherung. Der Zuschuss beträgt einheitlich 50 Prozent der anerkannten Kosten, bei Fassadenbegrünungen mit Sondernutzungserlaubnis für öffentliches Straßenland 60 Prozent. Pro Objekt und Jahr sind höchstens 20.000 Euro möglich.

Max. Förderung
20.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Förderhöhe bis zu 20.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung samt Rückbau von Schotterflächen und Regenwasserspeicherung. Für alle Bausteine zusammen gilt ein Höchstförderbetrag von 20.000 Euro pro Objekt und Jahr; für gesondert beantragte Modellmaßnahmen sind einmalig bis zu 50.000 Euro möglich. Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte. Auch sonstige Verfügungsberechtigte wie Mieter oder Interessengruppen, Vereine und Initiativen können Anträge stellen, sofern eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorliegt. Die gewerbliche Förderung ist auf kleine und mittlere Betriebe beschränkt — weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Gefördert werden ausschließlich freiwillige Maßnahmen. Flächen mit Auflagen aus Bauleitplanungen sind ausgeschlossen, ebenso Dachabdichtungen, aufwändige gärtnerische Anlagen, Skulpturen und Brunnen, Pflanzkübel, Balkonbepflanzungen, Gartenerneuerungen und laufende Pflegemaßnahmen. Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 300 Euro brutto fallen ebenfalls heraus.

Bei fachgerecht in Eigenleistung erbrachten Arbeiten sind die Materialkosten mit 50 Prozent förderfähig, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind. Die Miete von speziellem Werkzeug und Arbeitsgeräten ist ebenfalls förderfähig, die Anschaffung dagegen nicht. Nebenkosten für Planung, Bauleitung und Prüfung durch eine anerkannte Fachkraft werden bis maximal 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten anerkannt. Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden; als Beginn zählt bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrags. Der Antrag läuft digital über ein Nutzerkonto, in dem sich der Bearbeitungsstand verfolgen lässt. Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung in gepflegtem Zustand gehalten werden. Die geförderte Maßnahme darf nicht mietpreißteigernd auf Mieter umgelegt werden. Ein Rechtsnachfolger ist vertraglich zur Anerkennung der Auflagen zu verpflichten, der Zuwendungsempfänger haftet gesamtschuldnerisch für etwaige Rückzahlungen. Die umgestaltete Fläche muss insgesamt mindestens 10 Quadratmeter groß sein, zusammenhängende Einzelflächen mindestens 5 Quadratmeter. Nicht gefördert werden Rasengitter, Drainage- oder Fugenpflaster, Schotterrasen, befahrbare Parkplätze und Gitterlösungen sowie reine Gartenumgestaltungen. Die Anforderungen der §§ 4 bis 8 Bundes-Bodenschutzverordnung sind einzuhalten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Vier Bausteine, ein Höchstbetrag

Antragsberechtigung bis hin zu Mietern und Initiativen

Nur freiwillige Maßnahmen, nicht unter 300 Euro

Eigenleistung: Material zur Hälfte, Werkzeugmiete ja

Bewilligung vor Vertragsabschluss

Zehn Jahre Pflegepflicht, keine Mieterhöhung

Entsiegelung mit Mindestgrößen und Bodenschutz

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %20.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für GRÜN hoch 3 Köln — Dächer, Fassaden, Höfe
40.000 €

Förderfähig sind max. 40.000 €

Rechnerische Schätzung
20.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten40.000 €
  • Förderfähige Basis40.000 €
  • Zuschuss– 20.000 €
  • Dein Eigenanteil20.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wo stellst du den Antrag in Köln?

Als lokale Anlaufstelle ist für Köln Köln hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Köln wird in Nordrhein-Westfalen als Stadt geführt. In der Region leben 1.084.831 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05315.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss gibt es für ein Gründach in Köln?
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche bis zu einer durchwurzelbaren Schichtstärke von 10 Zentimetern. Für jeden weiteren Zentimeter Schichtstärke kommt 1 Euro je Quadratmeter hinzu, bis zu einer Gesamthöhe von 100 Zentimetern.
Wann gibt es 60 statt 50 Prozent?
Bei einer Fassadenbegrünung, für die eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Straßenlands erforderlich ist, steigt der Zuschuss auf 60 Prozent. Die Stadt behält sich vor, den Fördersatz bei besonders kostenaufwändigen Maßnahmen — etwa wegen aufwändiger Gestaltung oder Materialien — zu reduzieren.
Wird auch der Rückbau eines Schottergartens gefördert?
Ja. Für rückgebaute Schotterflächen zahlt die Stadt 50 Prozent der anerkannten Kosten bis 20 Euro je Quadratmeter, für entsiegelte und anschließend begrünte Flächen bis 40 Euro je Quadratmeter. Förderfähig sind nur Flächen, bei denen Steine oder Schotter die wesentlichen Gestaltungselemente sind, der Anteil vorhandener Bepflanzung unter 15 Prozent liegt und der Oberboden entfernt wurde.
Was bringt der Biodiversitäts-Bonus?
Werden über die extensive Begrünung hinaus Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt umgesetzt, gibt es ab 10 Quadratmetern zusätzlich eine Pauschale von 150 Euro und ab mehr als 50 Quadratmetern von 300 Euro. Als Beispiele nennt die Stadt heimische insektenfreundliche Pflanzen, Totholzansammlungen, Sandlinsen sowie Laub- und Reisighaufen.
Wird eine Regenwasser-Zisterne mitgefördert?
Ja, mit 50 Prozent der anerkannten Kosten. Systeme mit einem Speichervolumen bis 950 Liter werden allerdings nur in Verbindung mit einer bezuschussten Begrünungsmaßnahme gefördert. Größere Retentionssysteme ab 950 Litern sind unabhängig davon förderfähig. Kosten für Versickerungsanlagen wie Rigolen und Mulden sind ausgeschlossen.
Wie lange läuft GRÜN hoch 3 noch?
Der Rat der Stadt Köln hat das Programm am 16. Mai 2023 um weitere fünf Jahre bis zum 31. Juli 2028 verlängert. Es umfasst ein Finanzvolumen von einer Million Euro jährlich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Stadt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    GRÜN hoch 3 Köln — Dächer, Fassaden, Höfe — Offizielle Programmseite
    stadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt
  2. [02]
    GRÜN hoch 3 — Dachbegrünung
    stadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt
  3. [03]
    GRÜN hoch 3 — Fassadenbegrünung
    stadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt
  4. [04]
    GRÜN hoch 3 — Entsiegelung und Rückbau von Schotterflächen
    stadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt

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