BundesBonus
Förderkredit · bis 50 Mio. € Bund

KfW Investitionskredit Digitale Infrastruktur — Standardvariante

Förderkredit der KfW für den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen sowie die Digitalisierung von Krankenhäusern in Deutschland. Mitfinanziert werden Investitionen in Glasfasernetze mit FTTH- oder FTTB-Anschluss bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Höchstbetrag 50 Mio. Euro pro Vorhaben.

Max. Kreditrahmen
50 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 50 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Standardvariante des Investitionskredits Digitale Infrastruktur finanziert die KfW Maßnahmen zum langfristigen und flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Mitfinanziert werden Glasfasernetze mit Anschluss direkt in die Wohnung (FTTH) oder ins Haus (FTTB). In dieser Variante können auch Investitionen in die Digitalisierung von Krankenhäusern gefördert werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Investition in Glasfasernetze mit FTTH- oder FTTB-Anschluss

Alternativ: Digitalisierung von Krankenhäusern

Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt

Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Finanzierungspartner kontaktieren

    Wenden Sie sich vor Beginn der Maßnahme an einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser prüft die Kreditwürdigkeit und leitet den Antrag an die KfW weiter.

  2. 02

    Antrag über Finanzierungspartner bei KfW einreichen

    Der Finanzierungspartner stellt den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der KfW. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland, juristische Personen mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Antragsteller.
Was wird gefördert?
Mitfinanziert werden Investitionen in Glasfasernetze in Deutschland, die einen Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home, FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building, FTTB) ermöglichen. Im Parallelprogramm wird zusätzlich die Digitalisierung von Krankenhäusern gefördert.
Wie hoch ist der Förderkredit?
Der Höchstbetrag beträgt 50 Mio. Euro pro Vorhaben (Überschreitung im Einzelfall möglich). Der Finanzierungsanteil reicht bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei einem Finanzierungspartner der eigenen Wahl gestellt. Dieser leitet die Unterlagen an die KfW weiter. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    KfW Programmüberblick 206/239
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    KfW Aktuelle Konditionen
    kfw-formularsammlung.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  4. [04]
    KfW Merkblatt 206 (Stand 01/2026)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe